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amtsnachrichten 5/02 - Schwanenstadt

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FUNDGEGENSTÄNDE<br />

Folgende Fundgegenstände wurden abgegeben:<br />

Fotoapparat<br />

Halskette<br />

Armbanduhr<br />

3 Stück Mobiltelefone<br />

Damenfahrrad<br />

Bargeld<br />

Diverse Schlüssel<br />

Die Verlustträger sind eingeladen, die angeführten Fundgegenstände<br />

beim Stadtamt, Zimmer Nr. 1, während der<br />

Amtsstunden abzuholen.<br />

RASENMÄHEN<br />

ZUR RICHTIGEN ZEIT<br />

Zu Beginn der warmen Jahreszeit wird neuerlich auf die mit<br />

Beschluss des Gemeinderates vom 8.5.1981 erlassene<br />

Lärmschutzverordnung hingewiesen. Elektrorasenmäher<br />

oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren dürfen an<br />

Samstagen bis 8 Uhr und ab 17 Uhr sowie an Sonnund<br />

Feiertagen nicht eingesetzt werden.<br />

MUSIKHÖREN IM FREIEN<br />

Mit Einzug der schönen Jahreszeit tritt auch wieder das<br />

Problem der Lärmbelästigung durch das Musikhören<br />

im Freien auf. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder das<br />

Programm der Nachbarn mithören oder überhaupt<br />

ein wenig Ruhe haben möchte. Im Sinne einer<br />

guten Nachbarschaft stellen Sie das Radio oder<br />

andere Geräte bitte auf eine Lautstärke<br />

ein, durch die die<br />

Nachbarn nicht belästigt<br />

werden.<br />

SPRECHTAGE<br />

Bezirksgericht Vöcklabruck:<br />

NEU! Gerichtstag in <strong>Schwanenstadt</strong><br />

Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 8 – 10 Uhr im<br />

Trauungsraum des Rathauses, 1. Stock.<br />

OÖ. Gebietskrankenkasse:<br />

Jeden Donnerstag von 7.30 – 12 Uhr am Stadtamt<br />

<strong>Schwanenstadt</strong>.<br />

> Kundmachungen > <strong>Schwanenstadt</strong><br />

BÄUME UND STRÄUCHER<br />

ZURÜCKSCHNEIDEN<br />

Aus gegebenem Anlass werden die Liegenschaftseigentümer<br />

im Interesse der Verkehrssicherheit aufgefordert, die<br />

auf das öffentliche Gut ragenden Äste und Zweige von<br />

Bäumen, Sträuchern und Hecken zu entfernen.<br />

Es kommt immer wieder zu Klagen von Kraftfahrern und<br />

Fußgängern über die Behinderung des Straßenverkehrs.<br />

Insbesonders werden die Müllabfuhr und die Straßenkehrung<br />

beeinträchtigt. Bei nassem Wetter werden auch<br />

Fußgänger durch die auf Straßen und Gehsteige ragenden<br />

Äste und Zweige durchnässt.<br />

Die Verpflichtung zum Zurückschneiden der Bäume und<br />

Sträucher besteht auch nach der geltenden Straßenverkehrsordnung.<br />

Es wird gebeten, der Aufforderung nachzukommen<br />

und in Zukunft stets auf die Einhaltung dieser<br />

Vorschrift zu achten.<br />

LIEBE HUNDEBESITZERINNEN,<br />

LIEBE HUNDEBESITZER!<br />

Vermehrt werden am Stadtamt Beschwerden eingebracht, dass<br />

Hundebesitzerinnen bzw. Hundebesitzer ihre Hunde frei laufen<br />

lassen. Darum wird erneut darauf hingewiesen, dass Hunde an<br />

öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder zumindest<br />

mit Maulkorb geführt werden müssen. An Plätzen mit größeren<br />

Menschenansammlungen sind sowohl Leine als auch Maulkorb<br />

erforderlich. Auch auf den Wander- und Laufstrecken entlang<br />

der Au sind diese Bestimmungen genau einzuhalten, da<br />

sich dort viele Spaziergänger bzw. Jogger durch freilaufende<br />

Hunde belästigt fühlen.<br />

Weiters wird des öfteren festgestellt, dass Hundebesitzer die<br />

Exkremente, die ihr Hund auf Straßen, Gehsteigen oder sonstigen<br />

öffentlichen Flächen hinterlässt, nicht beseitigen und<br />

entsorgen. Entsprechende Hundekotbeutel sind am Stadtamt<br />

<strong>Schwanenstadt</strong>, Meldeamt, Zimmer 1, kostenlos erhältlich.<br />

Diese Bestimmungen sind im OÖ. Hundehaltegesetz 20<strong>02</strong> enthalten.<br />

Hier sind auch Strafbestimmungen vorgesehen, die bei<br />

einem Verstoß gegen das Gesetz anzuwenden sind. Es drohen<br />

Geldstrafen der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. schlimmstenfalls<br />

die Untersagung der Hundehaltung.<br />

Jugendwohlfahrt-Außenstelle <strong>Schwanenstadt</strong>:<br />

Parteienverkehr: täglich von 8 – 12 Uhr außer Samstag.<br />

Mutterberatung: jeden 3. Donnerstag im Monat, 15.30 Uhr.<br />

Achtung! Sprechtage der Pensionsversicherungsanstalt<br />

in Vöcklabruck! jeden Montag und Mittwoch<br />

im Monat von 8 – 14 Uhr bei der OÖ Gebietskrankenkasse,<br />

Geschäftsstelle Vöcklabruck<br />

SVA der Bauern:<br />

Bezirksbauernkammer Vöcklabruck, jeden 1. Donnerstag im<br />

Monat von 8–12 Uhr und 13.30–15 Uhr; 1.7., 5.8., 2.9., 7.10.;<br />

Frauen- und Familienberatungsstelle:<br />

Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 9 – 11 Uhr in<br />

Vöcklabruck, Brucknerstraße 27.<br />

<strong>Schwanenstadt</strong> • Amtsnachrichten, Berichte und Informationen der Stadtgemeinde<br />

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