Dolmetschen bei Elternversammlungen im schulischen Bereich
Dolmetschen bei Elternversammlungen im schulischen Bereich
Dolmetschen bei Elternversammlungen im schulischen Bereich
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<strong>Dolmetschen</strong> <strong>bei</strong> <strong>Elternversammlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />
Rechtliche Grundlagen<br />
● keine bundeseinheitliche Regelung für<br />
Kostenübernahme der Dolmetscheinsätze in Schulen<br />
● Regelungen für Dolmetscheinsätze:<br />
<strong>im</strong> Landesgleichstellungsgesetz des jeweiligen<br />
Bundeslandes<br />
● Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle:<br />
● Finanzierung aus dem „Dolmetschertopf“ des<br />
Bundeslandes<br />
● Kostenübernahme aus eigener Tasche (gehörlose Eltern<br />
tragen Kosten)<br />
● Kostenübernahme durch Schulträger / Schulamt<br />
● Finanzierung durch den Förderverein der Schule