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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

29. Juni 2007 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes <strong>Turnau</strong><br />

Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr<br />

Die Einladung erfolgte am 25.06.2007 durch Einzelladung.<br />

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher<br />

Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier FPÖ<br />

Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler SPÖ<br />

Gemeindekassier Bernd Fladischer ÖVP<br />

Gemeinderat Wolfgang Birnbaumer ÖVP<br />

Gemeinderat Josef Feichtenhofer ÖVP<br />

Gemeinderat Roman Hirschegger FPÖ<br />

Gemeinderat Gerhard Hirtner SPÖ<br />

Gemeinderätin Dr. Baldegunde Illmayer ÖVP<br />

Gemeinderat Alois Richter SPÖ<br />

Gemeinderat Roland Schadl ÖVP<br />

Gemeinderat Rudolf Smolej FPÖ<br />

Gemeinderat Franz Steiner FPÖ<br />

Gemeinderätin Helga Strobl SPÖ<br />

Gemeinderätin Roswitha Zeman SPÖ<br />

Außerdem anwesend:<br />

OAR Stefan Hren<br />

VB Peter Schelch<br />

Entschuldigt war:<br />

Gemeinderätin Eva Hirschmanner SPÖ<br />

Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich.<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Dipl-Ing. Alexander Maier<br />

Anmerkungen zu den Beschlüssen:<br />

Die Beschlussfassungen erfolgten in Form offener Abstimmungen.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 1 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Steiermärkischen<br />

Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.<br />

3. Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 08. Mai<br />

2007<br />

4. Örtliche Raumplanung; Behandlung der Einwendungen zum<br />

Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0 und zum Entwurf<br />

des Flächenwidmungsplanes 4.0<br />

5. Örtliche Raumplanung; Beschluss des örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes 4.0<br />

6. Örtliche Raumplanung; Beschluss des Flächenwidmungsplanes<br />

4.0<br />

7. Beschluss des Gemeindeabwasserplanes nach erfolgter<br />

Entwurfauflage<br />

8. Abwasserentsorgung für den Gemeindebereich Stübming<br />

9. Abwasserbeseitigungsanlage Thal-Pogusch, Bauabschnitt 07;<br />

Bauvergabe<br />

10. Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

11. ARGE Mariazellerland – Mürztal; Leaderförderantrag<br />

(Programm für Ländliche Entwicklung 2007 – 2013)<br />

12. Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und<br />

der Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm betreffend die Nutzung<br />

der Almstraße<br />

13. Verein Romantischer Bründlweg; Ansuchen um Gemeindezuschuss<br />

für den neuen „Bründlwegprospekt“<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 2 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

14. Genussregion Hochschwab „Die 25 Wilden Wirte“; Ansuchen<br />

um finanzielle Unterstützung für Werbetafeln<br />

15. Ehrung gemäß § 13 der Steiermärkischen Gemeindeordnung<br />

1967 i.d.g.F.<br />

16. Kindergarten <strong>Turnau</strong>; Ausdehung der Betriebszeiten während<br />

der Ferien<br />

17. Jagdlicher Advent in <strong>Turnau</strong><br />

18. Allfälliges<br />

19. Musikschule Kapfenberg; privates Ansuchen um finanzielle<br />

Unterstützung für den Musikunterricht – nicht öffentlich!<br />

20. Getränkeabgabe-Verfahren, Entscheidung der<br />

Abgabenbehörde II. Instanz – nicht öffentlich!<br />

21. Personalangelegenheiten – nicht öffentlich!<br />

Zu 1. der Tagesordnung: Begrüßung, Eröffnung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.<br />

Zur Tagesordnung, wie sie mit der Einladung zur Sitzung bekannt<br />

gegeben wurde, wird vom Vorsitzenden folgender Dringlichkeitsantrag<br />

gestellt:<br />

Erweiterung der Tagesordnung um die Besprechungsgegenstände<br />

„Kindergarten <strong>Turnau</strong>; Ausdehnung der Betriebszeiten während der<br />

Ferien“ und „Jagdlicher Advent in <strong>Turnau</strong>“ und Behandlung<br />

derselben unter TOP 16 bzw. TOP 17.<br />

Darüberhinaus soll der Tagesordnungspunkt 4 richtig wie folgt lauten:<br />

Örtliche Raumplanung; Behandlung der Einwendungen zum<br />

Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0 und zum Entwurf<br />

des Flächenwidmungsplanes 4.0<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 3 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Dem Dringlichkeitsantrag wird einstimmig entsprochen, die<br />

Tagesordnung umfasst somit insgesamt 21 Punkte.<br />

Zu 2. der Tagesordnung: Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der<br />

Steiermärkischen Gemeindeordnung<br />

1967 i.d.g.F<br />

Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler:<br />

Aktuelle Entwicklung in der Baurechtssache Strauß-Pichler?<br />

Der Vorsitzende verweist darauf, diese Frage im nicht öffentlichen<br />

Teil der Gemeinderatssitzung zu beantworten.<br />

GR Alois Richter:<br />

Wann wird die Bergstraße in Göriach asphaltiert?<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Fa. Granit noch im August 2007<br />

mit den Arbeiten beginnen wird.<br />

Der Vorsitzende beantwortet Fragen aus den vorherigen<br />

Gemeinderatssitzungen:<br />

� besondere Plätze auf dem Himmelreich<br />

Diesbezügliches Prospektmaterial liegt im Gemeindeamt auf und kann<br />

von jedem Gemeinderat entnommen werden<br />

�Bücherei <strong>Turnau</strong><br />

Mit Beginn des nächsten Schuljahres wird gemeinsam mit der<br />

Volksschule <strong>Turnau</strong> das Projekt „Bücherei und Schule“ gestartet.<br />

�Ausstellung der Schülerarbeiten im Vorraum des Gemeindeamtes<br />

Wird ebenfalls in der nächsten Zeit in Absprache mit der Schulleitung<br />

umgesetzt.<br />

Zu 3. der Tagesordnung: Verhandlungsschrift über die Gemeinde-<br />

ratssitzung am 08. Mai 2007<br />

Zum Protokoll, auf dessen Verlesung verzichtet wird, gibt es keine<br />

Anfragen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche.<br />

Es wird auf Antrag vom Vorsitzenden einstimmig genehmigt.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 4 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 4. der Tagesordnung: Örtliche Raumplanung; Behandlung der<br />

