12.07.2015 Aufrufe

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

STATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>STATUSBERICHT</strong> <strong>2000plus</strong> <strong>ARCHITEKTEN</strong> / <strong>INGENIEURE</strong>Zwischenbericht Februar 2002Position zu ... Auftragnehmer Private und öffentlicheAuftraggeberGewährleistungsüberwachungNicht unter Preisrecht Nicht unter Preisrecht(Leistungsphase (BAK, § 13 neu)9)Schnittstellenkonzept/Trennung von LeistungsphasenSchnittstellenkonzeptwird abgelehnt, dadamit die HOAI grundsätzlichinfrage gestelltwürdeTrennung von Grundlagenermittlungund Vorentwurfvon der Entwurfs-und Genehmigungsplanungist im Sinnedes VerbraucherschutzesbeizubehaltenWissenschaft / PolitikReduktion aufgeistig-schöpferische LeistungenSteht im Widerspruchzum WerkgedankenTrennung z.B. nach denLeistungsphasen 4 bzw.5 ist zu untersuchen,auch im Hinblick auf einheitlichenWerkserfolgPlanen und Bauen im BestandAllgemeinesEigenes LeistungsbildvorgeschlagenBesondereschaffenRegelungenUmbauzuschlagEinheitlicher Zuschlag25 %Im Strassen- und Brückenbaufester Zuschlagunpraktikabel; flexibleLösungen gefordert zurAnpassung an die Aufgabe§ 10, 3 a und § 24 sindrenovierungsbedürftig(Kaufhold)Großes Anliegen derKommunen: § 10, 3a und§ 24 (Bausubstanz undUmbauzuschlag) = AbgrenzungsschwierigkeitenBausub-AnrechenbarestanzDie komplizierten Regelungen(§ 10, 3, 3a,4, 4a, 5) im Anhangneu regelnwie vorEntkopplung/Anreize zu kostensparendem BauenAnreize zum kostensparendenBauenIm Sinne von kostensparendemBauen eine“unseriöse Unterstellung”;nur sinnvollals Vergütung von innovativeni.S. von experimentellenBauleistungenDiese Forderung istpauschal ungerechtfertigt,da ein verantwortungsbewussterProbleme bei Baukostenkopplung,da wirtschaftlicharbeitende Büros bestraftwerden und unerwünschteAbhängigkeitvon BaupreisentwicklungDie im geltendenRecht bestehendeBindung der Honorarean die Bausummeträgt der Forderungnach wirtschaftlicherund sparsamer Bauplanungund Bauausführungnicht Rechnung(BR-Entschließung399/95)- Seite 26 -Enseleit • Löffelmann • Meran • Mertes • Schramm • Schwarze

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!