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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 4/2007<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Zu 10. der Tagesordnung: Kanalabgabenordnung der<br />

Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Entwurf der neuen Kanalabgabenordnung liegt wie folgt vor.<br />

Kanalabgabenordnung<br />

der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> hat in seiner Sitzung vom 29.<br />

Juni 2007 gemäß § 7 Kanalabgabengesetz 1955, LGBl. Nr. 71, in der letzten<br />

Fassung LGBl. Nr. 81/2005, für das gesamte Gemeindegebiet nachstehende<br />

Kanalabgabenordnung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Abgabeberechtigung<br />

Für die öffentliche Kanalanlage im Gemeindegebiet werden aufgrund der<br />

Ermächtigung des § 8 Abs. 5 Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45,<br />

und aufgrund des Kanalabgabengesetzes 1955 Kanalisationsbeiträge und<br />

Kanalbenützungsgebühren nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />

Verordnung erhoben.<br />

§ 2<br />

Kanalisationsbeitrag<br />

Für die Entstehung des Abgabenanspruches, die Ermittlung der<br />

Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabe, die Inanspruchnahme des<br />

Abgabepflichtigen sowie die Haftung und die Strafen gelten die<br />

Bestimmungen des Kanalabgabengesetzes 1955.<br />

§ 3<br />

Höhe des Einheitssatzes<br />

(1) Die Höhe des Einheitssatzes gemäß § 4 Abs. 2 des<br />

Kanalabgabengesetzes 1955 für die Berechnung des<br />

Kanalisationsbeitrages beträgt 7,3 % der durchschnittlichen<br />

ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage,<br />

somit für Schmutzwasserkanäle € 13,10.<br />

(2) Dieser Festsetzung liegen Gesamtbaukosten von € 4,713.935,00<br />

vermindert um die aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von €<br />

2,156.277,00 gewährten Beiträge und Zuschüsse, somit eine<br />

Peter Schelch, 20070629_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.07.2007, Seite 15 von 26

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