Einwendungen zum Entwurf des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0<br />

und zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />

4.0<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass Stellungnahmen und Einwendungen<br />

vorgebracht wurden wie folgt:<br />

a) Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13 B<br />

b) Wildbach- und Lawinenverbauung; Gebietsbauleitung Mittleres<br />

Murtal und Mürztal<br />

c) Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13 C<br />

d) Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 19 A vom<br />

20.04.2007 und 25.04.2007<br />

e) Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 18 A<br />

f) Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft<br />

g) Österreichisches Bundesheer, Militärkommando Steiermark<br />

h) Agnes und Otto Aigner, <strong>Turnau</strong> 40<br />

i) Karl Karelly<br />

j) Franz Tscherntschitsch<br />

Die anwesenden örtlichen Raumplaner, Hr. DI Edelbacher und Hr. Ing.<br />

Brandl, erläutern die Stellungnahmen und Einwendungen und wird auf<br />

Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, bei deren<br />

Behandlungen wie folgt vorzugehen:<br />

Ad a) Amt der Stmk. Landesregierung, FA 13B, GZ: FA 13B 52.02-21/45-2007,<br />

Einwendung vom 08.03.2007<br />

A) ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 4.0<br />

1) Einleitende Kurzfassung<br />

Der Einwendung wird stattgegeben. Die einleitende Kurzfassung wird auf<br />

das wesentliche reduziert.<br />

Weiters wird die Beschreibung der Siedlungsstruktur des Hauptortes<br />

überarbeitet und dieBevölkerungsentwicklung in einem eigenen Absatz<br />

angeführt.<br />

2) Wortlaut Örtliches Entwicklungskonzept<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 5 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

a) Der Einwendung wird stattgegeben, die Verordnungsinhalte zum<br />

Entwicklungsplan werden im Wortlaut ÖEK integriert. Die<br />

siedlungspolitischen Zielsetzungen werden in den Erläuterungsbericht<br />

aufgenommen.<br />

b) Der touristische Siedlungsschwerpunkt Seewiesen wird ergänzt.<br />

c) Der Einwendung gegen die Zielsetzung der Schaffung eines<br />

Gewerbebereiches nördlich der Buchensiedlung wird entsprochen. Der<br />

Entwicklungsbereich wird im Wortlaut sowie im Entwicklungsplan im Sinne<br />

der Einwendung nicht weiter berücksichtigt und weiterhin als Freilandbereich<br />

definiert.<br />

d) Der Einwendung wird stattgegeben. Der im Entwurf festgelegte<br />

Entwicklungsbereich wird im ursprünglich vorgesehenen Ausmaß nicht<br />

weiter angestrebt. Es erfolgt im Bestandsanschluss die Festlegung einer<br />

relativen Siedlungsgrenze. Diese erlaubt im Bedarfsfall eine geringfügige<br />

Erweiterung um eine Bautiefe.<br />

e) Der Einwendung wird stattgegeben. Der südliche Abschluss des<br />

Siedlungsbereiches Brücklergrabenbach wird mit einer absoluten<br />

Siedlungsgrenze festgelegt.<br />

f) Der Einwendung wird stattgegeben. Die örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />

werden planlich abgegrenzt.<br />

g) Der Einwendung wird stattgegeben. Die absoluten und relativen<br />

Siedlungsgrenzen werden unter § 3 Ziff. 2 definiert.<br />

h) Der Einwendung wird stattgegeben. Es erfolgt eine Zusammenfassung<br />

der Vorgaben des regionalen Entwicklungsprogrammes unter § 3.<br />

i) Der Einwendung wird stattgegeben. Die Inhalte des § 4 Pkt. 2 werden<br />

gestrafft,<br />

betreffend Baulandmobilisierung wird nur die generelle Zielsetzung<br />

festgelegt.<br />

j) Der Einwendung wird stattgegeben. Im § 5 des Wortlautes wird die<br />

Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung als 1. Punkt<br />

angeführt.<br />

k) Der Einwendung wird stattgegeben. Das sogenannte „Seeprojekt“<br />

Seewiesen wirdnäher definiert. Es handelt sich dabei um ein<br />

Hochwasserschutzprojekt des<br />

Seebaches zur Hochwasserfreistellung der Baulandflächen für die Bereiche<br />

Au, Seebach, Thullin etc. Dabei soll auch eine nachfolgende Freizeit-,<br />

Erholungs-, bzw. touristische Nutzung erfolgen können, welche den<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 6 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

gesamten Ortsteil Seewiesen als touristische SSP zugute kommen würde.<br />

Die Legende im Entwicklungsplan wird ergänzt.<br />

3) Zeichnerische Darstellung Entwicklungsplan<br />

a) Der Einwendung wird stattgegeben. Die Planzeichen wurden<br />

entsprechend Entwurf Planzeichenverordnung ausgeführt, werden jedoch<br />

noch mal geprüft. Teilraumgliederungen, welche für die örtliche<br />

Raumplanung von Bedeutung sind, sind im REPRO keine festgelegt und<br />

werden daher im Entwicklungsplan nicht abgegrenzt.<br />

b) Der Einwendung wird stattgegeben. Sämtliche<br />

Baulandentwicklungsbereiche werden durch absolute oder relative<br />

Entwicklungsgrenzen abgegrenzt.<br />

c) Der Einwendung wird stattgegeben. Es wird versucht, die farbliche<br />

Darstellung zu verbessern, diese entspricht jedoch dem Entwurf der<br />

Planzeichenverordnung.<br />

d) Der Einwendung wird stattgegeben. Die örtlichen und touristischen<br />

Siedlungsschwerpunkte werden planlich abgegrenzt. Der<br />

Entwicklungsbereich im Hauptort <strong>Turnau</strong>, lfd. Nr. 16, wird auf zwei<br />

Nutzungen, nämlich Zentrums- und Wohnnutzung, beschränkt.<br />

e) Der Einwendung wird stattgegeben. Es wird kein Entwicklungsbereich für<br />

Industrie und Gewerbe in diesem Bereich festgelegt.<br />

f) Der Einwendung wird stattgegeben. Siehe dazu Pkt. A) 2. d) und e) dieser<br />

Einwendungsbehandlung.<br />

g) Der Einwendung wird stattgegeben. Das Sanierungsgebiet für<br />

allgemeines Wohngebiet (Bereich ehemalige Schmiede Eigner) wurde im<br />

Entwicklungsplan irrtümlich nicht dargestellt und wird nachgetragen.<br />

h) Der Einwendung wird stattgegeben. Die landwirtschaftlichen Emissionen<br />

werden entsprechend den gängigen Richtlinien eingetragen.<br />

i) Der Einwendung wird stattgegeben. Es sind mit der ggst. Planung keine<br />

negativen Umweltauswirkungen bzw. Auswirkungen auf die Zielsetzungen<br />

der Alpenkonvention gegeben. Dies wird im Erläuterungsbericht angeführt.<br />

B) Zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes<br />

Verordnungswortlaut<br />

a) Es erfolgt Übereinstimmung, dass es sich bei den festgelegten<br />

übereinander liegenden Nutzungen teilweise um Ersichtlichmachungen<br />

handelt.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 7 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Einwendung wird insofern stattgegeben, als eine Prüfung der<br />

