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2 Mittwoch, 3. August 2011 <strong>Pattonville</strong> Info<br />
DER ZWECKVERBAND<br />
INFORMIERT<br />
Sommerpause für die <strong>Pattonville</strong>-Info<br />
Die nächste <strong>Pattonville</strong>-Info erscheint erst wieder am<br />
31. August 2011.<br />
Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist<br />
25.08.2011.<br />
Gesplittete Abwassergebühr in <strong>Pattonville</strong><br />
Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgt im Wohngebiet<br />
<strong>Pattonville</strong> bisher nach dem sogenannten Frischwassermaßstab,<br />
d.h. nach der vereinfachten Annahme:<br />
Frischwassermenge = Abwassermenge.<br />
In der Gebühr sind sowohl die Kosten für die Schmutzwasserals<br />
auch für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten.<br />
Mit einem Urteil vom 11.03.2010 des Verwaltungsgerichtshofes<br />
Baden-Württemberg sind die Kommunen in Baden-Württemberg<br />
verpflichtet, das sogenannte Abwassergebührensplitting<br />
einzuführen.<br />
Danach wird gefordert, die Abwassergebühren in einen<br />
Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil<br />
aufzuteilen.<br />
Durch diese Aufsplittung wird eine gerechtere Umverteilung der<br />
Gebührenlast erreicht, da künftig gemäß dem Verursacherprinzip<br />
die anfallenden Kosten stärker von denen <strong>mit</strong>finanziert<br />
werden müssen, die große Mengen an Oberflächenwasser, aber<br />
nur geringe Mengen an Schmutzwasser in die Kanalisation einleiten.<br />
Bei der Berechnung der neuen Abwassergebühr ergibt sich der<br />
Schmutzwasseranteil ähnlich wie bisher nach der abgenommenen<br />
Frischwassermenge.<br />
Der neu hinzukommende Niederschlagwassersanteil dagegen<br />
ergibt sich aus der Größe der versiegelten und bebauten Grundstücksfläche<br />
<strong>mit</strong> Kanalanschluss. Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung<br />
fallen nur an, wenn Niederschlagswasser<br />
in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber,<br />
wenn es auf dem eigenen Grundstück aufgefangen wird oder<br />
versickert.<br />
Nachfolgende Skizze stellt die Berechnung der Abwassergebühr<br />
im Vergleich dar:<br />
Abwassergebühr – heute<br />
Gesamtkosten (€)<br />
= Abwassergebühr (€/m³)<br />
Frischwasserverbrauch (m³)<br />
Abwassergebühr – zukünftig<br />
Kosten Schmutzwasserbehandlung<br />
(€)<br />
= Schmutzwassergebühr (€/m³)<br />
Frischwasserverbrauch (m³)<br />
+<br />
Kosten Niederschlagswasserbehandlung<br />
(€)<br />
= Niederschlagswassergebühr (€/m²)<br />
Versiegelte Fläche (m²)<br />
Das Verfahren<br />
Als Grundlage für die Bearbeitung der genannten Einführung<br />
des Abwassergebührensplittings ist das Befliegen des Bearbeitungsgebietes<br />
zur Datenerhebung <strong>mit</strong> den entsprechenden<br />
Auswertungen erforderlich. Diese Befliegung wurde im März<br />
2011 durch die Firma Hansa Luftbild vorgenommen. Dank dieser<br />
Methode sind Vorort-Vermessungen nicht <strong>mehr</strong> erforderlich. Der<br />
Bürger bleibt in seiner Privatsphäre ungestört.<br />
Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren werden<br />
alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen<br />
herangezogen, sofern sie Oberflächenwasser in die öffentliche<br />
Kanalisation abführen. Dies kann entweder un<strong>mit</strong>telbar auf dem<br />
Grundstück oder außerhalb (z.B. über die Straßenent -<br />
wässerung) erfolgen.<br />
Die Neigung der Oberflächen (insbesondere der Dachflächen)<br />
wird bei der Berechnung der versiegelten Fläche vernachlässigt,<br />
da nur die „senkrechte Aufsicht“ vermessen wird. Diese ist relevant<br />
für die Er<strong>mit</strong>tlung der Niederschlagsmengen.<br />
Je nach Durchlässigkeit der versiegelten Flächen werden unterschiedliche<br />
Befestigungsgrade berücksichtigt. Je höher die<br />
Durchlässigkeit einer Fläche ist, desto geringer fällt die Gebühr<br />
aus. Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser<br />
in geeigneter Weise versickert oder rechtmäßig<br />
in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der<br />
Gebühren nicht berücksichtigt. Auch Regenrückhalteanlagen<br />
wie z.B. Zisternen werden bei der Berechnung <strong>mit</strong> einbezogen.<br />
Hinweise<br />
Das Verfahren zur Er<strong>mit</strong>tlung der Abwassergebühr soll transparent<br />
und nachvollziehbar sein. Die Einbindung des Bürgers ist<br />
daher von zentraler Bedeutung.<br />
Der Zweckverband <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg führt ein Selbst -<br />
auskunftsverfahren durch. Jeder Grundstückseigentümer erhält<br />
einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse der Luftbildauswertung<br />
sowohl grafisch wie auch tabellarisch dargestellt<br />
sind. Die hierbei erhobenen Daten sind Grundlage für die Selbstauskunft<br />
und nicht der endgültige Gebührenbescheid. Die<br />
Eigentümer werden gebeten, Korrekturen und Ergänzungen<br />
vorzunehmen, falls die er<strong>mit</strong>telten Flächen von den tatsächlichen<br />
Gegebenheiten abweichen sollten (z.B. bauliche Veränderungen<br />
nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme im März 2011).<br />
Bürgerinformation im Oktober<br />
Am 5. Oktober findet um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung<br />
in der Bürgerhalle statt. Hierzu wird noch offiziell über die<br />
Presse angeladen. Danach werden die Selbstauskunftsbögen<br />
an die Bürger verschickt.<br />
Vom 10. -14. Oktober hält der Zweckverband <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg<br />
durch die Firma Hansa Luftbild eine Bürgersprechstunde<br />
in der Zweckverbandsverwaltung ab, die als Anlaufstelle<br />
zur Beratung und individuellen Betreuung dient.