Blended Learning - Die neue Rolle der Ausbilder - IBBP - Otto-von ...
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Einbindung in die Ausbildungsordnung<br />
Der Kernauftrag wird für einen Einsatz in § 3 Nr. 7 („Verkehrsträger und Verkehrsmittel im<br />
Personenverkehr“), § 3 Nr. 8 („Marketing und Vertrieb“) und § 3 Nr. 9 („Umgang mit Kunden“)<br />
<strong>der</strong> Ausbildungsordnung empfohlen (vgl. Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung<br />
zur Fachkraft im Fahrbetrieb vom 11.07.2002). <strong>Die</strong> hier aufgeführten Kern- und Fachqualifikationen<br />
betreffen<br />
a) Verbindungen im regionalen Verkehrssystem nach Kundenbedürfnissen ermitteln<br />
b) tarifrechtrechtliche sowie gesetzliche und vertragliche Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Personenverkehr, anwenden<br />
c) Tarife kundengerecht anwenden und formalisierte Beför<strong>der</strong>ungsverträge abschließen<br />
d) <strong>Die</strong>nstleistungsangebote, auch in Verbindung mit an<strong>der</strong>en Verkehrsträgern, erstellen,<br />
Verkaufspreise ermitteln, Angebote unterbreiten<br />
e) betriebliche Verkaufsunterstützungssysteme und Vertriebswege nutzen<br />
f) Informationsmedien kundengerecht einsetzen<br />
g) Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden, insbeson<strong>der</strong>e auf Kundenzufriedenheit<br />
achten<br />
h) Gespräche zielgruppenorientiert und situationsgerecht führen<br />
i) Informationsbedürfnisse des Kunden erkennen, Kunden im Normalbetrieb und bei beson<strong>der</strong>en<br />
Vorfällen informieren, technische Hilfsmittel einsetzen<br />
j) betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung <strong>von</strong> Kundenwünschen prüfen und Kunden<br />
informieren<br />
k) Korrespondenz führen<br />
l) Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, Beteiligte informieren<br />
Ausbildungsorganisatorische Umsetzung<br />
19<br />
<strong>Die</strong> einzelnen Teilaufträge können in unterschiedlichen Organisationsformen umgesetzt werden.<br />
Für Lerngruppen, die in einer selbständigen auftragsbezogenen Arbeit ungeübt sind, wird<br />
empfohlen, die Teilaufträge 1 „Informationsgespräch über geltende Regelungen bei Erteilung<br />
eines erhöhten Beför<strong>der</strong>ungsentgeltes“ sowie 1(a) „Gespräch zur Fahrplan- und Tarifauskunft“<br />
in arbeitsgleicher Gruppenarbeit bearbeiten zu lassen. Ziel ist es, die Lerngruppe in die<br />
Strukturen <strong>der</strong> auftragsbezogenen Ausbildung einzuführen und sie mit dem Umgang sowie<br />
den Funktionen und Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Lernplattform vertraut zu machen. Weiterhin sollen<br />
für gleiche Aufgabenstellungen unterschiedliche Lösungen entwickelt und anschließend diskutiert<br />
bzw. beurteilt werden. Insbeson<strong>der</strong>e bei größeren Lerngruppen kann dies durch Gruppen-<br />
o<strong>der</strong> Partnerarbeit realisiert werden, wobei beson<strong>der</strong>er Wert darauf gelegt werden sollte,<br />
die entwickelten Lösungswege und Arbeitsergebnisse vergleichend gegenüber zu stellen.<br />
Für größere Lerngruppen empfiehlt es sich, die folgenden Teilaufträge 2 bis 7 arbeitsteilig<br />
bearbeiten zu lassen. Je drei Auszubildendengruppen könnten beispielsweise je einen <strong>der</strong><br />
Teilaufträge 2, 4 und 6 übernehmen und die <strong>von</strong> ihnen erarbeiteten Informationen und Lösungen<br />
über eine Auftragsdokumentation und Präsentation an die an<strong>der</strong>en Arbeitsgruppen weitergeben.<br />
Ein vergleichbares Vorgehen bietet sich bei den Teilaufträgen 3, 5 und 7 an, wobei<br />
die Schwerpunkte <strong>der</strong> Dokumentation gezielt ausgewählt werden sollten, da sich die Inhalte<br />
<strong>der</strong> hier zu bearbeitenden Aufgaben teilweise wie<strong>der</strong>holen, teilweise jedoch erweitert bzw.<br />
vertieft werden. Folglich sollten die Dokumentationsaufgaben so vergeben werden, dass z. B.<br />
sowohl die betrieblichen Arbeitsprozesse bei <strong>der</strong> Buchung einer Tages- bzw. Son<strong>der</strong>fahrt als