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Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel der Ybbs

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<strong>Umsetzung</strong> WRRL <strong>Ybbs</strong> – Risikobewertung, Maßnahmenpläne, Handlungsspielräume 21Die Belastungen pro Wasserkörper wurden hier einer Auswirkungsanalyse unterzogen, wobeidabei spezifische Risikokriterien zur Anwendung k<strong>am</strong>en.Wassergüte hinsichtlich physikalisch-chemischer Par<strong>am</strong>eter, Nährstoffe und Gewässergüte:Der ökologische Zustand beinhaltet auch die allgemeinen physikalisch-chemischen Par<strong>am</strong>etersowie die Nährstoffe und die biologische Gewässergüte. Für diese Par<strong>am</strong>etergruppe wurdenAuswertungen aus Daten <strong>der</strong> Wassergüteerhebung im Rahmen <strong>der</strong> WGEV durchgeführt undausgewertet. Die Risikoermittlung erfolgte wie<strong>der</strong>um durch spezifische Risikokriterien.Das Ergebnis dieses Prozesses war eine Risikoausweisung in 3 Stufen:1. kein Risiko2. Risiko nicht einstufbar3. RisikoDie Kategorie 2 (Risiko nicht einstufbar) wurde eingeführt um Gewässerabschnitte mitfehlenden bzw. nicht durchgehend vorhandenen Daten entsprechend berücksichtigen zukönnen.Die Risikozuweisung zu einem Wasserkörper erfolgte nach dem „worst-case“-Prinzip: sobalddie Kriterien für eine <strong>der</strong> Risikokomponenten ein Risiko ergaben befand sich <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>teWasserkörper in diesem (jeweils schlechtesten) Risikozustand.Die Riskoabschätzung zur Zielverfehlung für den chemischen (EU geregelte Schadstoffe undsonstige Schadstoffe) Zustand wurde in mehreren Schritten durchgeführt. Dabei wurde mit<strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong> für die österreichischen Gewässer relevanten synthetischen und nichtsynthetischenSchadstoffen begonnen. Im nächsten Schritt galt es die signifikanten Punkt- undFlächenquellen zu erheben. Die Signifikanzkriterien dazu wurden vom WRRL-Bund-Län<strong>der</strong>arbeitskreis C (Chemie – Emissionen und Maßnahmen) erarbeitet.Wenn für Schadstoffe keine flächendeckenden Wassergüteerhebungsdaten vorliegen wurdenmittels Abwassermenge und branchenspezifischer Emissionsfaktoren emittierte Frachtenermittelt. Im Falle von zur Verfügung stehenden Immissionsdaten konnte dieRisikoabschätzung gleich in Stufe 2 des dreistufigen Schemas (Belastung – Auswirkung –

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