Festlegung erfolgt. Für jene Bereiche im Sinne der Einwendung erfolgt eine<br />

ergänzende Korrektur. Die Sondernutzung im Freiland-Wintersport mit<br />

saisonabhängig wechselnder Nutzung Weg bzw. Wald bleibt weiterhin als<br />

übereinander liegende Nutzung festgelegt.<br />

b) Die auf Seite 5 unter § 4.2 festgelegten Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung<br />

werden in positiver Berücksichtigung der Einwendung<br />

redaktionell richtig gestellt.<br />

c) Die Festlegung als Aufschließungsgebiet für die derzeit unbebaute Fläche<br />

in der Größe von ca. 2.850 m² erfolgte vorwiegend aufgrund der zum<br />

Zeitpunkt der Planerstellung fehlenden Grundstücksteilung/Parzellierung.<br />

Zudem befindet sich im unmittelbaren Anschluss ein erst jüngst auf Basis<br />

einer rechtsgültigen Bebauungsplanung errichteter Objektbestand<br />

(Einfamilienwohnhäuser) sowie im Nahbereich ein derzeit noch gänzlich<br />

unbebauter größerer Erweiterungs- bzw. Auffüllungsbereich<br />

(Bebauungsplangebiet lfd. Nr. 9). Im Sinne einer gebietstypisch<br />

abgestimmten Entwicklung erfolgte die Entwurfsfestlegung.<br />

d) Der Einwendung wird stattgegeben. Die rechnerisch ermittelten Werte<br />

werden überprüft und im Anlassfall entlang des betroffenen Baulandbereiches<br />

Lärmsanierungsgebiet festgelegt.<br />

e) Der Einwendung hinsichtlich des vorgesehenen Aufschließungsgebietes<br />

„<strong>Turnau</strong> Süd“ wird nicht stattgegeben. Diese Baulandausweisung ist eng mit<br />

der Flächenwidmungsplanänderung 3.07 zu sehen, mit der die Grundstücke<br />

511/1 und 511/2, jeweils teilweise, KG <strong>Turnau</strong>, von Freiland in Bauland der<br />

Kategorie „Aufschließungsgebiet / Erholungsgebiet“ umgewandelt wurden.<br />

Diese Festlegungen erfolgten in Entsprechung zum Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur für Freizeit,<br />

Erholung und Fremdenverkehr und wurde diese<br />

Flächenwidmungsplanänderung vogenommen, um das Projekt „family-park<br />

<strong>Turnau</strong>“ realisieren zu können. Dieses Projekt und das im Zusammenhang<br />

mit diesem Vorhaben benötigte Bauland im Bereich „<strong>Turnau</strong>-Süd“<br />

(Schaffung von Dienstnehmerwohnungen) sind zweifelsfrei dem öffentlichen<br />

Interesse zuzuordnen.<br />

f) Der Einwendung wird stattgegeben und erfolgt die Aufnahme des<br />

Aufschließungsgebietes für Industrie- und Gewerbegebiet 1, nördlich von<br />

Göriach in § 6 des Wortlautes. Als Aufschließungserfordernisse werden<br />

festgelegt:<br />

Teilung Parzellierung – Zufahrt von der Landesstraße<br />

g) In der Ersichtlichmachung von Lärmsanierungsgebieten erfolgte eine<br />

ergänzende Prüfung der Festlegungen von Lärmsanierungsgebieten und<br />

entlang der Landesstraßen. Die Berechnung ergab auch an der L 102,<br />

Bereich <strong>Turnau</strong>-Au, sowie an der L 124, Bereich <strong>Turnau</strong>-Seebach,<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 8 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

geringfügige Überschreitungen außerhalb der 50 km/h Begrenzung. Somit<br />

werden auch diese Bereiche als Lärmsanierungsgebiete festgelegt.<br />

h) Der Einwendung wird statt gegeben. Es werden sowohl sowohl der<br />

bereits im Entwurfangeführte Baulandmobilisierungsplan, als auch die<br />

Baulandverein-barungen gem. §26 a ergänzt bzw. ergänzend vorgelegt und<br />

mit den Geneh-migungsunterlagen beimAmt der Stmk. Landesregierung<br />

eingereicht.<br />

i) Der Einwendung wird stattgegeben. Für die Aufschließungsgebiete GrstNr.<br />

549/1, 548/2 (jew. Teilfl.), KG <strong>Turnau</strong>, und Grst.Nr. 874/1 (Teilfl.), KG<br />

<strong>Turnau</strong>, wird als Rechtsfolge anstatt entschädigungsloser Rückwidmung ins<br />

Freiland die Bezahlung einer Investitionsabgabe festgelegt. Dies aufgrund<br />

der zentralen Lage. Die Grundeigentümer wurden am 21.06.2007 angehört,<br />

es erfolgte keine Einwendung. Die übrigen Aufschließungsgebiete mit<br />

Rechtsfolge Rückwidmung befinden sich in Siedlungsrandlage, eine<br />

Rückwidmung ist daher möglich.<br />

j).Der Einwendung wird stattgegeben, allenfalls mögliche<br />

Umweltauswirkungen des Projektes Schwabenbergarena werden im<br />

Erläuterungsbericht ergänzt.<br />

k) Der Einwendung wird insoferne stattgegeben, als der Verwendungszweck<br />

der Freizeitanlage „Richterteich“ (§ 9 des Wortlautes) ergänzend in die<br />

Genehmigungs- bzw. Beschlussunterlagen aufgenommen wird.<br />

l) Zur I 1 – Festlegung nördlich der Ortschaft Görich wird ergänzend<br />

erläutert:<br />

Die Ausweisung des I 1 (alt) erfolgte für ein bestehendes Frächter- und<br />

Transportunternehmens im Flächenwidmdungsplan. Aufgrund der<br />

Bestandsnutzung und auch der im unmittelbaren Anschluss geplanten<br />

Erweiterung für die Errichtung bzw. Ansiedlung eines Busunternehmers<br />

scheint die neuerliche Festlegung eines I1 (neue Rechtslage) grundsätzlich<br />

als notwendig und nutzungskonform.<br />

Gemäß § 23 (5) sind Industrie- und Gewerbeflächen 1 für solche Betriebe<br />

bestimmt, die keine unzumutbaren Belästigungen oder<br />

gesundheitsgefährdende Immissionen verursachen. Dies entspricht der<br />

bestehenden Nutzung, es entstehen keine negativen Umweltauswirkungen.<br />

m) Betreffend Sondernutzungen Lagerplatz Au und Göriach erfolgt eine<br />

ergänzende Formulierung und Präzisierung in den Beschluss- bzw.<br />

Genehmigungsunterlagen sowie eine Prüfung der Darstellungen im<br />

Flächenwidmungsplan.<br />

C) Flächenbilanz Wohnbau<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 9 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Einwendung wird stattgegeben. Es werden die bereits in der<br />

Entwurfsauflage<br />

rückgewidmeten Flächen in einem Differenzplan den neu ausgewiesenen<br />

Flächen<br />

gegenübergestellt und erläutert. Weiters wird die komplette Berechnung<br />

noch einmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert.<br />

Ad b) Wildbach- und Lawinenverbauung vom 29.03.2007<br />

Bei den angeführten Grundstücken 854/1, 836 und .247, KG <strong>Turnau</strong>, handelt es<br />

sich um eine bereits im Flächenwidmungsplan 3.0 bestehende Baulandfestlegung.<br />

