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Dolmetschen bei Elternversammlungen im schulischen Bereich

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<strong>Dolmetschen</strong> <strong>bei</strong> <strong>Elternversammlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>schulischen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Rechtliche Grundlagen<br />

● keine bundeseinheitliche Regelung für<br />

Kostenübernahme der Dolmetscheinsätze in Schulen<br />

● Regelungen für Dolmetscheinsätze:<br />

<strong>im</strong> Landesgleichstellungsgesetz des jeweiligen<br />

Bundeslandes<br />

● Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle:<br />

● Finanzierung aus dem „Dolmetschertopf“ des<br />

Bundeslandes<br />

● Kostenübernahme aus eigener Tasche (gehörlose Eltern<br />

tragen Kosten)<br />

● Kostenübernahme durch Schulträger / Schulamt<br />

● Finanzierung durch den Förderverein der Schule

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