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Zulassung nach Art. 53 für Basamid Granulat in

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BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

⎯<br />

⎯<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

Joachim Kunze<br />

Dienstsitz Braunschweig • Postfach 15 64 • 38005 Braunschweig Referent<br />

Bund Deutscher Baumschulen<br />

Bismarckstraße 49<br />

25421 P<strong>in</strong>neberg<br />

Dienstsitz Braunschweig<br />

Bundesallee 50, Geb. 247<br />

38116 Braunschweig<br />

Tel: +49 (0)<strong>53</strong>1 21497-0<br />

Fax: +49 (0)<strong>53</strong>1 21497-299<br />

Abt. Pflanzenschutzmittel<br />

Messeweg 11/12<br />

38104 Braunschweig<br />

Tel: +49 (0)<strong>53</strong>1 299-5<br />

Fax: +49 (0)<strong>53</strong>1 299-3002<br />

IHR ZEICHEN<br />

IHRE NACHRICHT VOM<br />

Dienststelle Berl<strong>in</strong><br />

Mauerstraße 39-42<br />

10117 Berl<strong>in</strong><br />

Tel: +49 (0)30 18444-000<br />

Fax: +49 (0)30 18444-89999<br />

TELEFON +49 (0)<strong>53</strong>1 299-3408<br />

TELEFAX +49 (0)<strong>53</strong>1 299-3002<br />

E-MAIL joachim.kunze@bvl.bund.de<br />

INTERNET www.bvl.bund.de<br />

AKTENZEICHEN 200.21320.0.1624<br />

(bitte bei Antwort angeben)<br />

DATUM 24. Juli 2012<br />

<strong>Zulassung</strong>sverfahren <strong>nach</strong> <strong>Art</strong>. <strong>53</strong> der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 i. V. m. § 29<br />

Pflanzenschutzgesetz <strong>für</strong> das Pflanzenschutzmittel „<strong>Basamid</strong> <strong>Granulat</strong>“ mit dem<br />

Wirkstoff „Dazomet“<br />

Ihr Antrag vom 06. Januar 2012<br />

Me<strong>in</strong> Abweisungsbescheid vom 27. März 2012<br />

Ihr Widerspruch vom 17. April 2012<br />

Ihre Widerspruchsbegründung vom 03. Mai 2012<br />

Auf Ihren Widerspruch ergeht folgender Bescheid:<br />

Das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen und die Verwendung des o. g. Pflanzenschutzmittels werden gemäß<br />

<strong>Art</strong>ikel <strong>53</strong> der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbr<strong>in</strong>gen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung<br />

der Richtl<strong>in</strong>ien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009,<br />

S.1), i. V. m. § 29 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz -<br />

PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) wie folgt zugelassen:<br />

A Die <strong>Zulassung</strong> ist ausschließlich auf die Anwendung wie <strong>nach</strong>folgend unter B beschrieben<br />

beschränkt. Sie wird ab dem 25. Juli 2012 bis zum 21. November 2012 <strong>für</strong><br />

120 Tage erteilt.<br />

Die genehmigte Menge wird auf 30 Tonnen begrenzt.<br />

Referatsgr. Untersuchungen<br />

Diedersdorfer Weg 1<br />

12277 Berl<strong>in</strong><br />

Tel: +49 (0)30 18412-0<br />

Fax: +49 (0)30 18412-2955


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

B Bei der <strong>Zulassung</strong> wird folgendes Anwendungsgebiet festgesetzt:<br />

Schadorganismus Kultur<br />

bodenbürtige phytopathogene<br />

Nematoden, Pilze und Bakterien<br />

Zu der vorgesehenen Anwendung:<br />

- siehe Anlage -<br />

Baumschulgehölzpflanzen<br />

SEITE 2 VON 7<br />

C Es werden folgende Anwendungsbestimmungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG<br />

festgesetzt:<br />

NW467<br />

Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten<br />

nicht <strong>in</strong> Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch <strong>für</strong> <strong>in</strong>direkte E<strong>in</strong>träge über die<br />

Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen und Abwasserkanäle.<br />

