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Unser neues Angebot: Die Nachbarschaftshilfe - Altdorf

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Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Altdorf</strong> 21. November 2009<br />

Halte- und Parkverbot an engen Stellen und<br />

gegenüber Ein- und Ausfahrten<br />

Bei vielen Verkehrsteilnehmern liegt die Führerscheinprüfung doch<br />

schon einige Jahre zurück. Manche Verkehrsregel ist da nicht mehr<br />

so geläufig. Deshalb erinnern wir heute an ein häufig missachtetes<br />

Halte- und Parkverbot.<br />

Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf an engen Straßenstellen<br />

nicht geparkt werden. Doch ab wann handelt es sich um eine<br />

Engstelle?<br />

Laut gängiger Rechtssprechung muss beim Parken eine Mindestfahrbahnbreite<br />

von 3 Metern verbleiben. Würde diese durch<br />

das parkende Fahrzeug unterschritten, darf an dieser Stelle nicht<br />

gehalten oder geparkt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem Verbot an<br />

engen Stellen dafür gesorgt, dass nicht an jeder Engstelle extra ein<br />

Halteverbotszeichen aufgestellt werden muss. So soll der ohnehin<br />

schon große Schilderwald eingegrenzt werden. <strong>Die</strong> Mindestfahrbahnbreite<br />

dient letztlich unserer eigenen Sicherheit. Denn nur<br />

so gelangen im Notfall Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge ohne<br />

Zeitverlust an ihren Einsatzort. Auch der Winterdienst oder landwirtschaftliche<br />

Fahrzeuge kommen so besser durch die Straßen.<br />

Bitte beachten Sie daher diese Regelung.<br />

Ähnlich gilt im Übrigen für das Parken gegenüber von Ein- und<br />

Ausfahrten. Hier darf geparkt werden, wenn die Restfahrbahnbreite<br />

3 Meter beträgt.<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

Besonders geschützte Feiertage<br />

in den Monaten November und Dezember<br />

In die Monate November und Dezember fallen verschiedene<br />

Feiertage, die durch das Sonn- und Feiertagsgesetz besonders<br />

geschützt sind.<br />

Nachstehend genannte Veranstaltungen sind an den betreffenden<br />

Tagen verboten:<br />

Totengedenktag: Sonntag, 22. November<br />

<strong>Die</strong>ser Feiertag gehört neben dem Karfreitag zu den sogenannten<br />

ersten Feiertagen. Es sind daher in der Zeit von 3.00 bis 24.00 Uhr<br />

verboten:<br />

– örtliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über<br />

den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;<br />

– sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung<br />

der Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst,<br />

Wirtschaft oder Volksbildung dienen;<br />

– öffentliche Tanzveranstaltungen<br />

– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften<br />

in Wirtschaftsräumen.<br />

Heiliger Abend: Donnerstag, 24. Dezember<br />

Öffentliche Tanzunterhaltungen sind ab 3.00 Uhr verboten.<br />

1. Weihnachtsfeiertag: Freitag, 25. Dezember<br />

Verboten sind:<br />

– öffentliche Tanzveranstaltungen;<br />

– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften<br />

in Wirtschaftsräumen;<br />

– bis 11.00 Uhr vormittags öffentliche Sportveranstaltungen.<br />

Silvester<br />

Verboten sind: Veranstaltungen in der Nähe von Kirchen von 18.00 bis<br />

21.00 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen können<br />

verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen<br />

geeignet sind, Anstoß zu erregen.<br />

An allen gesetzlichen Feiertagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen<br />

von 3.00 bis 11.00 Uhr verboten.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorstehenden<br />