Der Einwendung wird stattgegeben. Die Baulandflächen werden<br />

entsprechend der noch durch die WLV bekannt zu gebenden Gefahrenzonen<br />

rückgewidmet. Die Grundeigentümer werden danach informativ angehört,<br />

eventuelle Einwendungen können jedoch aufgrund der Verpflichtung zur<br />

Ersichtlichmachung von bekannt gegebenen Gefahrenzonen nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Ad c) Amt der Stmk. Landesregierung, FA 13C, GZ: FA 13C 51T15/4-2007,<br />

Einwendung vom 10.04.2007<br />

1. Bereich Bergsiedlung Richtung Osten:<br />

Der Einwendung wird teilweise stattgegeben. Es wird für diesen Bereich kein<br />

Entwicklungsbereich festgelegt, sondern das Gebiet mit einer relativen<br />

Siedlungsgrenze abgeschlossen. Dies erlaubt im Anlassfall die Überschreitung<br />

um eine Bauplatztiefe.<br />

2. Bereich Buchensiedlung Richtung Norden:<br />

Der Einwendung gegen die Entwicklung eines Gewerbebereiches Richtung<br />

Norden wird stattgegeben. Die relative Siedlungsgrenze nördlich der Tischlerei<br />

wird in eine absolute Siedlungsgrenze abgeändert. Es wird kein gewerblicher<br />

Entwicklungs-bereich Richtung Norden festgelegt.<br />

3. Geplante Entwicklungsflächen im Bereich Au Süd: Es erfolgt keine Einwand.<br />

Es wird festgehalten, dass es sich bei den genannten Flächen um Grundstücke<br />

der Nachbargemeinde Aflenz Land handelt.<br />

4. Baulanderweiterung Göriach Ost: Es erfolgt kein Einwand. Betreffend<br />

Schaffung einer Flurgehölzreihe bzw. Hecke erfolgt die Kenntnisnahme durch den<br />

Gemeinderat.<br />

5. Zum geplanten Seeprojekt Seewiesen wird erläuternd festgestellt:<br />

Aus Sicht der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> ist die Festlegung im Entwicklungsplan<br />

wichtig und erforderlich. Dies deshalb, da im ggst. Gesamtbereich derzeit bereits<br />

Vorarbeiten zur Gesamtprojektrealisierung erfolgen. Besonders trifft dies auf<br />

Untersuchungen hinsichtlich Realisierung eines Hochwasserrückhaltebeckens<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 10 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

auf. Der Entwicklungsplan ist auf einen Zeitraum von ca. 15 Jahren ausgelegt.<br />

Die Marktgemeinde geht mit dem Einwendungssteller konform wonach das<br />

Projekt erst nach einer landschaftlichen und naturräumlichen Bestandsaufnahme<br />

in Verbindung mit den entsprechenden Verfahren umgesetzt werden<br />

kann. Trotzdem ist es erforderlich, dass auch bereits Projekte, die sich im<br />

Planungsstadium befinden im Entwicklungsplan berücksichtigt sind, um vor allem<br />

auch für die erforderlichen folgenden Verfahren und Planungserfordernisse, die<br />

Grundlagen in diesem Planungsinstrument Entwicklungsplan geschaffen zu<br />

haben. Ergänzend sei angemerkt, dass das „Seeprojekt Seewiesen“ bereits in<br />

den Unterlagen (Zielsetzungen zum Örtlichen Entwicklungskonzept 3.0) als<br />

Projekt festgelegt wurde.<br />

Ad d) Amt der Stmk. Landesregierung, FA 19A, GZ: FA19A77Tu1-2004/56,<br />

Einwendung vom 20.04.2007<br />

Seitens der Fachabteilung 19A bestehen grundsätzlich keine Einwendungen<br />

gegen die vorgelegten Planungsunterlagen. Auch wurden seitens der BBL Bruck,<br />

der Fachabteilung keine Einwendungen bekanntgegeben.<br />

Somit wird die ggst. Einwendung dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

Ad d). Amt der Stmk. Landesregierung, FA 19A, GZ: FA 19A77Tu1-2004/59,<br />

Einwendung vom 25.04.2007<br />

Der Einwendung wird stattgegeben. Im Wortlaut § 13 wird die gesetzliche<br />

Grundlage für die Festlegung eines 10 m breiten Freihaltestreifens entlang von<br />

natürlich fließenden Gewässern um die LGBl. Nr. 5/2005 und 17/2005 ergänzt.<br />

Auf dem Grundstück Nr. 821/3, KG Stübming, wird der Freihaltestreifen auch<br />

planlich dargestellt.<br />

Ad e). Amt der Stmk. Landesregierung, FA 18A, GZ: FA 18A-48.8-30/2006-2,<br />

Stellungnahme vom 19.04.2007<br />

Zur Einwendung gegen die Ausweisung neuer Wohngebiete entlang des<br />

lärmbelasteten Bereiches des Landesstraßennetzes wird festgehalten, dass in<br />

jenem Bereich, wo neue Aufschließungsgebiete festgelegt wurden, die<br />

Lärmgrenzwerte rechnerisch nur geringfügig überschritten werden. Für diese<br />

Gebiete sind Bebauungspläne zu erstellen, in welchen die erforderlichen<br />

Abstände zur Landesstraße nach Ermittlung der tatsächlichen Lärmsituation<br />

(Lärmmessungen) einzuhalten sind. Zur Vorlage eines Verkehrskonzeptes mit<br />

Leistungsfähigkeitsnachweis und Prognoserechnung auf 20 Jahre hält die<br />

Gemeinde fest, dass es sich bei den ggst. Landesstraßen L 102 und L 123, mit<br />

einem DTV von 900 bzs. 1200 Kfz pro, Tag um sehr gering befahrene Straßen<br />

handelt. Der Erstellung eines Kosten verursachenden Leistungsfähigkeitsnachweises<br />

für die Errichtung einiger Einfamilienwohnhäuser kann daher nicht<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 11 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

zugestimmt werden. Dies insbesonders deshalb, da keine deutliche Steigerung<br />

der Gesamteinwohner der Gemeinde dadurch zu erwarten ist. Zur Nutzung<br />

bestehender Zufahrten von der Landesstraße stellt die Gemeinde fest, dass diese<br />

natürlich weitgehend zu verwenden sind. Fall dies nicht möglich ist, müssen neue<br />

Anbindungen an das Landesstraßennetz sowieso in einem gesonderten<br />

Verfahren behandelt werden.<br />

Zum Parkplatz „Ochsenhaltlift“ wird festgehalten, dass es sich hierbei um einen<br />

bestehenden Parkplatz handelt, welcher lediglich ersichtlich gemacht wurde.<br />

Ad f) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sektion IV, Energie und<br />

Bergbau,GZ BMWA-60.214/0080-IV/6/2007 vom 21.02.2007<br />

Vom Bundesministerium wird bekannt gegeben, dass im Gemeindegebiet von<br />

<strong>Turnau</strong> keine Bergbaugebiete bekannt sind. Dies wird dem Gemeinderat zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

