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Brandschutzkonzept Altenpflegeheim

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Die nutzbare Breite für den größten zu erwartenden Verkehr darf nach § 35 LBauO Abs.<br />

2 nicht unterschritten werden.<br />

Darüber hinaus dürfen nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 3.2<br />

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Pflegedienstplätze geringen<br />

Umfanges und Sitzgruppen insbesondere in Flurerweiterungen, die Rettungswege nicht<br />

unter dieses Maß reduzieren. Es ist durch den Heimbetreiber sicherzustellen, dass die<br />

geforderte Mindestbreite von 1,50m, an allen Stellen der Flure, immer eingehalten wird.<br />

Im Objekt befinden sich im 1.-3. Obergeschoss Aufenthaltsbereiche in den<br />

Flurerweiterungen des Mittelteils.<br />

Diese können erlaubt werden, wenn in den Fluren die Flucht in 2 Richtungen möglich ist,<br />

die maximale erlaubte Länge der Flure von 30 m nicht überschritten wird und die<br />

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eine geringe Brandlast und günstiges<br />

Brandverhalten aufweisen. Dies können z.B. Stühle und/oder Tische aus Holz oder<br />

Metall sein.<br />

Polstermöbel sowie weitere Brandlasten in Form von Wäschelagern, Pflegehilfsmitteln,<br />

Auslagerung von Möbeln der Bewohner oder sonstige Gegenstände die eine<br />

Brandgefahr darstellen und nicht den Baustoffklassen A1 und A2 sowie B1 entsprechen,<br />

sind nicht erlaubt.<br />

In diesem Fall müsste auf den geplanten Einbau, der im Plan eingezeichneten<br />

Küchenzeile, verzichtet werden.<br />

Soll diese doch eingebaut bleiben, so ist der Raum vom notwendigen Flur abzutrennen<br />

und die Flurwände mit den erforderlichen Abschlüssen entsprechen zu errichten.<br />

Ausführung: Wände F30-A<br />

Türen dichtschließend<br />

Der Pflegedienstplatz in den Obergeschossen kann ausgeführt werden, wenn zwischen<br />

diesem und der Wand zum Behinderten – und Personal WC mindestens eine lichte<br />

Breite von 1,50m eingehalten wird.<br />

Abschlüsse der notwendigen Flure müssen wie folgt ausgeführt werden:<br />

Ausführung: im Erdgeschoss in der Brandwand T 30RS, selbstschließend<br />

Im Erdgeschoss im Flur zwischen Technikräumen/Lager/Wäscherei<br />

und dem Küchenbereich T 30RS selbstschließend<br />

in den Obergeschossen in der Brandwand T30RS, selbstschließend.<br />

am Ende von EV 2 T30RS, selbstschließend<br />

RS-Türe im Flur von EV 2<br />

Die Flurwände werden wie folgt ausgeführt:<br />

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