Aufzählung nur um eine auszugsweise Wiedergabe der<br />

gesetzlichen Vorschrift handelt.<br />

<strong>Die</strong> Küche kommt ins Klassenzimmer –<br />

Schlemmerquark und Gemüsespaß mit dem<br />

aid-Ernährungsführerschein<br />

Nach positiver Resonanz der ersten Lehrerfortbildung zum aid-<br />

Ernährungsführerschein im Juni im Kreislandwirtschaftsamt in<br />

Herrenberg, nahmen am Mittwoch, den 18. November in der<br />

Mörike-Grundschule in Leonberg 17 Lehrerinnen an der zweiten<br />

Lehrerfortbildung zu diesem Thema im Landkreis Böblingen teil.<br />

„Das Konzept des aid-Ernährungsführerscheins ist einfach:<br />

<strong>Die</strong> Kinder sind im Rahmen des Schulunterrichts mitten drin im<br />

Küchenalltag“, betonte Erster Landesbeamter Wolf Eisenmann.<br />

In sechs Doppelstunden werden dann köstliche Salate, fruchtige<br />

Quarkspeisen und andere kleine Gerichte zubereitet. <strong>Die</strong>sen „Baustein<br />

zur Ernährungsbildung“ können die Kinder im normalen Klassenzimmer<br />

durchführen. Fast nebenbei lernen sie Hygieneregeln,<br />

Teamwork und selbständiges Arbeiten - kurz Alltagskompetenzen<br />

in vielfältiger Weise.<br />

Der Erste Landesbeamte Wolf Eisenmann ist begeistert vom praxisbezogenen<br />

Konzept, mit dem spielerisch eine ausgewogene<br />

Ernährung im Grundschulalter zu erlernen ist und hofft, dass sich<br />

noch viele Lehrer für die nächste kostenlose Fortbildung im Frühjahr<br />

nächsten Jahres anmelden.<br />

„Ich freue mich, dass der aid - Ernährungsführerschein für Grundschüler<br />

auch im Landkreis Böblingen eine so positive Resonanz<br />

findet“ sagte Dagmar Jost Referentin vomMinisterium für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum Baden-Württemberg bei der Begrüßung.<br />

Außerdem überreichte Dagmar Josteine Zertifizierungsurkunde<br />

an die Ernährungs-Fachfrau Sabine Keller-Epple. Sie hat sich<br />

besonders qualifiziert, um Fortbildungen für Lehrkräfte anzubieten,<br />

die den aid- Ernährungsführerschein in ihren Klassen umsetzen<br />

wollen. Sabine Keller-Epple steht damit stellvertretend für landesweit<br />

43 speziell, geschulte und zertifizierte Ernährungsfach kräfte<br />

in Baden-Württemberg. Seit vielen Jahren nutzen die Lehrkräfte das<br />

intensive Be ratungs- und Schulungsangebot des Kreislandwirtschaftsamtes<br />

im Rahmen der Landesinitiative ‚Bewusste Kinderernährung‘<br />

(BeKi).<br />

Am Ende der Fortbildung überreichte Susanne Gnoyke vom Kreislandwirtschaftsamt,<br />

die vom aid (Infodienst Verbraucherschutz,<br />

Ernährung, Landwirtschaft e.V.) kostenlosen Medienpakete an die<br />

Lehrerinnen und war zuversichtlich, dass diese eifrig in den Schulen<br />

genutzt werden und das Konzept langfristig fest im Stundenplan<br />

verankert wird.<br />

Verkehrsüberwachung – Durchführung<br />

von Geschwindigkeitskontrollen<br />

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten<br />

der Kraftfahrzeuge überprüft. <strong>Die</strong> vorgenommenen<br />

Geschwindigkeitsmessungen brachten folgendes Ergebnis:<br />

Datum Uhrzeit Straße Ge- be- max. zusamt-<br />

anst. % km/h läss.<br />

zahl Fzg. km/h<br />

02.11.09 14.49–20.18 Hildrizhauser Str. 2517 162 6,1 86 50<br />

Gefunden wurde<br />

1 Schlüsselanhänger<br />

Abzuholen bz.w. zu erfragen im Rathaus, Bürgerbüro, Telefon:<br />

74 74-44<br />

Zu verschenken<br />

8 VHS Videokassetten, Augsburger Puppenkiste, Telefon: 60 54 46<br />

1 Bett mit Lattenrost und Matratze, Telefon: 60 23 22

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