Ad g). Österreichisches Bundesheer, GZ: 4.446-1350/321/07, Stellungnahme<br />

vom 26.02.2007<br />

Es wird mitgeteilt, dass im Gemeindegebiet keine militärischen Planungsinteressen<br />

bestehen. Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.<br />

Ad h). Agnes und Otto Aigner, Einwendung vom 19.03.2007<br />

Es bestand eine Einwendung gegen die Umwidmung des Grst.Nr. 1082 in<br />

Freiland. Diese wurde mit Schreiben vom 13.06.2007 zurückgezogen.<br />

Ad i) Karl Karelly, Einwendung vom 26.03.2007<br />

Eingewendet wird die Rückwidmung des Grundstückes .20, KG Seewiesen vom<br />

Allgemeinen Wohngebiet in Freiland. Der Einwendung wird stattgegeben. Das<br />

Grundstück verbleibt im Bauland.<br />

Ad j) Franz Tscherntschitsch, Stellungnahme vom 31.05.2007<br />

In der Stellungnahme wird um Erweiterung der Industriegebietsausweisung zur<br />

Betriebsstättenerweiterung angesucht.<br />

Dem Ansuchen wird stattgegeben. Das Grundstück 702/2 (Tfl.), KG Göriach, wird<br />

in der Größe von ca. 2100 m² anstatt Freiland nunmehr als Industrie- und<br />

Gewerbegebiet 1, Bebauungsdichte 0,2 – 0,8 festgelegt.<br />

Baulandmobilisierungsmaßnahmen sind erforderlich. Ein Anhörungsverfahren<br />

wurde am 21.06.2007 durchgeführt und brachte keine Einwendungen.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 12 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 5. der Tagesordnung: Örtliche Raumplanung; Beschluss des<br />

örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.0<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, das Örtliche Entwicklungskonzept 4.0,<br />

eingebunden die Einwendungsbehandlungen, in der vorliegenden Form<br />

zu beschließen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 6. der Tagesordnung: Örtliche Raumplanung; Beschluss des<br />

Flächenwidmungsplanes 4.0<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, den Flächenwidmungsplan 4.0 samt<br />

Wortlaut unter Berücksichtigung der Einwendungsbehandlungen in der<br />

vorliegenden Form zu beschließen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 7. der Tagesordnung: Beschluss des Gemeindeabwasserplanes<br />

nach erfolgter Entwurfauflage<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass in der Zeit von 05. April bis zum 05. Juni<br />

2007 der Entwurf des Gemeindeabwasserplanes im Marktgemeindeamt<br />

zur Einsicht aufgelegen hat und keine Einwände vorliegen.Er ersucht Hr.<br />

Schneider vom Planungsbüro Masutti um eine kurze Erläuterung des<br />

Gemeindeabwasserplans.<br />

Hr. Schneider erklärt den Awesenden den vorliegenden Gemeindeabwasserplan,<br />

führt aus, dass die roten Bereiche noch nicht abgeleitete<br />

Bereiche darstellen, die grünen Bereiche werden bereits entsorgt.<br />

Öffentliche Ableitungen von Wochenend- und Ferienwohnhäusern sind<br />

aus wirtschaftlichen Gründen auszuschließen, einzelne Bauerngehöfte<br />

mit einer Entfernung > 400 m zu einem Hauptkanalstrang ebenfalls.<br />

Noch nicht fertiggestellt bzw. noch nicht entsorgt sind die Bereiche<br />

Thal/Pogusch (Baubeginn Juli 2007 – Fertigstellung Dezember 2007),<br />

Stübming und Seebergalm.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 13 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Auf die Frage von GK Bernd Fladischer ob das Gehöft Bauer in <strong>Turnau</strong><br />

auch an das Kanalnetz angeschlossen wird, antwortet Hr. Schneider,<br />

dass für dieses Objekt die Ableitung über Göriach erfolgen soll.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, den Gemeindeabwasserplan in der<br />

vorgelegten Form zu beschliessen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 8. der Tagesordnung: Abwasserentsorgung für den<br />

Gemeindebereich Stübming<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass in der vergangenen Woche wohl eine<br />

Weichenstellung für eine öffentliche Abwasserentsorgung insofern<br />

erfolgte, weil sich sowohl die Familie Leitner (Pretalhof) wie auch die<br />

Landwirte Hirschegger „Auer“, Bachernegg „Derv“, Tesch „Waldbauer“,<br />

Tesch „Zwangsleitner“ für einer öffentlichen Entsorgung bekannt haben.<br />

Ob auch das Gehöft Hofer (vlg Sonnleitner) an den öffentlichen Kanal<br />

angeschlossen werden soll, ist noch offen.<br />

Die Kosten für die öffentliche Abwasseranlage werden ca. EUR 600.000<br />

betragen. (inkl. Hausanschlüsse), der Baubeginn sollte innerhalb der<br />

nächsten fünf Jahre realisiert werden.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, die Abwässer des Entsorgungsbereiches<br />

„Stübming“ öffentlich abzuleiten, mit dem Zusatz für die<br />

Planungsarbeiten die Masutti GmbH zu betrauen, wird einstimmig<br />

entsprochen.<br />

Zu 9. der Tagesordnung: Abwasserbeseitigungsanlage Thal-<br />

Pogusch, Bauabschnitt 07; Bauvergabe<br />

Der Vorsitzende erläutert, dass die Bauvergabe noch formal vom<br />

Gemeinderat zu beschließen ist. Als Bestbieter ging bei der<br />

Anbotseröffnung am 21. Mai 2007 Fa. Leithäusl mit einer Angebotssumme<br />

von EUR 379.981,52 hervor.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, die Baumeisterarbeiten für den Kanalbau<br />

an die Fa. Leithäusl zu vergeben, wird einstimmig entsprochen<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 14 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 10. der Tagesordnung: Kanalabgabenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Entwurf der neuen Kanalabgabenordnung liegt wie folgt vor.<br />

Kanalabgabenordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> hat in seiner Sitzung vom 29.<br />

Juni 2007 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71, in der letzten<br />

Fassung LGBl. Nr. 81/2005, für das gesamte Gemeindegebiet nachstehende<br />

Kanalabgabenordnung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Abgabeberechtigung<br />

Für die öffentliche Kanalanlage im Gemeindegebiet werden aufgrund der<br />

Ermächtigung des § 8 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45,<br />

und aufgrund des Kanalabgabengesetzes 1955 Kanalisationsbeiträge und<br />

Kanalbenützungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />

Verordnung erhoben.<br />

§ 2<br />

Kanalisationsbeitrag<br />

Für die Entstehung des Abgabenanspruches, die Ermittlung der<br />

Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabe, die Inanspruchnahme des<br />

