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BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG

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4.2 Bei jedem Haus wird ein Blower-Door-Test durchgeführt, der<br />

die Winddichtigkeit des Hauses bestätigt. Das Messergebnis wird<br />

protokolliert und den Bauherren ausgehändigt.<br />

5 Baustelleneinrichtung<br />

5.1 Vor der Absteckung des Baukörpers (Bauherren beauftragen<br />

mit unserer Hilfe ein Vermessungsbüro) müssen alle vorhandenen<br />

Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern<br />

freigelegt oder bis zum<br />

Baubeginn nachgewiesen werden. Nicht<br />

vorhandene Grenzsteine sind von einem<br />

durch die Bauherren zu beauftragenden<br />

Vermessungsbüro zu setzen.<br />

5.2 Beim gemeinsamen Auswinkeln mit<br />

den Bauherren werden die Winkelböcke<br />

bzw. das Schnurgerüst zur Sicherung der<br />

Gebäudeecken während der Rohbauphase<br />

von uns aufgestellt. Das von den<br />

Bauherren beauftragte Vermessungsbüro<br />

überträgt die Gebäudeeckpunkte (gefluchtet)<br />

auf die Winkelböcke. Die Sockelhöhe wird ebenfalls<br />

mit den Bauherren gemeinsam vor Ort festgelegt. Sie kann<br />

jedoch von der zuständigen Baubehörde vorgeschrieben werden.<br />

5.3 Von uns werden ein Baustellen-WC und die notwendigen<br />

Gerüste bereitgestellt. Die Kosten hierfür sind im Festpreis<br />

enthalten.<br />

5.4 Das Bauvorhaben wird besenrein übergeben. Der angefallene<br />

Bauschutt aus der Kage-Vertragsleistung wird abgefahren und<br />

fachgerecht entsorgt.<br />

5.5 Für den Baustrom- und Bauwasseranschluss lassen wir<br />

unseren Bauherren jeweils ein Angebot über die Herstellung<br />

von einem unserer Fachunternehmen zukommen. Somit<br />

können die Bauherren selber entscheiden, ob sie einen unserer<br />

Fachbetriebe damit beauftragen oder gegebenenfalls ein<br />

anderes Unternehmen ihrer Wahl. Die Kosten der Herstellung für<br />

den Baustrom- und Bauwasseranschluss sowie Wasser-, Strom-<br />

und Gas- oder Heizölverbrauch bis zur Übergabe des Hauses<br />

sind von den Bauherren zu tragen. Als Baustromanschluss ist ein<br />

Baustromkasten nach VDE-Richtlinie mit 32A/400 V (für einen<br />

Kraneinsatz 63 A/400 V) bereitzustellen. Für das Bauwasser<br />

wird ein ¾“ Anschluss mit 5 bar Betriebsdruck benötigt.<br />

5.6 Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse Gas,<br />

Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der Bauherren<br />

durch die jeweiligen Fachunternehmen gestellt. Die Ausführungstermine<br />

zur Verlegung der Hausanschlüsse sind in<br />

Absprache mit der Bauleitung von den Bauherren mit den<br />

Energieversorgern zu koordinieren und zu veranlassen.<br />

6 Erdarbeiten<br />

6.1 Im Bereich des Bau-<br />

körpers wird der Mutter-<br />

boden bis 30,0 cm tief<br />

abgeschoben und seit-<br />

lich gelagert. Voraus-<br />

gesetzt werden ebenes<br />

Gelände, Bodenklasse<br />

1,3 und 4 gemäß DIN 18 300, kein Grund- und Schichtenwasser<br />

sowie ausreichende Lagermöglichkeiten für den Aushubboden.<br />

Bei nicht ausreichenden Lagermöglichkeiten oder auf Wunsch<br />

wird der Boden auf Kosten der Bauherren abgefahren.<br />

6.2 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird die Baugrube<br />

ausgehoben und der Boden ohne Umsetzen auf dem Grundstück<br />

gelagert. Nach Fertigstellung des Kellergeschosses wird der<br />

Arbeitsraum der Baugrube mit dem Aushubboden bis auf die<br />

vorhandene Geländehöhe wieder verfüllt, sofern der Boden dazu<br />

geeignet ist. Fehlender Boden ist durch die Bauherren zu liefern.<br />

Überschüssiger Boden steht den Bauherren zur freien Verfügung.<br />

Leistungen für zusätzliche Maßnahmen, z.B. Grundwasserabsenkung,<br />

Wasserhaltung, Drainage oder Bodenan- und abfuhr,<br />

sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden gesondert<br />

berechnet. Leistungen dieser Art werden vom zuständigen<br />

Bauleiter in Absprache mit den Bauherren vor Ort entschieden.

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