Brochure Bienvenue 5e ed ALL - L'Etat de Vaud
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2. EINBÜRGERUNG<br />
Zum Erwerb <strong>de</strong>s Schweizer Bürgerrechts müssen verschi<strong>ed</strong>ene<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Wer kann ein Gesuch um Einbürgerung stellen?<br />
Eine Person ab <strong>de</strong>m Alter von 11 Jahren<br />
Eine Familie als ganzes (bei<strong>de</strong> Eltern und bis 18jährige Kin<strong>de</strong>r) o<strong>de</strong>r teilweise<br />
(ein Elternteil und bis 18jährige Kin<strong>de</strong>r)<br />
Kantonale Voraussetzungen<br />
Wohnsitzvoraussetzungen:<br />
• 12 Jahre Wohnsitz in <strong>de</strong>r Schweiz. Davon müssen drei in die letzten<br />
fünf Jahre vor Einreichung <strong>de</strong>s Gesuchs fallen.<br />
– die zwischen <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 10. und 20. Lebensjahr in <strong>de</strong>r Schweiz<br />
verbrachten Jahre zählen doppelt.<br />
– wenn bei<strong>de</strong> Ehegatten gleichzeitig ein Gesuch stellen und einer<br />
<strong>de</strong>r Gatten die Wohnsitzvoraussetzungen erfüllt, wird vom zweiten<br />
Gatten nur 5 Jahre Wohnsitz verlangt, falls er mit <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Gatten<br />
seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebt.<br />
• 3 Jahre Wohnsitz im Kanton Waadt. Eines <strong>de</strong>r drei Jahre muss das Jahr<br />
vor Einreichung <strong>de</strong>s Gesuches sein.<br />
• Je nach Gemein<strong>de</strong> 1 bis 3 Jahre Wohnsitz in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>.<br />
Man kann in an<strong>de</strong>ren Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kantons ein Gesuch stellen, falls man<br />
dort früher während zwei Jahren Wohnsitz hatte.<br />
Während <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>s Gesuchs muss man in <strong>de</strong>r Schweiz leben.<br />
Weitere B<strong>ed</strong>ingungen:<br />
• über eine Aufenthalts- o<strong>de</strong>r Ni<strong>ed</strong>erlassungsbewilligung verfügen<br />
(Ausweis B und C; Ausweis F, wenn keine Ausreisefrist besteht.)<br />
• Bereitschaft, die Bürgerpflichten zu erfüllen: Bezahlen <strong>de</strong>r Steuern<br />
(falls man steuerpflichtig ist) und Militär- o<strong>de</strong>r Zivildienst leisten<br />
• Beachtung <strong>de</strong>r schweizerischen Rechtsordnung: leeres Strafregister<br />
• über einen guten Leumund verfügen<br />
• die innere o<strong>de</strong>r äussere Sicherheit <strong>de</strong>r Schweiz nicht gefähr<strong>de</strong>n<br />
• In <strong>de</strong>r schweizerischen und kantonalen Gesellschaft integriert sein,<br />
namentlich in<strong>de</strong>m man über Französischkenntnisse verfügt und ins<br />
Arbeits- und Sozialleben intergriert ist<br />
• mit seinem Verhalten zeigen, dass man mit <strong>de</strong>r Schweiz und ihren<br />
Institutionen verbun<strong>de</strong>n ist<br />
Für Auslän<strong>de</strong>rinnen und Auslän<strong>de</strong>r, die in <strong>de</strong>r Schweiz geboren sind, 14- bis<br />
24jährige Jugendliche <strong>de</strong>r zweiten Generation, die die obligatorische Schule<br />
zum grössten Teil in <strong>de</strong>r Schweiz absolviert haben, ausländische Ehepartner<br />
und –partnerinnen von Schweizern und Schweizerinnen sowie Kin<strong>de</strong>r eines<br />
schweizerischen Elternteils ist eine erleichterte Einbürgerung möglich.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich um ein weitgehend administratives Verfahren. Es muss<br />
über die Wohnsitzgemein<strong>de</strong> eingeleitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie bei Ihrer<br />
Wohnsitzgemein<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r bei folgen<strong>de</strong>r Adresse:<br />
Service <strong>de</strong> la Population<br />
Secteur Naturalisations<br />
Rue <strong>de</strong> Langallerie 11 (3 e étage), 1014 Lausanne<br />
Tel. 021 316 45 91<br />
info.naturalisation@vd.ch<br />
www.vd.ch/fr/themes/vie-privee/etrangers/naturalisation<br />
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