Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
Brandschutzkonzept Altenpflegeheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 3<br />
müssen die Rettungswege wie folgt bemessen werden.<br />
Jeder Aufenthaltsraum muss im selben Geschoss mindestens zwei voneinander<br />
unabhängig und möglichst entgegengesetzt liegende Rettungswege besitzen.<br />
Diese müssen entweder zu einem notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen.<br />
Sie dürfen jedoch über denselben notwendigen Flur führen. Anstelle eines dieser<br />
Rettungswege, darf ein Rettungsweg über eine auch im Brandfall sicher benutzbare<br />
Außentreppe auf das Grundstück führen und gilt dann als Ausgang ins Freie.<br />
Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht verschließbar sein und dürfen keine<br />
Schwellen haben; sie müssen von innen leicht bedienbar und in voller Breite zu öffnen<br />
sein. Dies kann durch Feststellanlagen oder freilauf Türschließer erreicht werden.<br />
Türen müssen in Fluchtrichtung, bei zwei Fluchtrichtungen in Richtung des ersten<br />
Rettungsweges aufschlagen.<br />
Erdgeschoss<br />
Das Erdgeschoss verfügt über ausreichende Rettungswege.<br />
Im nord-östlichen Teil ( EV 1 ) folgende Rettungswege:<br />
- Rettungsweg zum Notausgang an der Hausmeisterloge ins Freie<br />
- Rettungsweg über den Mittelteil durch das Foyer ins Freie<br />
Neben der Hausmeisterloge befindet sich ein Pflegezimmer.<br />
Die Türen müssen einen Transport von Tragen ins Freie ermöglichen<br />
und entsprechend eine Breite von 1,25 m aufweisen.<br />
Im süd-westlichen Teil ( EV 2 ) folgende Rettungswege:<br />
- Rettungsweg zur Anlieferung, (die im Plan eingetragene Tür muss in Fluchtrichtung<br />
aufschlagen) ins Freie<br />
- Rettungsweg über den Mittelteil durch das Foyer ins Freie<br />
- Aus den Lager- und Technikräumen ist nur ein Rettungsweg notwendig, da diese<br />
Räume nicht den Anforderungen nach § 43 LBauO an Aufenthaltsräume unterliegen<br />
1. -3. Obergeschoss<br />
Das Obergeschoss verfügt über ausreichende Rettungswege, wenn noch folgende<br />
Maßnahmen ergriffen werden. Die Planung zeigt nur einen notwendigen Treppenraum<br />
als Rettungsweg. Somit muss nach den vorgenannten Anforderungen jeweils ein<br />
Rettungsweg in Form einer notwendigen Treppe errichtet werden.<br />
Im nord-östlichen Teil ( EV 1 ) folgende Rettungswege:<br />
- Rettungsweg zum notwendigen Treppenraum<br />
- Rettungsweg über eine Außentreppe an der Kopfseite des Gebäudeteils<br />
15