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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

a) Der Einwendung wird stattgegeben, die Verordnungsinhalte zum<br />

Entwicklungsplan werden im Wortlaut ÖEK integriert. Die<br />

siedlungspolitischen Zielsetzungen werden in den Erläuterungsbericht<br />

aufgenommen.<br />

b) Der touristische Siedlungsschwerpunkt Seewiesen wird ergänzt.<br />

c) Der Einwendung gegen die Zielsetzung der Schaffung eines<br />

Gewerbebereiches nördlich der Buchensiedlung wird entsprochen. Der<br />

Entwicklungsbereich wird im Wortlaut sowie im Entwicklungsplan im Sinne<br />

der Einwendung nicht weiter berücksichtigt und weiterhin als Freilandbereich<br />

definiert.<br />

d) Der Einwendung wird stattgegeben. Der im Entwurf festgelegte<br />

Entwicklungsbereich wird im ursprünglich vorgesehenen Ausmaß nicht<br />

weiter angestrebt. Es erfolgt im Bestandsanschluss die Festlegung einer<br />

relativen Siedlungsgrenze. Diese erlaubt im Bedarfsfall eine geringfügige<br />

Erweiterung um eine Bautiefe.<br />

e) Der Einwendung wird stattgegeben. Der südliche Abschluss des<br />

Siedlungsbereiches Brücklergrabenbach wird mit einer absoluten<br />

Siedlungsgrenze festgelegt.<br />

f) Der Einwendung wird stattgegeben. Die örtlichen Siedlungsschwerpunkte<br />

werden planlich abgegrenzt.<br />

g) Der Einwendung wird stattgegeben. Die absoluten und relativen<br />

Siedlungsgrenzen werden unter § 3 Ziff. 2 definiert.<br />

h) Der Einwendung wird stattgegeben. Es erfolgt eine Zusammenfassung<br />

der Vorgaben des regionalen Entwicklungsprogrammes unter § 3.<br />

i) Der Einwendung wird stattgegeben. Die Inhalte des § 4 Pkt. 2 werden<br />

gestrafft,<br />

betreffend Baulandmobilisierung wird nur die generelle Zielsetzung<br />

festgelegt.<br />

j) Der Einwendung wird stattgegeben. Im § 5 des Wortlautes wird die<br />

Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung als 1. Punkt<br />

angeführt.<br />

k) Der Einwendung wird stattgegeben. Das sogenannte „Seeprojekt“<br />

Seewiesen wirdnäher definiert. Es handelt sich dabei um ein<br />

Hochwasserschutzprojekt des<br />

Seebaches zur Hochwasserfreistellung der Baulandflächen für die Bereiche<br />

Au, Seebach, Thullin etc. Dabei soll auch eine nachfolgende Freizeit-,<br />

Erholungs-, bzw. touristische Nutzung erfolgen können, welche den<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 6 von 26

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