01.12.2012 Aufrufe

Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr ... - Pattonville

Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr ... - Pattonville

Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr ... - Pattonville

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Mittwoch, 3. August 2011 <strong>Pattonville</strong> Info<br />

DER ZWECKVERBAND<br />

INFORMIERT<br />

Sommerpause für die <strong>Pattonville</strong>-Info<br />

Die nächste <strong>Pattonville</strong>-Info erscheint erst wieder am<br />

31. August 2011.<br />

Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist<br />

25.08.2011.<br />

Gesplittete Abwassergebühr in <strong>Pattonville</strong><br />

Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgt im Wohngebiet<br />

<strong>Pattonville</strong> bisher nach dem sogenannten Frischwassermaßstab,<br />

d.h. nach der vereinfachten Annahme:<br />

Frischwassermenge = Abwassermenge.<br />

In der Gebühr sind sowohl die Kosten für die Schmutzwasserals<br />

auch für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten.<br />

Mit einem Urteil vom 11.03.2010 des Verwaltungsgerichtshofes<br />

Baden-Württemberg sind die Kommunen in Baden-Württemberg<br />

verpflichtet, das sogenannte Abwassergebührensplitting<br />

einzuführen.<br />

Danach wird gefordert, die Abwassergebühren in einen<br />

Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil<br />

aufzuteilen.<br />

Durch diese Aufsplittung wird eine gerechtere Umverteilung der<br />

Gebührenlast erreicht, da künftig gemäß dem Verursacherprinzip<br />

die anfallenden Kosten stärker von denen <strong>mit</strong>finanziert<br />

werden müssen, die große Mengen an Oberflächenwasser, aber<br />

nur geringe Mengen an Schmutzwasser in die Kanalisation einleiten.<br />

Bei der Berechnung der neuen Abwassergebühr ergibt sich der<br />

Schmutzwasseranteil ähnlich wie bisher nach der abgenommenen<br />

Frischwassermenge.<br />

Der neu hinzukommende Niederschlagwassersanteil dagegen<br />

ergibt sich aus der Größe der versiegelten und bebauten Grundstücksfläche<br />

<strong>mit</strong> Kanalanschluss. Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung<br />

fallen nur an, wenn Niederschlagswasser<br />

in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber,<br />

wenn es auf dem eigenen Grundstück aufgefangen wird oder<br />

versickert.<br />

Nachfolgende Skizze stellt die Berechnung der Abwassergebühr<br />

im Vergleich dar:<br />

Abwassergebühr – heute<br />

Gesamtkosten (€)<br />

= Abwassergebühr (€/m³)<br />

Frischwasserverbrauch (m³)<br />

Abwassergebühr – zukünftig<br />

Kosten Schmutzwasserbehandlung<br />

(€)<br />

= Schmutzwassergebühr (€/m³)<br />

Frischwasserverbrauch (m³)<br />

+<br />

Kosten Niederschlagswasserbehandlung<br />

(€)<br />

= Niederschlagswassergebühr (€/m²)<br />

Versiegelte Fläche (m²)<br />

Das Verfahren<br />

Als Grundlage für die Bearbeitung der genannten Einführung<br />

des Abwassergebührensplittings ist das Befliegen des Bearbeitungsgebietes<br />

zur Datenerhebung <strong>mit</strong> den entsprechenden<br />

Auswertungen erforderlich. Diese Befliegung wurde im März<br />

2011 durch die Firma Hansa Luftbild vorgenommen. Dank dieser<br />

Methode sind Vorort-Vermessungen nicht <strong>mehr</strong> erforderlich. Der<br />

Bürger bleibt in seiner Privatsphäre ungestört.<br />

Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren werden<br />

alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen<br />

herangezogen, sofern sie Oberflächenwasser in die öffentliche<br />

Kanalisation abführen. Dies kann entweder un<strong>mit</strong>telbar auf dem<br />

Grundstück oder außerhalb (z.B. über die Straßenent -<br />

wässerung) erfolgen.<br />

Die Neigung der Oberflächen (insbesondere der Dachflächen)<br />

wird bei der Berechnung der versiegelten Fläche vernachlässigt,<br />

da nur die „senkrechte Aufsicht“ vermessen wird. Diese ist relevant<br />

für die Er<strong>mit</strong>tlung der Niederschlagsmengen.<br />

Je nach Durchlässigkeit der versiegelten Flächen werden unterschiedliche<br />

Befestigungsgrade berücksichtigt. Je höher die<br />

Durchlässigkeit einer Fläche ist, desto geringer fällt die Gebühr<br />

aus. Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser<br />

in geeigneter Weise versickert oder rechtmäßig<br />

in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der<br />

Gebühren nicht berücksichtigt. Auch Regenrückhalteanlagen<br />

wie z.B. Zisternen werden bei der Berechnung <strong>mit</strong> einbezogen.<br />

Hinweise<br />

Das Verfahren zur Er<strong>mit</strong>tlung der Abwassergebühr soll transparent<br />

und nachvollziehbar sein. Die Einbindung des Bürgers ist<br />

daher von zentraler Bedeutung.<br />

Der Zweckverband <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg führt ein Selbst -<br />

auskunftsverfahren durch. Jeder Grundstückseigentümer erhält<br />

einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse der Luftbildauswertung<br />

sowohl grafisch wie auch tabellarisch dargestellt<br />

sind. Die hierbei erhobenen Daten sind Grundlage für die Selbstauskunft<br />

und nicht der endgültige Gebührenbescheid. Die<br />

Eigentümer werden gebeten, Korrekturen und Ergänzungen<br />

vorzunehmen, falls die er<strong>mit</strong>telten Flächen von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten abweichen sollten (z.B. bauliche Veränderungen<br />

nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme im März 2011).<br />

Bürgerinformation im Oktober<br />

Am 5. Oktober findet um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung<br />

in der Bürgerhalle statt. Hierzu wird noch offiziell über die<br />

Presse angeladen. Danach werden die Selbstauskunftsbögen<br />

an die Bürger verschickt.<br />

Vom 10. -14. Oktober hält der Zweckverband <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg<br />

durch die Firma Hansa Luftbild eine Bürgersprechstunde<br />

in der Zweckverbandsverwaltung ab, die als Anlaufstelle<br />

zur Beratung und individuellen Betreuung dient.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!