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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Der Einwendung wird insofern stattgegeben, als eine Prüfung der<br />

Festlegung erfolgt. Für jene Bereiche im Sinne der Einwendung erfolgt eine<br />

ergänzende Korrektur. Die Sondernutzung im Freiland-Wintersport mit<br />

saisonabhängig wechselnder Nutzung Weg bzw. Wald bleibt weiterhin als<br />

übereinander liegende Nutzung festgelegt.<br />

b) Die auf Seite 5 unter § 4.2 festgelegten Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung<br />

werden in positiver Berücksichtigung der Einwendung<br />

redaktionell richtig gestellt.<br />

c) Die Festlegung als Aufschließungsgebiet für die derzeit unbebaute Fläche<br />

in der Größe von ca. 2.850 m² erfolgte vorwiegend aufgrund der zum<br />

Zeitpunkt der Planerstellung fehlenden Grundstücksteilung/Parzellierung.<br />

Zudem befindet sich im unmittelbaren Anschluss ein erst jüngst auf Basis<br />

einer rechtsgültigen Bebauungsplanung errichteter Objektbestand<br />

(Einfamilienwohnhäuser) sowie im Nahbereich ein derzeit noch gänzlich<br />

unbebauter größerer Erweiterungs- bzw. Auffüllungsbereich<br />

(Bebauungsplangebiet lfd. Nr. 9). Im Sinne einer gebietstypisch<br />

abgestimmten Entwicklung erfolgte die Entwurfsfestlegung.<br />

d) Der Einwendung wird stattgegeben. Die rechnerisch ermittelten Werte<br />

werden überprüft und im Anlassfall entlang des betroffenen Baulandbereiches<br />

Lärmsanierungsgebiet festgelegt.<br />

e) Der Einwendung hinsichtlich des vorgesehenen Aufschließungsgebietes<br />

„<strong>Turnau</strong> Süd“ wird nicht stattgegeben. Diese Baulandausweisung ist eng mit<br />

der Flächenwidmungsplanänderung 3.07 zu sehen, mit der die Grundstücke<br />

511/1 und 511/2, jeweils teilweise, KG <strong>Turnau</strong>, von Freiland in Bauland der<br />

Kategorie „Aufschließungsgebiet / Erholungsgebiet“ umgewandelt wurden.<br />

Diese Festlegungen erfolgten in Entsprechung zum Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur für Freizeit,<br />

Erholung und Fremdenverkehr und wurde diese<br />

Flächenwidmungsplanänderung vogenommen, um das Projekt „family-park<br />

<strong>Turnau</strong>“ realisieren zu können. Dieses Projekt und das im Zusammenhang<br />

mit diesem Vorhaben benötigte Bauland im Bereich „<strong>Turnau</strong>-Süd“<br />

(Schaffung von Dienstnehmerwohnungen) sind zweifelsfrei dem öffentlichen<br />

Interesse zuzuordnen.<br />

f) Der Einwendung wird stattgegeben und erfolgt die Aufnahme des<br />

Aufschließungsgebietes für Industrie- und Gewerbegebiet 1, nördlich von<br />

Göriach in § 6 des Wortlautes. Als Aufschließungserfordernisse werden<br />

festgelegt:<br />

Teilung Parzellierung – Zufahrt von der Landesstraße<br />

g) In der Ersichtlichmachung von Lärmsanierungsgebieten erfolgte eine<br />

ergänzende Prüfung der Festlegungen von Lärmsanierungsgebieten und<br />

entlang der Landesstraßen. Die Berechnung ergab auch an der L 102,<br />

Bereich <strong>Turnau</strong>-Au, sowie an der L 124, Bereich <strong>Turnau</strong>-Seebach,<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 8 von 26

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