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Mitteilungsblatt der Gemeinde Winkel September 2007

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Mitteilungen aus <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Zum Leserbrief von Frau Rösli Schlatter in <strong>der</strong> Juni-Ausgabe <strong>der</strong><br />

«Dorfziitig»<br />

Sehr geehrte Frau Schlatter<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beabsichtigt, die revidierte Abfallverordnung und die Abfallgebühren<br />

im Jahr 2008 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung zu unterbreiten.<br />

Zu den weiteren von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehmen wir gerne Stellung:<br />

Sie erwähnen selbst, dass sowohl Grün- wie Sperrgut nicht wirklich «gratis»<br />

sind, son<strong>der</strong>n mit den Grundgebühren bezahlt werden. Wo liegt nun das aktuelle<br />

Problem? Warum können diese Angebote nicht einfach so weitergeführt werden?<br />

Mit <strong>der</strong> Annahme des kantonalen Abfallgesetzes vom 25. <strong>September</strong> 1994 hat<br />

<strong>der</strong> Souverän an <strong>der</strong> Urne dem Ansatz des getrennten Sammelns und Verwertens<br />

zugestimmt. Weiter heisst es in § 37, Absatz 2: «Die <strong>Gemeinde</strong>n erheben<br />

nach Volumen o<strong>der</strong> Gewicht bemessene kostendeckende Gebühren, wie Sack-,<br />

Marken- o<strong>der</strong> Containergebühren mit o<strong>der</strong> ohne pauschale Grundgebühr.»<br />

Tatsächlich legt <strong>der</strong> Bundesgerichtsentscheid vom 8. Mai 2006 fest, dass bei<br />

<strong>der</strong> Entsorgung nur maximal 60 Prozent <strong>der</strong> Kosten über Grundgebühren finanziert<br />

werden dürfen. Die restlichen 40 Prozent müssen über gewichts- o<strong>der</strong> volumenabhängige<br />

Gebühren erhoben werden. Diese Vorgaben kann <strong>Winkel</strong> nicht,<br />

beziehungsweise nicht mehr, einhalten. Aus diesem Grund werden wir <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

Anpassungen vorschlagen müssen, die gegenwärtig ausgearbeitet<br />

werden.<br />

Auch auf Ihre Frage, was zur Abschaffung <strong>der</strong> Sackgebühr unternommen werden<br />

müsste, antworten wir gerne. Dazu müssten die gesetzlichen Grundlagen<br />

geän<strong>der</strong>t werden, insbeson<strong>der</strong>e das Bundesgesetz für Umwelt, in welchem das<br />

Verursacherprinzip festgehalten ist. Das könnte beispielsweise mit einer Initiative<br />

auf Bundesebene geschehen.<br />

Rosemarie Hercigonja<br />

Vorsteherin Ressort Gesundheit und Soziales<br />

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