VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau
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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates<br />
Der Einwendung wird insofern stattgegeben, als eine Prüfung der<br />
Festlegung erfolgt. Für jene Bereiche im Sinne der Einwendung erfolgt eine<br />
ergänzende Korrektur. Die Sondernutzung im Freiland-Wintersport mit<br />
saisonabhängig wechselnder Nutzung Weg bzw. Wald bleibt weiterhin als<br />
übereinander liegende Nutzung festgelegt.<br />
b) Die auf Seite 5 unter § 4.2 festgelegten Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung<br />
werden in positiver Berücksichtigung der Einwendung<br />
redaktionell richtig gestellt.<br />
c) Die Festlegung als Aufschließungsgebiet für die derzeit unbebaute Fläche<br />
in der Größe von ca. 2.850 m² erfolgte vorwiegend aufgrund der zum<br />
Zeitpunkt der Planerstellung fehlenden Grundstücksteilung/Parzellierung.<br />
Zudem befindet sich im unmittelbaren Anschluss ein erst jüngst auf Basis<br />
einer rechtsgültigen Bebauungsplanung errichteter Objektbestand<br />
(Einfamilienwohnhäuser) sowie im Nahbereich ein derzeit noch gänzlich<br />
unbebauter größerer Erweiterungs- bzw. Auffüllungsbereich<br />
(Bebauungsplangebiet lfd. Nr. 9). Im Sinne einer gebietstypisch<br />
abgestimmten Entwicklung erfolgte die Entwurfsfestlegung.<br />
d) Der Einwendung wird stattgegeben. Die rechnerisch ermittelten Werte<br />
werden überprüft und im Anlassfall entlang des betroffenen Baulandbereiches<br />
Lärmsanierungsgebiet festgelegt.<br />
e) Der Einwendung hinsichtlich des vorgesehenen Aufschließungsgebietes<br />
„<strong>Turnau</strong> Süd“ wird nicht stattgegeben. Diese Baulandausweisung ist eng mit<br />
der Flächenwidmungsplanänderung 3.07 zu sehen, mit der die Grundstücke<br />
511/1 und 511/2, jeweils teilweise, KG <strong>Turnau</strong>, von Freiland in Bauland der<br />
Kategorie „Aufschließungsgebiet / Erholungsgebiet“ umgewandelt wurden.<br />
Diese Festlegungen erfolgten in Entsprechung zum Regionalen<br />
Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Bruck an der Mur für Freizeit,<br />
Erholung und Fremdenverkehr und wurde diese<br />
Flächenwidmungsplanänderung vogenommen, um das Projekt „family-park<br />
<strong>Turnau</strong>“ realisieren zu können. Dieses Projekt und das im Zusammenhang<br />
mit diesem Vorhaben benötigte Bauland im Bereich „<strong>Turnau</strong>-Süd“<br />
(Schaffung von Dienstnehmerwohnungen) sind zweifelsfrei dem öffentlichen<br />
Interesse zuzuordnen.<br />
f) Der Einwendung wird stattgegeben und erfolgt die Aufnahme des<br />
Aufschließungsgebietes für Industrie- und Gewerbegebiet 1, nördlich von<br />
Göriach in § 6 des Wortlautes. Als Aufschließungserfordernisse werden<br />
festgelegt:<br />
Teilung Parzellierung – Zufahrt von der Landesstraße<br />
g) In der Ersichtlichmachung von Lärmsanierungsgebieten erfolgte eine<br />
ergänzende Prüfung der Festlegungen von Lärmsanierungsgebieten und<br />
entlang der Landesstraßen. Die Berechnung ergab auch an der L 102,<br />
Bereich <strong>Turnau</strong>-Au, sowie an der L 124, Bereich <strong>Turnau</strong>-Seebach,<br />
Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 8 von 26