Begründung:<br />

Aufgrund se<strong>in</strong>er Auswirkungen auf aquatische Organismen (Dazomet – O. mykiss<br />

akut: LC50 160 µg as/L; Methylisothiocyanat – O. mykiss akut: LC50: <strong>53</strong> µg /L) besitzt<br />

das Pflanzenschutzmittel „<strong>Basamid</strong> <strong>Granulat</strong>“ und der als unspezifisch wirksames<br />

Agens auftretende Hauptmetabolit Methylisothiocyanat e<strong>in</strong> signifikantes Schädigungspotential<br />

<strong>für</strong> aquatische Biozönosen, so dass jeder E<strong>in</strong>trag von Rückständen <strong>in</strong> Gewässer,<br />

der über den E<strong>in</strong>trag aus der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung<br />

h<strong>in</strong>ausgeht, zu e<strong>in</strong>er erheblichen Gefährdung des Naturhaushaltes führen<br />

würde. Angesichts des Umstands, dass e<strong>in</strong> erheblicher Anteil an Pflanzenschutzmittelfrachten<br />

im e<strong>in</strong>zelnen Gewässer auf E<strong>in</strong>träge aus kommunalen Kläranlagen zurückzuführen<br />

ist (vgl. Umweltpolitik - Wasserwirtschaft <strong>in</strong> Deutschland, 10.5.2 Pestizide, S.<br />

156 ff., BMU, Februar 1998 und Fischer, Bach, Frede: Abschlußbericht zum DBU-<br />

Projekt 09931, April 1998), ist es im S<strong>in</strong>ne der Zweckbestimmung des Pflanzenschutzgesetzes<br />

(§ 1 Nr. 4 PflSchG) unverzichtbar, der Gefahr, die e<strong>in</strong>e Verbr<strong>in</strong>gung von<br />

Pflanzenschutzmitteln <strong>in</strong> Gewässer mit sich br<strong>in</strong>gt, durch die bußgeldbewehrte Auflage<br />

im S<strong>in</strong>ne der Zweckbestimmung des Pflanzenschutzgesetzes (§ 1 Nr. 3PflSchG)<br />

durchsetzbar zu begegnen.


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

SEITE 3 VON 7<br />

NW706<br />

Zwischen behandelten Flächen mit e<strong>in</strong>er Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber e<strong>in</strong>schließlich periodisch<br />

wasserführender - muss e<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>er geschlossenen Pflanzendecke bewachsener<br />

Randstreifen vorhanden se<strong>in</strong>. Dessen Schutzfunktion darf durch den E<strong>in</strong>satz von<br />

Arbeitsgeräten nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden. Er muss e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destbreite von 20 m haben.<br />

Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme<br />

<strong>für</strong> das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden s<strong>in</strong>d,<br />

die nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden<br />

s<strong>in</strong>d oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.<br />

Begründung:<br />

Der im Mittel <strong>Basamid</strong> <strong>Granulat</strong> enthaltene Wirkstoff Dazomet wird im Boden rasch<br />

zum eigentlich wirksamen Agens Methylisothiocyanat (MITC) abgebaut. MITC wirkt<br />

hoch toxisch auf Gewässerorganismen (LC50 Oncorhynchus mykiss <strong>53</strong> µg/l). Signifikante<br />

E<strong>in</strong>träge von MITC <strong>in</strong> Oberflächengewässer müssen daher durch geeignete M<strong>in</strong>derungsmaßnahmen<br />

ausgeschlossen werden. Nach dem Entfernen der <strong>nach</strong> der Bodene<strong>in</strong>arbeitung<br />

des Mittels auszubr<strong>in</strong>genden Folienabdeckung können MITC-<br />

Rückstände durch Oberflächenabfluss als Folge e<strong>in</strong>es Starkregenereignisses <strong>in</strong> be<strong>nach</strong>barte<br />

Gewässer gelangen. Um dies zu verh<strong>in</strong>dern s<strong>in</strong>d die Maßgaben der Anwendungsbestimmung<br />

NW706 durchsetzbar vorzuschreiben, da andernfalls unvertretbare<br />

Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht auszuschließen s<strong>in</strong>d und somit der Schutz<br />

der Gewässer nicht gewährleistet ist.<br />

NO6873<br />

Das Mittel wird als schädigend <strong>für</strong> Regenwurmpopulationen e<strong>in</strong>gestuft; deshalb auf<br />

derselben Fläche nur alle 3 Jahre anwenden.<br />

Begründung:<br />

Nach der vorläufigen Bewertung des Risikos <strong>für</strong> Regenwürmer auf Basis der vorliegenden<br />

