VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
a) Der Einwendung wird stattgegeben, die Verordnungsinhalte zum<br />
Entwicklungsplan werden im Wortlaut ÖEK integriert. Die<br />
siedlungspolitischen Zielsetzungen werden in den Erläuterungsbericht<br />
aufgenommen.<br />
b) Der touristische Siedlungsschwerpunkt Seewiesen wird ergänzt.<br />
c) Der Einwendung gegen die Zielsetzung der Schaffung eines<br />
Gewerbebereiches nördlich der Buchensiedlung wird entsprochen. Der<br />
Entwicklungsbereich wird im Wortlaut sowie im Entwicklungsplan im Sinne<br />
der Einwendung nicht weiter berücksichtigt und weiterhin als Freilandbereich<br />
definiert.<br />
d) Der Einwendung wird stattgegeben. Der im Entwurf festgelegte<br />
Entwicklungsbereich wird im ursprünglich vorgesehenen Ausmaß nicht<br />
weiter angestrebt. Es erfolgt im Bestandsanschluss die Festlegung einer<br />
relativen Siedlungsgrenze. Diese erlaubt im Bedarfsfall eine geringfügige<br />
Erweiterung um eine Bautiefe.<br />
e) Der Einwendung wird stattgegeben. Der südliche Abschluss des<br />
Siedlungsbereiches Brücklergrabenbach wird mit einer absoluten<br />
Siedlungsgrenze festgelegt.<br />
f) Der Einwendung wird stattgegeben. Die örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />
werden planlich abgegrenzt.<br />
g) Der Einwendung wird stattgegeben. Die absoluten und relativen<br />
Siedlungsgrenzen werden unter § 3 Ziff. 2 definiert.<br />
h) Der Einwendung wird stattgegeben. Es erfolgt eine Zusammenfassung<br />
der Vorgaben des regionalen Entwicklungsprogrammes unter § 3.<br />
i) Der Einwendung wird stattgegeben. Die Inhalte des § 4 Pkt. 2 werden<br />
gestrafft,<br />
betreffend Baulandmobilisierung wird nur die generelle Zielsetzung<br />
festgelegt.<br />
j) Der Einwendung wird stattgegeben. Im § 5 des Wortlautes wird die<br />
Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung als 1. Punkt<br />
angeführt.<br />
k) Der Einwendung wird stattgegeben. Das sogenannte „Seeprojekt“<br />
Seewiesen wirdnäher definiert. Es handelt sich dabei um ein<br />
Hochwasserschutzprojekt des<br />
Seebaches zur Hochwasserfreistellung der Baulandflächen für die Bereiche<br />
Au, Seebach, Thullin etc. Dabei soll auch eine nachfolgende Freizeit-,<br />
Erholungs-, bzw. touristische Nutzung erfolgen können, welche den<br />
Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 6 von 26