Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
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Die nutzbare Breite für den größten zu erwartenden Verkehr darf nach § 35 LBauO Abs.<br />
2 nicht unterschritten werden.<br />
Darüber hinaus dürfen nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 3.2<br />
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Pflegedienstplätze geringen<br />
Umfanges und Sitzgruppen insbesondere in Flurerweiterungen, die Rettungswege nicht<br />
unter dieses Maß reduzieren. Es ist durch den Heimbetreiber sicherzustellen, dass die<br />
geforderte Mindestbreite von 1,50m, an allen Stellen der Flure, immer eingehalten wird.<br />
Im Objekt befinden sich im 1.-3. Obergeschoss Aufenthaltsbereiche in den<br />
Flurerweiterungen des Mittelteils.<br />
Diese können erlaubt werden, wenn in den Fluren die Flucht in 2 Richtungen möglich ist,<br />
die maximale erlaubte Länge der Flure von 30 m nicht überschritten wird und die<br />
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eine geringe Brandlast und günstiges<br />
Brandverhalten aufweisen. Dies können z.B. Stühle und/oder Tische aus Holz oder<br />
Metall sein.<br />
Polstermöbel sowie weitere Brandlasten in Form von Wäschelagern, Pflegehilfsmitteln,<br />
Auslagerung von Möbeln der Bewohner oder sonstige Gegenstände die eine<br />
Brandgefahr darstellen und nicht den Baustoffklassen A1 und A2 sowie B1 entsprechen,<br />
sind nicht erlaubt.<br />
In diesem Fall müsste auf den geplanten Einbau, der im Plan eingezeichneten<br />
Küchenzeile, verzichtet werden.<br />
Soll diese doch eingebaut bleiben, so ist der Raum vom notwendigen Flur abzutrennen<br />
und die Flurwände mit den erforderlichen Abschlüssen entsprechen zu errichten.<br />
Ausführung: Wände F30-A<br />
Türen dichtschließend<br />
Der Pflegedienstplatz in den Obergeschossen kann ausgeführt werden, wenn zwischen<br />
diesem und der Wand zum Behinderten – und Personal WC mindestens eine lichte<br />
Breite von 1,50m eingehalten wird.<br />
Abschlüsse der notwendigen Flure müssen wie folgt ausgeführt werden:<br />
Ausführung: im Erdgeschoss in der Brandwand T 30RS, selbstschließend<br />
Im Erdgeschoss im Flur zwischen Technikräumen/Lager/Wäscherei<br />
und dem Küchenbereich T 30RS selbstschließend<br />
in den Obergeschossen in der Brandwand T30RS, selbstschließend.<br />
am Ende von EV 2 T30RS, selbstschließend<br />
RS-Türe im Flur von EV 2<br />
Die Flurwände werden wie folgt ausgeführt:<br />
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