Unser neues Angebot: Die Nachbarschaftshilfe - Altdorf
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Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde <strong>Altdorf</strong> 21. November 2009<br />
Halte- und Parkverbot an engen Stellen und<br />
gegenüber Ein- und Ausfahrten<br />
Bei vielen Verkehrsteilnehmern liegt die Führerscheinprüfung doch<br />
schon einige Jahre zurück. Manche Verkehrsregel ist da nicht mehr<br />
so geläufig. Deshalb erinnern wir heute an ein häufig missachtetes<br />
Halte- und Parkverbot.<br />
Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf an engen Straßenstellen<br />
nicht geparkt werden. Doch ab wann handelt es sich um eine<br />
Engstelle?<br />
Laut gängiger Rechtssprechung muss beim Parken eine Mindestfahrbahnbreite<br />
von 3 Metern verbleiben. Würde diese durch<br />
das parkende Fahrzeug unterschritten, darf an dieser Stelle nicht<br />
gehalten oder geparkt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem Verbot an<br />
engen Stellen dafür gesorgt, dass nicht an jeder Engstelle extra ein<br />
Halteverbotszeichen aufgestellt werden muss. So soll der ohnehin<br />
schon große Schilderwald eingegrenzt werden. <strong>Die</strong> Mindestfahrbahnbreite<br />
dient letztlich unserer eigenen Sicherheit. Denn nur<br />
so gelangen im Notfall Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge ohne<br />
Zeitverlust an ihren Einsatzort. Auch der Winterdienst oder landwirtschaftliche<br />
Fahrzeuge kommen so besser durch die Straßen.<br />
Bitte beachten Sie daher diese Regelung.<br />
Ähnlich gilt im Übrigen für das Parken gegenüber von Ein- und<br />
Ausfahrten. Hier darf geparkt werden, wenn die Restfahrbahnbreite<br />
3 Meter beträgt.<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
Besonders geschützte Feiertage<br />
in den Monaten November und Dezember<br />
In die Monate November und Dezember fallen verschiedene<br />
Feiertage, die durch das Sonn- und Feiertagsgesetz besonders<br />
geschützt sind.<br />
Nachstehend genannte Veranstaltungen sind an den betreffenden<br />
Tagen verboten:<br />
Totengedenktag: Sonntag, 22. November<br />
<strong>Die</strong>ser Feiertag gehört neben dem Karfreitag zu den sogenannten<br />
ersten Feiertagen. Es sind daher in der Zeit von 3.00 bis 24.00 Uhr<br />
verboten:<br />
– örtliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über<br />
den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;<br />
– sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung<br />
der Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst,<br />
Wirtschaft oder Volksbildung dienen;<br />
– öffentliche Tanzveranstaltungen<br />
– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften<br />
in Wirtschaftsräumen.<br />
Heiliger Abend: Donnerstag, 24. Dezember<br />
Öffentliche Tanzunterhaltungen sind ab 3.00 Uhr verboten.<br />
1. Weihnachtsfeiertag: Freitag, 25. Dezember<br />
Verboten sind:<br />
– öffentliche Tanzveranstaltungen;<br />
– Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften<br />
in Wirtschaftsräumen;<br />
– bis 11.00 Uhr vormittags öffentliche Sportveranstaltungen.<br />
Silvester<br />
Verboten sind: Veranstaltungen in der Nähe von Kirchen von 18.00 bis<br />
21.00 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen können<br />
verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen<br />
geeignet sind, Anstoß zu erregen.<br />
An allen gesetzlichen Feiertagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen<br />
