Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
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diese in derselben Widerstandsklasse wie die zu durchdringenden Bauteile ausgeführt<br />
werden.<br />
Die hier aufgeführten Anforderungen gelten auch für die aus den vorgelegten Plänen<br />
nicht ersichtlichen Lüftungs- und Leitungsanlagen und müssen mit dem Fachplaner<br />
abgestimmt werden.<br />
4.3 Blitzschutz<br />
Nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 5 müssen Heime<br />
Blitzschutzanlagen haben. Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage gemäß VDE<br />
0185-305 ausgestattet.<br />
4.4 Rauch und Wärmeabzug<br />
im Sinne von § 34 Abs. 11 Satz 2 LBauO ist für den Treppenraum ein Rauch- und<br />
Wärmeabzug erforderlich.<br />
Der Rauchabzug muss mit 5 % der Grundfläche bemessen werden, mindestens jedoch<br />
einem Quadratmeter ergeben.<br />
Der Rauchabzug muss von jedem Geschoss aus bedient werden können.<br />
Die Entrauchung in den Geschossen ist durch ausreichende öffenbare Fensterflächen<br />
sichergestellt.<br />
Es befinden sich keine „gefangenen“ Räume, die als Aufenthaltsräume dienen, im<br />
Objekt. Somit ist hier auch keine mechanische Entrauchung notwendig.<br />
4.5 Solaranlage<br />
Da die Bauart der Solaranlage eine Brandlast darstellt, ist drauf zu achten, das im<br />
Bereich der Brandwand keine Verbindung zwischen Solarmodulen und deren Leitungen<br />
besteht. Somit soll ein Feuerüberschlag vermieden werden.<br />
Abwehrender Brandschutz<br />
5.1 Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr<br />
Aufgrund der beschrieben Lage des Gebäudes ist die notwendige Zufahrt<br />
über öffentliche Verkehrswege gesichert.<br />
Die Bemessung der Aufstell- und Bewegungsflächen erfolgt nach DIN 14090<br />
und den Anforderungen aus der LBauO §7 Abs. 4 und 5.<br />
An der Zufahrt zum Objekt muss ein Kurvenradius von 10,50 zum Einbiegen der<br />
Einsatzfahrzeuge auf die Parkplatzfläche gewährleistet sein. Lt. vorgelegtem Lageplan ist<br />
dies nicht möglich und muss somit noch hergestellt werden. Die im Lageplan<br />
angegebene Steigung von 9% kann ausgeführt werden. Maximal 10 % wären hier<br />
erlaubt. Der Untergrund ist so zu befestigen, dass die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge<br />
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