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Brandschutzkonzept Altenpflegeheim

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Nach den bauaufsichtlichen Anforderungen für Heime, Punkt 3<br />

müssen die Rettungswege wie folgt bemessen werden.<br />

Jeder Aufenthaltsraum muss im selben Geschoss mindestens zwei voneinander<br />

unabhängig und möglichst entgegengesetzt liegende Rettungswege besitzen.<br />

Diese müssen entweder zu einem notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen.<br />

Sie dürfen jedoch über denselben notwendigen Flur führen. Anstelle eines dieser<br />

Rettungswege, darf ein Rettungsweg über eine auch im Brandfall sicher benutzbare<br />

Außentreppe auf das Grundstück führen und gilt dann als Ausgang ins Freie.<br />

Türen im Zuge von Rettungswegen dürfen nicht verschließbar sein und dürfen keine<br />

Schwellen haben; sie müssen von innen leicht bedienbar und in voller Breite zu öffnen<br />

sein. Dies kann durch Feststellanlagen oder freilauf Türschließer erreicht werden.<br />

Türen müssen in Fluchtrichtung, bei zwei Fluchtrichtungen in Richtung des ersten<br />

Rettungsweges aufschlagen.<br />

Erdgeschoss<br />

Das Erdgeschoss verfügt über ausreichende Rettungswege.<br />

Im nord-östlichen Teil ( EV 1 ) folgende Rettungswege:<br />

- Rettungsweg zum Notausgang an der Hausmeisterloge ins Freie<br />

- Rettungsweg über den Mittelteil durch das Foyer ins Freie<br />

Neben der Hausmeisterloge befindet sich ein Pflegezimmer.<br />

Die Türen müssen einen Transport von Tragen ins Freie ermöglichen<br />

und entsprechend eine Breite von 1,25 m aufweisen.<br />

Im süd-westlichen Teil ( EV 2 ) folgende Rettungswege:<br />

- Rettungsweg zur Anlieferung, (die im Plan eingetragene Tür muss in Fluchtrichtung<br />

aufschlagen) ins Freie<br />

- Rettungsweg über den Mittelteil durch das Foyer ins Freie<br />

- Aus den Lager- und Technikräumen ist nur ein Rettungsweg notwendig, da diese<br />

Räume nicht den Anforderungen nach § 43 LBauO an Aufenthaltsräume unterliegen<br />

1. -3. Obergeschoss<br />

Das Obergeschoss verfügt über ausreichende Rettungswege, wenn noch folgende<br />

Maßnahmen ergriffen werden. Die Planung zeigt nur einen notwendigen Treppenraum<br />

als Rettungsweg. Somit muss nach den vorgenannten Anforderungen jeweils ein<br />

Rettungsweg in Form einer notwendigen Treppe errichtet werden.<br />

Im nord-östlichen Teil ( EV 1 ) folgende Rettungswege:<br />

- Rettungsweg zum notwendigen Treppenraum<br />

- Rettungsweg über eine Außentreppe an der Kopfseite des Gebäudeteils<br />

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