amtsnachrichten 5/02 - Schwanenstadt
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FUNDGEGENSTÄNDE<br />
Folgende Fundgegenstände wurden abgegeben:<br />
Fotoapparat<br />
Halskette<br />
Armbanduhr<br />
3 Stück Mobiltelefone<br />
Damenfahrrad<br />
Bargeld<br />
Diverse Schlüssel<br />
Die Verlustträger sind eingeladen, die angeführten Fundgegenstände<br />
beim Stadtamt, Zimmer Nr. 1, während der<br />
Amtsstunden abzuholen.<br />
RASENMÄHEN<br />
ZUR RICHTIGEN ZEIT<br />
Zu Beginn der warmen Jahreszeit wird neuerlich auf die mit<br />
Beschluss des Gemeinderates vom 8.5.1981 erlassene<br />
Lärmschutzverordnung hingewiesen. Elektrorasenmäher<br />
oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren dürfen an<br />
Samstagen bis 8 Uhr und ab 17 Uhr sowie an Sonnund<br />
Feiertagen nicht eingesetzt werden.<br />
MUSIKHÖREN IM FREIEN<br />
Mit Einzug der schönen Jahreszeit tritt auch wieder das<br />
Problem der Lärmbelästigung durch das Musikhören<br />
im Freien auf. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder das<br />
Programm der Nachbarn mithören oder überhaupt<br />
ein wenig Ruhe haben möchte. Im Sinne einer<br />
guten Nachbarschaft stellen Sie das Radio oder<br />
andere Geräte bitte auf eine Lautstärke<br />
ein, durch die die<br />
Nachbarn nicht belästigt<br />
werden.<br />
SPRECHTAGE<br />
Bezirksgericht Vöcklabruck:<br />
NEU! Gerichtstag in <strong>Schwanenstadt</strong><br />
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 8 – 10 Uhr im<br />
Trauungsraum des Rathauses, 1. Stock.<br />
OÖ. Gebietskrankenkasse:<br />
Jeden Donnerstag von 7.30 – 12 Uhr am Stadtamt<br />
<strong>Schwanenstadt</strong>.<br />
> Kundmachungen > <strong>Schwanenstadt</strong><br />
BÄUME UND STRÄUCHER<br />
ZURÜCKSCHNEIDEN<br />
Aus gegebenem Anlass werden die Liegenschaftseigentümer<br />
im Interesse der Verkehrssicherheit aufgefordert, die<br />
auf das öffentliche Gut ragenden Äste und Zweige von<br />
Bäumen, Sträuchern und Hecken zu entfernen.<br />
Es kommt immer wieder zu Klagen von Kraftfahrern und<br />
Fußgängern über die Behinderung des Straßenverkehrs.<br />
Insbesonders werden die Müllabfuhr und die Straßenkehrung<br />
beeinträchtigt. Bei nassem Wetter werden auch<br />
Fußgänger durch die auf Straßen und Gehsteige ragenden<br />
Äste und Zweige durchnässt.<br />
Die Verpflichtung zum Zurückschneiden der Bäume und<br />
Sträucher besteht auch nach der geltenden Straßenverkehrsordnung.<br />
Es wird gebeten, der Aufforderung nachzukommen<br />
und in Zukunft stets auf die Einhaltung dieser<br />
Vorschrift zu achten.<br />
LIEBE HUNDEBESITZERINNEN,<br />
LIEBE HUNDEBESITZER!<br />
Vermehrt werden am Stadtamt Beschwerden eingebracht, dass<br />
Hundebesitzerinnen bzw. Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen<br />
lassen. Darum wird erneut darauf hingewiesen, dass Hunde an<br />
öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder zumindest<br />
mit Maulkorb geführt werden müssen. An Plätzen mit größeren<br />
Menschenansammlungen sind sowohl Leine als auch Maulkorb<br />
erforderlich. Auch auf den Wander- und Laufstrecken entlang<br />
der Au sind diese Bestimmungen genau einzuhalten, da<br />
sich dort viele Spaziergänger bzw. Jogger durch freilaufende<br />
Hunde belästigt fühlen.<br />
Weiters wird des öfteren festgestellt, dass Hundebesitzer die<br />
Exkremente, die ihr Hund auf Straßen, Gehsteigen oder sonstigen<br />
öffentlichen Flächen hinterlässt, nicht beseitigen und<br />
entsorgen. Entsprechende Hundekotbeutel sind am Stadtamt<br />
<strong>Schwanenstadt</strong>, Meldeamt, Zimmer 1, kostenlos erhältlich.<br />
Diese Bestimmungen sind im OÖ. Hundehaltegesetz 20<strong>02</strong> enthalten.<br />
Hier sind auch Strafbestimmungen vorgesehen, die bei<br />
einem Verstoß gegen das Gesetz anzuwenden sind. Es drohen<br />
Geldstrafen der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. schlimmstenfalls<br />
die Untersagung der Hundehaltung.<br />
Jugendwohlfahrt-Außenstelle <strong>Schwanenstadt</strong>:<br />
Parteienverkehr: täglich von 8 – 12 Uhr außer Samstag.<br />
Mutterberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat, 15.30 Uhr.<br />
Achtung! Sprechtage der Pensionsversicherungsanstalt<br />
in Vöcklabruck! jeden Montag und Mittwoch<br />
im Monat von 8 – 14 Uhr bei der OÖ Gebietskrankenkasse,<br />
Geschäftsstelle Vöcklabruck<br />
SVA der Bauern:<br />
Bezirksbauernkammer Vöcklabruck, jeden 1. Donnerstag im<br />
Monat von 8–12 Uhr und 13.30–15 Uhr; 1.7., 5.8., 2.9., 7.10.;<br />
Frauen- und Familienberatungsstelle:<br />
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9 – 11 Uhr in<br />
Vöcklabruck, Brucknerstraße 27.<br />
<strong>Schwanenstadt</strong> • Amtsnachrichten, Berichte und Informationen der Stadtgemeinde<br />
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