10 Mittwoch, 3. August 2011 <strong>Pattonville</strong> Info
<strong>Pattonville</strong> Info Im Oktober beginnen unsere neuen Grundkurse: Klanggarten (für Eltern und Kinder ab ca. 1 ½ Jahren) Musikalische Früherziehung (ab ca. 3 Jahren) Aufbaukurse in Blockflöte, Ukulele, Geige, Singen und neu die Musikwerkstatt (ab ca. 6 Jahren) Der Klanggarten ist ein Angebot für sehr junge Kinder. In diesem Alter ist es notwendig, dass ein Elternteil - zur Freude von Eltern und Kindern - sich <strong>mit</strong> an der Unterrichtsstunde beteiligt. In der Musikalischen Früherziehung bekommt Ihr Kind frühzeitig die Möglichkeit, <strong>mit</strong> Musik aktiv umzugehen. Über Sprache, Singen, Musizieren, Rhythmik, Hörerziehung, Instrumenteninformation und Tanz wird das Kind auf breiter Ebene gefördert. Dauer des Unterrichts: 2-3 Jahre. Die Aufbaukurse Blockflöte, Ukulele, Geige und Singen sind als Einstieg in den Instrumentalunterricht gedacht. Mit dem Instrument, bzw. der Stimme lernen die Kinder das gemeinsame Musizieren, bzw. Singen nach Noten. Neu ist die Musikwerkstatt – als Vorbereitung auf den Instrumentalunterricht durch Erlernen von Rhythmik, Melodien und Notenlehre. Organisatorisches: Für alle Kurse findet der Unterricht, bei ausreichender Beteiligung, einmal wöchentlich statt (außer in den Schulferien und an Feiertagen). Ein Anmeldeformular finden <strong>Sie</strong> hier im Amtsblatt. Weitere Infos finden <strong>Sie</strong> im Internet unter www.stadt-remseck.de im Bereich Jugend/Bildung/Jugendmusikschule oder rufen <strong>Sie</strong> uns während der Geschäftszeiten an, Telefon 07146/289-146. Flyer liegen in den Kindergärten und im Rathaus aus. Solaranlagen, Terrassenüberdachungen und Gerätehütten In letzter Zeit wurden zahlreiche Verstöße gegen die Bebauungspläne der Stadt Remseck am Neckar in <strong>Pattonville</strong> festgestellt. Oftmals handelt es sich um Terrassenüberdachungen, Gerätehütten und Solaranlagen. In den Bebauungsplänen wurden Flächen festgesetzt, die für eine Bebauung zugelassen sind. Meist sind diese Flächen schon durch die Wohngebäude selbst vollkommen ausgeschöpft. Wird nun zusätzlich eine Terrassenüberdachung oder eine Gerätehütte errichtet, so befindet sich diese außerhalb der für eine Bebauung zulässigen Fläche. In solchen Fällen muss eine schriftliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt werden. In den meisten Fällen kann eine solche Befreiung auch erteilt werden. Grundsätzlich abgelehnt wird eine Befreiung für Gerätehütten auf Stellplätzen oder direkt neben Stellplätzen. Nicht zulässig sind Bebauungen auf der Mulde. Weiterhin ist in einem Großteil der Bebauungspläne von <strong>Pattonville</strong> festgesetzt, dass Sonnenkollektoren in die Dachfläche zu integrieren sind. Die meisten Sonnenkollektoren wurden jedoch auf die Dachfläche aufgesetzt. Für einen derartigen Verstoß ist ebenfalls eine Befreiung zu beantragen. Es werden in nächster Zeit weiter verstärkt Kontrollen durchgeführt um die einzelnen Verstöße aufzunehmen. Auch wenn be - reits ein Verstoß vorliegt, ist ein nachträglicher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan notwendig. Sofern <strong>Sie</strong> von einem der o.g. Punkte betroffen sind, bitten wir <strong>Sie</strong>, Kontakt <strong>mit</strong> uns aufzunehmen und einen Antrag bei uns einzureichen. Das Formular „Baurecht: Befreiungsantrag“ ist auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar, www.remseck.de unter „Bürgerservice – Formulare“ abrufbar. Gerne übersenden wir das Formular auch per Post. Neben diesem Formular wird ein Lageplan 1:500 benötigt, in welchem genau eingezeichnet Mittwoch, 3. August 2011 11 ist, wo die bauliche Anlage errichtet wurde und wie groß diese ist. Zusätzlich sind Seitenansichten im Maßstab 1:100 einzu - reichen. Bei einer Befreiung für die Sonnenkollektoren ist zu - sätzlich anzugeben, ob es sich um eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage handelt. Bei Rückfragen dürfen <strong>Sie</strong> sich an die untere Baurechtsbehörde der Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Straße 2, 71686 Remseck am Neckar, Frau Link (07146 / 289-618, link@rems - eck.de) oder Herrn Greiner (07146 / 289-631, greiner@rems - eck.de) wenden. Einsatz Mit dem Alarmstichwort „Auslösung der Brandmeldeanlage in einer Lagerhalle in der Neckar aue“ wurden entsprechend der AAO „Brand 3“ die Abteilungen Hochberg, Hochdorf, Neckarrems und die Drehleiter aus Ludwigsburg am Donnerstag, den 14.07.2011 alarmiert. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle, wurde festgestellt, dass im Pausenraum <strong>mehr</strong>ere Toastbrotscheiben im Backofen vergessen wurden. Aufgrund der Rauchentwicklung löste der Rauchmelder Feueralarm aus. Ein Einsatz der Feuerwehr war nicht erforderlich. Im Einsatz waren die drei Abteilungen <strong>mit</strong> 5 Fahrzeugen, die Drehleiter und die Polizei. Der Einsatz war nach ½ Stunde beendet. Einsatz Am Samstag, dem 16. Juli 2011 wurde die Abteilung Hochdorf von der Leitstelle zu einem Tierrettungseinsatz alarmiert. Beim Ein - treffen an der Einsatzstelle wurde eine Katze auf einem Hausdach festgestellt. Es wurden eine Schiebeleiter und eine Steckleiter gestellt, um an die Katze heranzukommen. Die Katze konnte zum Überspringen auf einen un<strong>mit</strong>telbar am Haus stehenden Baum bewegt werden, über den sie dann selbstständig herabgeklettert ist. Der Einsatz war nach einer Stunde beendet. Im Einsatz waren 2 Fahrzeuge der Abteilung Hochdorf, sowie 12 Mann. Einsatz „Öffnen einer Wohnungstüre vermutlich hilflose Person“ war das Alarmstichwort am Samstag, den 16.07.2011 für die Abt. Neckarrems. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle wurde die Feuerwehr von der Polizei erwartet. Die Türe wurde von der Feuerwehr schnell geöffnet. Der Rettungsdienst war zwischenzeitlich ebenfalls eingetroffen. Es konnte leider nur noch der Tod der Person festgestellt werden. Festzug 850 Jahre Ortsteil Hochdorf „Die Feuerwehr im Wandel der Zeit“ war das Motto der Feuerwehr Remseck unter dem sie am Festzug teilnahm. Von der