von 3.00 bis 11.00 Uhr verboten.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorstehenden<br />
Aufzählung nur um eine auszugsweise Wiedergabe der<br />
gesetzlichen Vorschrift handelt.<br />
<strong>Die</strong> Küche kommt ins Klassenzimmer –<br />
Schlemmerquark und Gemüsespaß mit dem<br />
aid-Ernährungsführerschein<br />
Nach positiver Resonanz der ersten Lehrerfortbildung zum aid-<br />
Ernährungsführerschein im Juni im Kreislandwirtschaftsamt in<br />
Herrenberg, nahmen am Mittwoch, den 18. November in der<br />
Mörike-Grundschule in Leonberg 17 Lehrerinnen an der zweiten<br />
Lehrerfortbildung zu diesem Thema im Landkreis Böblingen teil.<br />
„Das Konzept des aid-Ernährungsführerscheins ist einfach:<br />
<strong>Die</strong> Kinder sind im Rahmen des Schulunterrichts mitten drin im<br />
Küchenalltag“, betonte Erster Landesbeamter Wolf Eisenmann.<br />
In sechs Doppelstunden werden dann köstliche Salate, fruchtige<br />
Quarkspeisen und andere kleine Gerichte zubereitet. <strong>Die</strong>sen „Baustein<br />
zur Ernährungsbildung“ können die Kinder im normalen Klassenzimmer<br />
durchführen. Fast nebenbei lernen sie Hygieneregeln,<br />
Teamwork und selbständiges Arbeiten - kurz Alltagskompetenzen<br />
in vielfältiger Weise.<br />
Der Erste Landesbeamte Wolf Eisenmann ist begeistert vom praxisbezogenen<br />
Konzept, mit dem spielerisch eine ausgewogene<br />
Ernährung im Grundschulalter zu erlernen ist und hofft, dass sich<br />
noch viele Lehrer für die nächste kostenlose Fortbildung im Frühjahr<br />
nächsten Jahres anmelden.<br />
„Ich freue mich, dass der aid - Ernährungsführerschein für Grundschüler<br />
auch im Landkreis Böblingen eine so positive Resonanz<br />
findet“ sagte Dagmar Jost Referentin vomMinisterium für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg bei der Begrüßung.<br />
Außerdem überreichte Dagmar Josteine Zertifizierungsurkunde<br />
an die Ernährungs-Fachfrau Sabine Keller-Epple. Sie hat sich<br />
besonders qualifiziert, um Fortbildungen für Lehrkräfte anzubieten,<br />
die den aid- Ernährungsführerschein in ihren Klassen umsetzen<br />
wollen. Sabine Keller-Epple steht damit stellvertretend für landesweit<br />
43 speziell, geschulte und zertifizierte Ernährungsfach kräfte<br />
in Baden-Württemberg. Seit vielen Jahren nutzen die Lehrkräfte das<br />
intensive Be ratungs- und Schulungsangebot des Kreislandwirtschaftsamtes<br />
im Rahmen der Landesinitiative ‚Bewusste Kinderernährung‘<br />
(BeKi).<br />
Am Ende der Fortbildung überreichte Susanne Gnoyke vom Kreislandwirtschaftsamt,<br />
die vom aid (Infodienst Verbraucherschutz,<br />
Ernährung, Landwirtschaft e.V.) kostenlosen Medienpakete an die<br />
Lehrerinnen und war zuversichtlich, dass diese eifrig in den Schulen<br />
genutzt werden und das Konzept langfristig fest im Stundenplan<br />
verankert wird.<br />
Verkehrsüberwachung – Durchführung<br />
von Geschwindigkeitskontrollen<br />
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Geschwindigkeiten<br />
der Kraftfahrzeuge überprüft. <strong>Die</strong> vorgenommenen<br />
Geschwindigkeitsmessungen brachten folgendes Ergebnis:<br />
Datum Uhrzeit Straße Ge- be- max. zusamt-<br />
anst. % km/h läss.<br />
zahl Fzg. km/h<br />
02.11.09 14.49–20.18 Hildrizhauser Str. 2517 162 6,1 86 50<br />
Gefunden wurde<br />
1 Schlüsselanhänger<br />
Abzuholen bz.w. zu erfragen im Rathaus, Bürgerbüro, Telefon:<br />
74 74-44<br />
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