Abgabepflichtigen sowie die Haftung und die Strafen gelten die<br />

Bestimmungen des Kanalabgabengesetzes 1955.<br />

§ 3<br />

Höhe des Einheitssatzes<br />

(1) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des<br />

Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des<br />

Kanalisationsbeitrages beträgt 7,3 % der durchschnittlichen<br />

ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage,<br />

somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.<br />

(2) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von € 4,713.935,00<br />

vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von €<br />

2,156.277,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 15 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Baukostensumme von € 2,557.658,00 und eine Gesamtlänge des<br />

öffentlichen Kanals von 26.380 m zugrunde.<br />

§4<br />

Kanalbenützungsgebühr<br />

(1) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr (§ 6 Kanalabgabengesetz 1955)<br />

ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die<br />

an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.<br />

(2) Die jährlichen Kanalbenützungsgebühren setzen sich aus einer<br />

Bereitstellungsgebühr und aus einer Gebühr, gemessen am<br />

Wasserverbrauch, zusammen.<br />

Die Bereitstellungsgebühr beträgt<br />

pro Haushalt .......................................... € 86,00<br />

für öffentliche Gebäude …………………………. € 150,00<br />

für Gaststätten ohne<br />

Beherbergungsbetriebe …………………………. € 150,00<br />

für Gaststätten mit Beherbergungs-<br />

betriebe bis 15 Betten …………………………. € 200,00<br />

für Gaststätten mit Beherbergungs-<br />

betriebe ab 16 Betten …………………………. € 320,00<br />

für Gewerbebetriebe jeder Art …………………. € 150,00<br />

für das Pflegeheim <strong>Turnau</strong> ……………………… € 320,00<br />

Die Wasserverbrauchsgebühr wird mit € 1,70 je m³ festgesetzt.<br />

Der Wasserverbrauch wird für Personen, die in Haushalten ohne<br />

Wasserzähler ihren Hauptwohnsitz unterhalten, mit 55 m³ pro Person<br />

und Jahr, für Personen mit Zweitwohnsitz mit 30 m³ pro Person und<br />

Jahr angenommen.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Stichtag = Tag der<br />

Zahlungsvorschreibung) wird die Kanalbenützungsgebühr nach dem<br />

Wasserverbrauch wie folgt geregelt:<br />

für das erste Kind ………………………100 % des obigen Ansatzes<br />

für das zweite Kind ……………………… 50 % des obigen Ansatzes<br />

ab dem dritten Kind ……………………… 0 %<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 16 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

§5<br />

Gebührenpflichtige, Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit<br />

(1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der<br />

an die öffentliche Kanalanlage angeschlossenen Liegenschaft, sofern<br />

dieser aber mit dem Bauwerkseigentümer nicht identisch ist, der<br />

Eigentümer der an die öffentliche Kanalanlage angeschlossenen<br />

Baulichkeit verpflichtet.<br />

(2) Die Gebührenschuld für die Kanalbenützung entsteht mit dem Ersten<br />

des Monats, in dem die Liegenschaft an das öffentliche Kanalnetz<br />

angeschlossen wird.<br />

(3) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr ist in vier Teilbeträgen und<br />

zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November<br />

fällig.<br />

§ 6<br />

Umsatzsteuer<br />

Allen vorgenannten Beiträgen und Gebühren ist die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer hinzuzurechnen.<br />

§7<br />

Veränderungsanzeige<br />

Treten nach Zustellung des Abgabenbescheides derartige Veränderungen<br />

ein, dass die demselben zugrunde gelegenen Voraussetzungen nicht mehr<br />

zutreffen, so hat der Abgabepflichtige diese Veränderungen binnen vier<br />

Wochen nach ihrem Eintritt oder Bekanntwerden der Gemeinde schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

§8<br />

Erhebung und Verwaltung der Kanalabgaben<br />

Die Erhebung und Verwaltung des Kanalisationsbeitrages und der<br />

Kanalbenützungsgebühr erfolgt nach den Vorschriften der Steiermärkischen<br />

Landesabgabenordnung 1963 – LAO, LGBl. Nr. 158.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 17 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

§9<br />

Verweise<br />

Verweise in dieser Verordnung auf Landesgesetze sind als Verweise auf die<br />

jeweils geltende Fassung zu verstehen.<br />

§10<br />

Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

(1) Diese Verordnung tritt mit 01. Januar 2008 in Kraft.<br />

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die<br />

Kanalabgabenordnungen der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> vom 10.09.1974<br />

und vom 12.11.1992 einschließlich der inzwischen durchgeführten<br />

Änderungen außer Kraft.<br />

Der Obmann des Fachausschusses, der sich mit dieser Kanalabgabenordnung<br />

am 26. Juni 2007 in einer Fachausschuss-Sitzung befasst hat,<br />

empfiehlt dem Gemeinderat (nach Einstimmigkeit im Fachausschuss) die<br />

im Entwurf vorliegende Kanalabgabeordnung zu beschließen.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kanalabgabeordnung in der<br />

vorliegenden Form zu beschließen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Dem weiteren Antrag des Vorsitzenden, für die Entsorgung von<br />

Sammelgruben über die Kläranlage <strong>Turnau</strong> je m³ Abwasser EUR 4,00<br />

sowie für die Übernahme und Entsorgung von Klärschlamm aus der<br />

Biologie je m³ Klärschlamm EUR 14,00 in Rechnung zu stellen, wird<br />

einstimmig entsprochen.<br />

Zu 11. der Tagesordnung: ARGE Mariazellerland – Mürztal;<br />

Leaderförderantrag (Programm für<br />

Ländliche Entwicklung 2007-2013)<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass am 01. Juni 2007 in Aflenz-Kurort ein<br />

Workshop stattgefunden hat, an dem zwei Gemeinderätinnen (Dr.<br />

Baldegunde Illmayer und Helga Strobl) teilgenommen haben und ersucht<br />

um kurze Erläuterung.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 18 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Frau GR Dr. Baldegunde Illmayer fasst in kurzer Form die Ergebnisse<br />

des Workshops zusammen:<br />

Je Einwohner sollten EUR 1,30 pro Jahr für die Zeit von 2007 bis 2013<br />

von der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> (Jahressumme ca. EUR 2.080) zur<br />

Verfügung gestellt werden. Mit diesem Geld werden regionale Projekte<br />

gefördert.<br />

GK Bernd Fladischer kritisiert, dass bis dato die Fördermittel ausschließlich<br />

in den Mariazellerraum geflossen sind. Er regt auch an, zu<br />

berechnen wie hoch die zu erwartenden Fördermittel im Zeitraum 2007 –<br />

2013 ausfallen werden.<br />

GR Helga Strobl führt aus, dass nur dann Fördermittel zur Auszahlung<br />

gelangen, wenn dementsprechende Projekte entwickelt und gestartet<br />

werden.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, den Beschluss zu fassen, wonach die<br />

Gemeinde grundsätzlich bereit ist, an dem von der ARGE erstellten<br />

Leader-Förderantrag teilzunehmen, dem Themenrahmen zuzustimmen<br />

und eine Finanzierung des Leader-Managements mit zu tragen (EUR<br />

1,30 pro Einwohner und Jahr für die Jahre 2007 – 2013), wird<br />

einstimmig entsprochen.<br />

Zu 12. der Tagesordnung: Vereinbarungen zwischen der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und der<br />

Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm<br />

betreffend die Nutzung der Almstraße<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass zwei Vereinbarungsentwürfe, je einer für<br />

Kraftfahrzeuge und für Fahrräder, zur Diskussion vorliegen und ersucht<br />

Adolf Rossmann, Obmann der Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm, um<br />

Erläuterungen.<br />

Herr Rossmann führt aus, dass die Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm die<br />

Almregion wiederbeleben will, indem eigene Produkte (Käse, Milch usw.)<br />

auf der Alm erzeugt und vermarktet werden. Dies bedingt u.a., dass die<br />

PKW von der Alm fernzuhalten sind, ein entsprechender Parkplatz wird<br />

beim Steinbruch, ca. 30 Gehminuten von der <strong>Turnau</strong>eralm entfernt,<br />

angedacht. Die Errichtung dieses Parkplatzes sollte gemeinsam mit der<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 19 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> und der Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm<br />

durchgeführt werden.<br />

Er betont, mit diesem Schritt auch den touristischen Wert der<br />

<strong>Turnau</strong>eralm aufwerten zu wollen, gehbehinderte Personen könnten<br />

nach vorhergehender Einzelgenehmigung der Agrargemeinschaft<br />

<strong>Turnau</strong>eralm nach wie vor bis zur Alm fahren.<br />

Herr GK Bernd Fladischer wirft ein, dass innerhalb der letzten drei Jahre<br />

über EUR 35.000 zur Instandhaltung der Greithstraße sowie der<br />

<strong>Turnau</strong>eralmstraße seitens der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> aufgewendet<br />

wurden, die Schneeräumung noch nicht mitgerechnet, und ergänzt dass<br />

es nur zielführend sein kann, wenn sich alle vier Interessenten (Forstgut<br />

Wippel, Forstgut Spaeter, Agrargemeinschaft <strong>Turnau</strong>eralm und die<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong>) über Lösungsvorschläge unterhalten.<br />

Vizebürgermeister Ing. Andreas Höfler will zudem die rechtlichen Fragen<br />

klären, ob die Almstraße öffentlich ist, bzw. wer sie benützen darf oder<br />

nicht.<br />

Der Vorsitzende unterbricht nach eingehender Diskussion die<br />

Gemeinderatssitzung um 19.04 Uhr und zieht sich mit den<br />

Gemeinderäten zu einer Beratung zurück.<br />

Um 19.15 Uhr wird die Gemeinderatssitzung durch den Vorsitzenden<br />

wieder mit folgendem Beratungsergebnis wieder fortgesetzt:<br />

Der Gemeinderat wird am 20. Juli 2007 um 19.00 Uhr eine eigene<br />

Gemeinderatssitzung zu diesem Besprechungsgegenstand abhalten. Bis<br />

dahin wird seitens der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> die Rechtslage abgeklärt<br />

und eine Zusammenkunft aller vier Interessenten abgehalten.<br />

Herr Rossmann ist mit diesem Vorschlag einverstanden.<br />

Zu 13. der Tagesordnung: Verein Romantischer Bründlweg;<br />

Ansuchen um Gemeindezuschuss für<br />

den neuen „Bründlwegprospekt“<br />

Der Vorsitzende berichtet über Förderansuchen (Zuschuss für Prospekte<br />

bzw. um Sanierungsarbeiten) des Vereins „Romantischer Bründlweg“ in<br />

der Höhe von EUR 1.541,70 und ersucht Amtsleiter Hren um Verlesung.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 20 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Vizebürgermeister Höfler erklärt, dass die Projektförderung max. 10 %<br />

der Gesamtsumme betragen darf und ist der Meinung, dass die<br />

Hauptinvestoren jene sein sollten, die auch das Geschäft machen.<br />

GR Gerhard Hirtner kritisiert, dass andere Tourismusprojekte der<br />

Marktgemeinde aus Geldmangel gezwungenerweise „brach“ liegen, der<br />

Bründlweg jedoch immer stark gefördert wird.<br />

Die Vorsitzende des Tourismusverbandes, Frau Kroissenbrunner, stellt<br />

fest, dass sich aufgrund der außerordentlichen touristischen Attraktion<br />

„Bründlweg“ der Tourismusverband <strong>Turnau</strong> für eine Förderung von EUR<br />

500 ausgesprochen hat.<br />

Ergänzend fügt der Vorsitzende hinzu, dass am 09. Juli eine<br />

Besprechung mit den Bürgermeistern Jauk (Gemeinde Parschlug) und<br />

Weberhofer (Gemeinde St. Lorenzen/Mürztal) stattfinden wird. Der<br />

Gemeinderat legt fest, dass als Verhandlungsbasis die Förderhöhe einen<br />

Betrag von EUR 500 nicht übersteigen darf.<br />

Zu 14. der Tagesordnung: Genussregion Hochschwab „Die 25<br />

Wilden Wirte“; Ansuchen um finanzielle<br />

Unterstützung für Werbetafeln<br />

Einleitend hält der Vorsitzende fest, dass die „25 Wilden Wirte“ ein<br />

Ansuchen in der Gesamthöhe von EUR 120 zu gleichen Teilen<br />

Tourismus-verband / Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> im Juni gestellt hat und<br />

ersucht Amtsleiter Hren um Verlesung.<br />

Dem Antrag von GK Bernd Fladischer, diese gegenständlichen Tafeln in<br />

der Höhe von EUR 60 zu fördern, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 15. der Tagesordnung: Ehrung gemäß § 13 der Steiermärkischen<br />

Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass am 22. April 2007 der ehemalige Rot-<br />

Kreuz-Ortstellenleiter Karl Schneider anlässlich der<br />

Jahreshauptversammlung der Ortsstelle <strong>Turnau</strong> mit dem Ehrenring und<br />

einer Ehrenurkunde ausgezeichnet wurde. Ein entsprechender<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 21 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Gemeinderatsbeschluss ist gemäß § 13 der Gemeindeordnung<br />

nachzuholen.<br />

Dem Antrag von GR Josef Feichtenhofer, Herrn Abteilungsinspektor i.R.<br />

Karl Schneider in Würdigung seiner langjährigen, besonderen Verdienste<br />

um das Rettungswesen zum Wohle der Bevölkerung sowie für seine<br />

herausragenden Leistungen auf dem Gebiet des örtlichen<br />

Vereinswesens öffentlichen Dank und Anerkennung auszusprechen und<br />

den Ehrenring der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> zu verleihen und eine<br />

Ehrenurkunde auszustellen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 16. der Tagesordnung: Kindergarten <strong>Turnau</strong>; Ausdehnung der<br />

