Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel der Ybbs
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<strong>Umsetzung</strong> WRRL <strong>Ybbs</strong> – Risikobewertung, Maßnahmenpläne, Handlungsspielräume 84.1 Vorgaben <strong>der</strong> WRRL zur Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong>biologischen Überwachung (Anhang V, 1.4.1) 1ii.iii.iv.Um die Vergleichbarkeit dieser Überwachungssysteme zu gewährleisten,werden für die Zwecke <strong>der</strong> Einstufung des ökologischen Zustands dieErgebnisse <strong>der</strong> von den einzelnen Mitgliedstaaten verwendeten Systeme alsökologische Qualitätsquotienten ausgedrückt. Diese Quotienten sind eineDarstellung des Verhältnisses zwischen den Werten <strong>der</strong> bei einem bestimmtenOberflächenwasserkörper beobachteten Par<strong>am</strong>eter und den Werten für diesePar<strong>am</strong>eter in den für den betreffenden Wasserkörper geltendenBezugsbedingungen. Der Quotient wird als numerischer Wert zwischen 0 und 1ausgedrückt, wobei ein sehr guter ökologischer Zustand mit Werten nahe demWert 1 und ein schlechter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 0ausgedrückt wird.Je<strong>der</strong> Mitgliedstaat verwendet für sein Überwachungssystem für jede Kategorievon Oberflächengewässern eine fünfstufige Skala <strong>der</strong> ökologischenQualitätsquotienten, die entsprechend <strong>der</strong> Einstufung unter Abschnitt 1.2 voneinem sehr gutem bis zu einem schlechten ökologischen Zustand reicht, wobeidie die Stufen trennenden Grenzwerte als numerische Werte ausgedrücktwerden. Der Wert, <strong>der</strong> die Stufen "sehr guter Zustand" und "guter Zustand"trennt, und <strong>der</strong> Wert, <strong>der</strong> die Stufen "guter Zustand" und "mäßiger Zustand"trennt, werden im Wege <strong>der</strong> nachstehend beschriebenen Interkalibrierungbestimmt.Die Kommission för<strong>der</strong>t diese Interkalibrierung, d<strong>am</strong>it diese Stufengrenzwerteim Einklang mit den normativen Begriffsbestimmungen des Abschnitts 1.2bestimmt werden und zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.v. In diesem Rahmen för<strong>der</strong>t die Kommission den Informationsaustauschzwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, für jede Ökoregion in <strong>der</strong>Gemeinschaft eine Reihe von Orten zu ermitteln; diese Orte bilden dann ein1 Originalzitate aus <strong>der</strong> WRRL sind kursiv gekennzeichnet.