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Katholische Religion - BBS-Server Rheinland-Pfalz

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Schuljahren geführt. Sie vermitteln im erstenSchuljahr eine berufsbezogene Grundbildung.Im zweiten und dritten Schuljahr erfolgt dieberufsbezogene Fachbildung (beispielsweise§ 2 Berufsfachschulverordnung – Handwerksberufe– Meisterschule Kaiserslautern vom 25.Mai 2001 in der Fassung vom 01.07.2008).■ Höheren Berufsfachschule ist es, berufliche undallgemeine Kompetenzen zu fördern und gemäߧ 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes und § 36Abs. 2 der Handwerksordnung zu schulischenBerufsqualifikationen, zur Höherqualifizierungund zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnenund Schüler zu führen. Die höhere Berufsfachschulebildet berufsqualifizierend entsprechenddem Profil der Fachrichtung aus. Die Kompetenzenorientieren sich an den Lernfeldern ausgewählterBerufsgruppen und basieren auf einerVerzahnung von schulischem und beruflichemLernen. Der Unterricht in der höheren Berufsfachschuleträgt dem Anspruch auf GanzheitlichkeitRechnung. Er ist prozessorientiert unter verstärkterEinbindung von handlungsorientiertemArbeiten und fördert die Selbstlernkompetenzder Schülerinnen und Schüler in besonderemMaße (§ 2 Landesverordnung über die höhereBerufsfachschule vom 16. Januar 2009).■ Berufsoberschule I ist der Erwerb der Fachhochschulreife.Durch die Förderung berufsorientierterFachkenntnisse und allgemein bildenderLerninhalte trägt sie zur Persönlichkeitsbildungder Schülerinnen und Schüler bei und befähigtsie zu vernetztem Denken, zu werteorientiertemVerhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltungdes öffentlichen Lebens (§ 2 Landesverordnungüber die Berufsoberschule vom 26.Juli 2005).■ Berufsoberschule II ist der Erwerb der fachgebundenenoder – bei Nachweis hinreichenderKenntnisse in einer zweiten Fremdsprache – derallgemeinen Hochschulreife. Durch die Förderungberufsorientierter Fachkenntnisse und allgemeinbildender Lerninhalte trägt sie zur Persönlichkeitsbildungder Schülerinnen und Schülerbei und befähigt sie zu vernetztem Denken,zu werteorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichenMitgestaltung des öffentlichenLebens (§ 2 Landesverordnung über die Berufsoberschulevom 26. Juli 2005).Die Grundlage für diesen Lehrplan bildet die entsprechendeLandesverordnung über die jeweiligeSchulform in ihrer letzten Fassung.■ Fachoberschule ist die Entwicklung fachlichermethodischer,individueller und sozialer Handlungs-und Gestaltungskompetenzen, die zurAufnahme einer Berufsausbildung, einer beruflichenTätigkeit oder eines Studiums sowie zuwertorientiertem, individuellem Verhalten undzur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichenLebens befähigen. Die Fachoberschuleführt als berufsbezogenes Bildungsangebot zurFachhochschulreife (§ 2 Landesverordnung überdie Fachoberschule vom XX.XX.2011)2Lernbausteine <strong>Katholische</strong> <strong>Religion</strong>

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