Betriebszeiten während der Ferien<br />

Der Vorsitzende leitet ein, dass eine im März 2007 beschlossene Novelle<br />

zum Kindergartengesetz die Möglichkeit bietet, die Betriebszeiten des<br />

Kindergartens in die Ferienzeit hinein auszudehnen, wenn Bedarf<br />

gegeben ist.<br />

Tatsächlich hat eine Mütterinitiative ergeben, dass für 14 Kinder für vier<br />

Wochen dies gewünscht wird, Die ersten zwei Wochen wird Frau Bräuer<br />

dienstlich anwesend sein, die restlichen beiden Wochen Frau Ertolitsch.<br />

Die Beitragshöhe für die Eltern wird mit einem Einmalzahlung von ca.<br />

EUR 70 abzugelten sein.<br />

GR Helga Strobl hält fest, dass es grundsätzlich positiv ist, einen<br />

Sommerkindergarten in <strong>Turnau</strong> anzubieten. Sie kritisiert aber die<br />

Organisation dieser Zusatzleistung, da einige Mütter davon nicht, bzw.<br />

sehr spät davon Kenntnis erlangt haben. Dadurch waren einige Mütter<br />

gezwungen, wesentlich teurere Betreuungsplätze für ihre Kinder zu<br />

organisieren.<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass in den letzten Jahren die<br />

Kindergartenleitung von der Marktgemeinde beauftragt wurde, zu<br />

erheben, ob ein Sommerkindergarten gewünscht wird. Das Ergebnis war<br />

durchwegs negativ. Heuer hat diese Befragung eine Mütterinitiative<br />

übernommen. Eine schriftliche offizielle Erlaubnis vom zuständigen Amt<br />

der Steiermärkischen Landesregierung wird erst Anfang nächster Woche<br />

erwartet, aufgrund dessen wurden gemeindeseits noch nicht alle Eltern<br />

informiert. Nach Erhalt werden sämtliche Eltern davon in Kenntnis<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 22 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

gesetzt, die Möglichkeite des Sommerkindergartenbesuchs wird für<br />

sämtliche Kindergartenkinder gelten.<br />

Dem Antrag von GR Josef Feichtenhofer, in <strong>Turnau</strong> die Betriebszeiten<br />

des Kindergartens 2007 (Sommerkindergarten) um vier Wochen<br />

auszudehnen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 17. der Tagesordnung: Jagdlicher Advent in <strong>Turnau</strong><br />

Der Vorsitzende berichtet, dass Frau GR Helga Strobl und Frau<br />

Vorsitzende des örtlichen Tourismusverbandes begehrt haben, aus<br />

Planungsinteresse diesen Besprechungsgegenstand in der heutigen<br />

Gemeinderatssitzung zu behandeln.<br />

Frau Kroissenbrunner führt aus, dass die Vorarbeiten bereits anstehen<br />

und ersucht den Gemeinderat um Abdeckung des zu erwartenden<br />

Kosten der Veranstaltung in der Höhe von geschätzt EUR 5.400. Sie<br />

verliest diesbezüglich eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen.<br />

GK Bernd Fladischer bemängelt in diesem Zusammenhang einerseits<br />

das nicht optimale Marketing einer durchaus erfolgreichen Veranstaltung<br />

und andrerseits die Koordination der Gemeindearbeiter durch die<br />

Verantwortlichen für diese Veranstaltung.<br />

Bei einer eingehenden Diskussion, sprechen sich alle Gemeinderäte<br />

einstimmig für die Abhaltung des „jagdlichen Advents“ in <strong>Turnau</strong> im<br />

Jahre 2007 aus.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, einer gedeckelten Kostenübernahme<br />

von max. EUR 5.000 sowie Naturalleistungen an der Veranstaltung<br />

„Jagdlicher Advent 2007“ zuzustimmen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 18. der Tagesordnung: Allfälliges<br />

• Es werden von Amtsleiter Hren zwei Dankschreiben (SV <strong>Turnau</strong>,<br />

Pensionistenverband Ortsstelle <strong>Turnau</strong>) verlesen<br />

• Ein Schreiben zur Kritik am <strong>Turnau</strong>er Ortsbild von einer<br />

ehemaligen Bewohnerin von <strong>Turnau</strong> wird ebenfalls verlesen<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 23 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

• GR Helga Strobl kritisiert, dass seitens der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

für die Herstellung ihres Hauswasseranschlusses für den Neubau<br />

ihres Eigenheimes die Aflenzer Fa. Holosch anstelle der<br />

ortsansässigen Fa. Zeman beauftragt wurde.<br />

• Auf die Frage von GR Franz Steiner, wann die Uferbefestigung im<br />

Bereich Au – Tankstelle Steiner durchgeführt wird, antwortet der<br />

Vorsitzende dass in nächster Zeit damit begonnen werden soll.<br />

• GK Bernd Fladischer informiert, dass am 04. Juli 2007 der<br />

Pogusch aufgrund einer Freiluftveranstaltung von 16.00 Uhr bis<br />

24.00 Uhr gesperrt sein wird.<br />

• Auf die Frage von GR Helga Strobl, ob beim<br />

„Wanderwegekonzept“ etwas in Erfahrung zu bringen war,<br />

antwortet der Vorsitzende, dass dies zurzeit von den zuständigen<br />

Juristen geprüft wird.<br />

• GR Dr. Baldegunde Illmayer kündigt an, dass Ing. Wiedenhofer in<br />

Kapfenberg, wenn vom Gemeinderat gewünscht wird,<br />

Informationen über Förderungen/Zuschüsse lt. EU-Richtlinien zu<br />

erteilen.<br />

• GR Franz Steiner bedankt sich beim Vorsitzenden für dessen<br />

Einsatz, der zur Demontage der Parkverbotstafeln am<br />

Lettangerweg geführt haben.<br />

• GR Alois Richter regt an, über den Verbleib des Wallner-Kreuzes<br />

(Hinterhof) zu recherchieren<br />

Zu 19. der Tagesordnung: Musikschule Kapfenberg; privates<br />

Ansuchen um finanzielle Unterstützung<br />

für den Musikunterricht – nicht<br />

öffentlich!<br />

Über diesen Besprechungsgegenstand wird ein gesondertes Protokoll<br />

verfasst.<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 24 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 20. der Tagesordnung: Getränkeabgabe-Verfahren;<br />

Entscheidung der Abgabenbehörde II.<br />

Instanz – nicht öffentlich!<br />

Über diesen Besprechungsgegenstand wird ein gesondertes Protokoll<br />

verfasst.<br />

Zu 20. der Tagesordnung: Personalangelegenheiten – nicht<br />

öffentlich!<br />

Über diesen Besprechungsgegenstand wird ein gesondertes Protokoll<br />

verfasst.<br />

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr<br />

Die Verhandlungsschrift besteht aus 26 Seiten.<br />

F.d.R.d.A.:<br />

(Schelch)<br />

Vorgelesen – genehmigt – unterschrieben<br />

<strong>Turnau</strong>, am ...............................................<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 25 von 26


Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Schriftführer Der Vorsitzende<br />

............................................. .............................................<br />

(GR. Birnbaumer) (Bgm. Dipl-Ing. Maier)<br />

Der Schriftführer Die Schriftführerin<br />

............................................. .............................................<br />

(GR. Smolej) (GR. Strobl)<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 26 von 26

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