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Brandschutzkonzept Altenpflegeheim

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diese in derselben Widerstandsklasse wie die zu durchdringenden Bauteile ausgeführt<br />

werden.<br />

Die hier aufgeführten Anforderungen gelten auch für die aus den vorgelegten Plänen<br />

nicht ersichtlichen Lüftungs- und Leitungsanlagen und müssen mit dem Fachplaner<br />

abgestimmt werden.<br />

4.3 Blitzschutz<br />

Nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 5 müssen Heime<br />

Blitzschutzanlagen haben. Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage gemäß VDE<br />

0185-305 ausgestattet.<br />

4.4 Rauch und Wärmeabzug<br />

im Sinne von § 34 Abs. 11 Satz 2 LBauO ist für den Treppenraum ein Rauch- und<br />

Wärmeabzug erforderlich.<br />

Der Rauchabzug muss mit 5 % der Grundfläche bemessen werden, mindestens jedoch<br />

einem Quadratmeter ergeben.<br />

Der Rauchabzug muss von jedem Geschoss aus bedient werden können.<br />

Die Entrauchung in den Geschossen ist durch ausreichende öffenbare Fensterflächen<br />

sichergestellt.<br />

Es befinden sich keine „gefangenen“ Räume, die als Aufenthaltsräume dienen, im<br />

Objekt. Somit ist hier auch keine mechanische Entrauchung notwendig.<br />

4.5 Solaranlage<br />

Da die Bauart der Solaranlage eine Brandlast darstellt, ist drauf zu achten, das im<br />

Bereich der Brandwand keine Verbindung zwischen Solarmodulen und deren Leitungen<br />

besteht. Somit soll ein Feuerüberschlag vermieden werden.<br />

Abwehrender Brandschutz<br />

5.1 Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr<br />

Aufgrund der beschrieben Lage des Gebäudes ist die notwendige Zufahrt<br />

über öffentliche Verkehrswege gesichert.<br />

Die Bemessung der Aufstell- und Bewegungsflächen erfolgt nach DIN 14090<br />

und den Anforderungen aus der LBauO §7 Abs. 4 und 5.<br />

An der Zufahrt zum Objekt muss ein Kurvenradius von 10,50 zum Einbiegen der<br />

Einsatzfahrzeuge auf die Parkplatzfläche gewährleistet sein. Lt. vorgelegtem Lageplan ist<br />

dies nicht möglich und muss somit noch hergestellt werden. Die im Lageplan<br />

angegebene Steigung von 9% kann ausgeführt werden. Maximal 10 % wären hier<br />

erlaubt. Der Untergrund ist so zu befestigen, dass die Einsatz- und Rettungsfahrzeuge<br />

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