Freilanduntersuchung würde sich aus e<strong>in</strong>er sachgerechten und bestimmungsgemäßen<br />

Anwendung von „<strong>Basamid</strong> <strong>Granulat</strong>“ (1 x pro Jahr entsprechend beantragter<br />

Indikationen im Freiland) wie auch bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung der maximalen Anwendungshäufigkeit<br />

auf alle 2 Jahre unvertretbare Auswirkungen <strong>für</strong> die Regenwurmzönose<br />

<strong>in</strong> der Zielfläche ergeben. E<strong>in</strong>e ausreichende Wiedererholung der Regenwurmzönose<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren konnte durch die vorgelegte Studie nicht belegt werden. Bei<br />

e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schränkung der maximalen Anwendungshäufigkeit im Freiland auf alle 3 Jahre


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

SEITE 4 VON 7<br />

wird das Risiko <strong>für</strong> Regenwürmer <strong>nach</strong> gegenwärtigem Erkenntnisstand vorläufig als<br />

vertretbar bewertet.<br />

E<strong>in</strong>e Reduzierung der maximalen Anwendungshäufigkeit von 3 Jahre auf 2 Jahre wird<br />

als möglich erachtet, wenn die abschließende Bewertung der geforderten Unterlagen<br />

zur Toxizität des Wirkstoffs Dazomet und se<strong>in</strong>es wirksamen Metaboliten Methylisothiocyanat<br />

und der ggf. vorgelegten Stellungnahme <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e verfe<strong>in</strong>erte Risikobetrachtung<br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Wiedererholung der Regenwurmzönose und somit ke<strong>in</strong>e unvertretbaren<br />

Auswirkungen <strong>für</strong> den Naturhaushalt aufzeigt.<br />

D Die <strong>Zulassung</strong> wird mit folgenden Auflagen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG verbunden:<br />

Auf den Behältnissen und den abgabefertigen Packungen s<strong>in</strong>d anzugeben: Die <strong>in</strong> diesem<br />

Bescheid festgesetzten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen sowie<br />

NN400<br />

Das Mittel wird als schädigend <strong>für</strong> Populationen relevanter Nutzorganismen e<strong>in</strong>gestuft.<br />

NW262<br />

Das Mittel ist giftig <strong>für</strong> Algen.<br />

NW264<br />

Das Mittel ist giftig <strong>für</strong> Fische und Fischnährtiere.<br />

NW265<br />

Das Mittel ist giftig <strong>für</strong> höhere Wasserpflanzen<br />

NW642-1<br />

Die Anwendung des Mittels <strong>in</strong> oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern<br />

ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verb<strong>in</strong>dlich<br />

vorgegebene M<strong>in</strong>destabstand zu Oberflächengewässern e<strong>in</strong>zuhalten. Zuwiderhandlungen<br />

können mit e<strong>in</strong>em Bußgeld bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

SEITE 5 VON 7<br />

SB001<br />

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden<br />

führen.<br />

SS1201<br />

Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbr<strong>in</strong>gung/Handhabung<br />

des Mittels.<br />

SS2204<br />

Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel)<br />

tragen bei der Ausbr<strong>in</strong>gung/Handhabung des Mittels.<br />

SE1201<br />

Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbr<strong>in</strong>gung/Handhabung des Mittels.<br />

ST2102<br />

Halbmaske mit Komb<strong>in</strong>ationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz,<br />

<strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten<br />

Mittel.<br />

ST2202<br />

Halbmaske mit Komb<strong>in</strong>ationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie <strong>für</strong> die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz,<br />

<strong>in</strong> der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbr<strong>in</strong>gung/Handhabung des<br />

anwendungsfertigen Mittels.<br />

Weitere Auflagen:<br />

Die täglich zu behandelnde Fläche darf 1 ha je Anwender nicht überschreiten.<br />

Während der notwendigen Arbeiten (Ausbr<strong>in</strong>gen/E<strong>in</strong>arbeiten, Abdecken, Entfernen der<br />

Folie, erste Bodenbearbeitung) ist die Anwesenheit von unbeteiligten Dritten auf direkt<br />

angrenzenden Flächen (Abstand zur Behandlungsfläche: 50 m) auszuschließen.<br />

Die behandelte Fläche ist mit e<strong>in</strong>em Betretungsverbot zu kennzeichnen.


