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Gemeinde-Info - Gemeinde Visperterminen

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Wir wünschen den Kindern, Lehrpersonen und auch den<br />

Eltern erholsame und schöne Sommerferien.<br />

Schulkommission <strong>Visperterminen</strong><br />

Ressort Öffentliche Arbeiten/Infrastruktur<br />

Standorte der Abfallentsorgung<br />

In der beigelegten Broschüre sind die genauen Standorte für<br />

das Abstellen der Abfälle wie Kehricht, Grünabfuhr, Altpapier<br />

usw. aufgeführt.<br />

Wir bitten die Bevölkerung sich an die jeweiligen Standorte<br />

zu halten, damit nicht im ganzen Dorf oder Weiler willkürlich<br />

Abfall abgestellt wird. Unserem Dorfbild zuliebe.<br />

Einige Bemerkungen:<br />

Abfälle dürfen nicht am Vortag abgestellt werden. Der Grünabfuhr<br />

dürfen keine Küchenabfälle beigemischt werden. Küchenabfalle<br />

gehören kompostiert.<br />

Das Ablagern von Aushubmaterial, Ab- und Ausbruchmaterial,<br />

Bauschutt, Grün- und Küchenabfälle sind auf öffentlichem<br />

oder privatem Grund auf dem ganzen <strong>Gemeinde</strong>gebiet untersagt.<br />

Es wurde leider festgestellt, dass beim Riedgraben<br />

immer noch Abfall entsorgt wird.<br />

Wer das Betriebsreglement der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Visperterminen</strong><br />

verletzt, kann gemäss Art. 20 mit einem Verweis oder einer<br />

Busse bis zu CHF 20‘000.- bestraft werden.<br />

Ressort Ordnungsdienst/Sicherheit<br />

Anpassung Parkreglemennt<br />

Nachdem die Ur- und Burgerversammlung vom 30. April 2010 mit<br />

62 % Ja stimmen die Anpassungen angenommem hat und der<br />

Staatsrat das neue Parkreglement im März 2011 homologiert hat,<br />

war es nun am <strong>Gemeinde</strong>rat diese Anpassungen umzusetzen.<br />

Wie an der Ur- und Burgerversammlung vom 30. April 2010 informiert,<br />

ist das Benützen und Parkieren der folgenden Strassenabschnitte:<br />

• Dorf - Bodma<br />

• Dorf - Giw<br />

• Dorf - Unterbrunnen<br />

mit sämtlichen abgezweigten <strong>Gemeinde</strong>strassen (der oben erwähnten<br />

<strong>Gemeinde</strong>strassen) nur mit einer gültigen Vignette erlaubt.<br />

Die Parkuhren (Firma Taxomex) befinden sich beim Millionenkehr<br />

sowie bei Josef Stoffels Haus. Bei den Parkuhren könne Vignetten<br />

für eine Dauer von bis zu 2 Wochen erstanden werden. Zusätzlich<br />

wird bei der Umfahrungstrasse Aegerschbodo und beim Harnischbiel<br />

mithilfe einer Tafel darauf hingewiesen, dass das Benützen und<br />

Parkieren obgenannter Strassenabschnitte nur mit einer gültigen<br />

Vignette erlaubt ist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat folgende Tarife festgelegt:<br />

1 Stunde CHF 0.50<br />

Jede weitere Stunde CHF 0.80<br />

1 Tag CHF 5.00<br />

Pro Woche CHF 10.00<br />

Max. 2 Wochen CHF 20.00<br />

Ab 2 Wochen können die Vignetten auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei gelöst<br />

werden.<br />

Saison- und Jahresbewilligungen sind auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei zu<br />

lösen.<br />

Saisonkarten CHF 100.00<br />

Jahreskarten CHF 180.00<br />

Diese Tarife sind kein Bestandteil des Reglements. Eine Tarifänderung<br />

liegt in der Kompetenz des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

Eine Vignette benötigt jedes immatrikulierte Fahrzeug und jeder Anhänger.<br />

Das Abstellen von ausgedienten oder nicht im Verkehr zugelassenen<br />

Fahrzeugen und Anhängern ist grundsätzlich auf sämtlichen<br />

öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen untersagt. Nicht<br />

immatrikulierte Fahrzeuge und Anhänger werden nach erstmaliger<br />

schriftlicher Verwarnung auf Kosten und Risiko des Eigentümers<br />

entfernt.<br />

Diese Anpassungen werden nun ab 01.07.2011 in Kraft treten.

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