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

SEITE 6 VON 7<br />

Das Wiederbetreten der behandelten Fläche ist bis e<strong>in</strong>e Woche <strong>nach</strong> der ersten auf<br />

das Entfernen der Folie folgenden Bodenbearbeitung nur mit der persönlichen Schutzausrüstung<br />

möglich, die <strong>für</strong> das Ausbr<strong>in</strong>gen des Pflanzenschutzmittels vorgegeben ist.<br />

Behandelte Fläche m<strong>in</strong>destens 3 Wochen mit Plastikfolie abdecken<br />

Der zuständigen Landesbehörde s<strong>in</strong>d Ort, Zeit und Umfang der Pflanzenschutzmaßnahme<br />

anzuzeigen.<br />

E Angabe zur E<strong>in</strong>stufung und Kennzeichnung gemäß § 4 Gefahrstoffverordnung:<br />

Gefahrensymbol(e) : N, Xn<br />

Gefahrenbezeichnung : umweltgefährlich, gesundheitsschädlich<br />

R-Sätze : 22-29-36/37/38-43-50/<strong>53</strong><br />

S-Sätze : 2-13-15-22-25-26-35-36/37/39-46-57<br />

SP 001<br />

Zur Vermeidung von Risiken <strong>für</strong> Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

F Sonstige H<strong>in</strong>weise<br />

Die Gebrauchsanleitung darf ke<strong>in</strong>e Angaben enthalten, die darauf h<strong>in</strong>deuten, dass dieses<br />

Mittel auch <strong>für</strong> andere Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, <strong>in</strong> größerer Menge, <strong>in</strong><br />

höherer Konzentration, zu anderer Zeit oder unter E<strong>in</strong>haltung kürzerer Wartezeiten angewandt<br />

werden kann, als sich aus B ergibt.<br />

Aufgrund der durch die Genehmigung festgelegten Anwendungen des Mittels werden<br />

Bienen nicht gefährdet (B3).<br />

G Im Übrigen weise ich Ihren Widerspruch zurück. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens<br />

trage ich.


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

SEITE 7 VON 7<br />

Gegen me<strong>in</strong>en Bescheid vom 27. März 2012 <strong>in</strong> der Gestalt, die er durch den vorliegenden<br />

Widerspruchsbescheid gefunden hat, kann <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats <strong>nach</strong> Zustellung Klage<br />

bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Am Wendentor 7, 38100 Braunschweig, erhoben<br />

werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens<br />

bezeichnen. Sie soll e<strong>in</strong>en bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.<br />

Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten<br />

e<strong>in</strong>e Ausfertigung erhalten können.<br />

Im Auftrag<br />

gez.<br />

Dr. Karsten Hohgardt<br />

Stellvertretender Abteilungsleiter<br />

Anlage


BVL_FO_05_2441_200_V1.4<br />

Anlage: Beschreibung der Anwendung<br />

SEITE 8 VON 7<br />

E<strong>in</strong>satzgebiet : Zierpflanzenbau<br />

Schadorganismus/ Zweckbe- : bodenbürtige phytopathogene Pilze, Bakterien und Nestimmungmatoden<br />

Pflanzen/ -erzeugnisse/Objekte : Baumschulgehölzpflanzen<br />

Anwendungsbereich : Freiland<br />

Anwendungszeitpunkt<br />

Maximale Zahl der Behandlungen<br />

: vor Kulturbeg<strong>in</strong>n<br />

- <strong>in</strong> dieser Anwendung : 1<br />

- <strong>für</strong> die Kultur bzw. je Jahr : 1<br />

-Erläuterung Nur auf Flächen, die <strong>in</strong> den letzten beiden Jahren nicht<br />

mit dem Mittel behandelt wurden<br />

Anwendungstechnik : Streuen mit E<strong>in</strong>arbeitung<br />

- Erläuterungen : anschließend abdecken des Bodens mit Plastikfolie<br />

Aufwand : 40 g/m²<br />

Wartezeit N

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