BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG
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4.2 Bei jedem Haus wird ein Blower-Door-Test durchgeführt, der<br />
die Winddichtigkeit des Hauses bestätigt. Das Messergebnis wird<br />
protokolliert und den Bauherren ausgehändigt.<br />
5 Baustelleneinrichtung<br />
5.1 Vor der Absteckung des Baukörpers (Bauherren beauftragen<br />
mit unserer Hilfe ein Vermessungsbüro) müssen alle vorhandenen<br />
Grenzsteine oder Abmarkungen von den Grundstückseigentümern<br />
freigelegt oder bis zum<br />
Baubeginn nachgewiesen werden. Nicht<br />
vorhandene Grenzsteine sind von einem<br />
durch die Bauherren zu beauftragenden<br />
Vermessungsbüro zu setzen.<br />
5.2 Beim gemeinsamen Auswinkeln mit<br />
den Bauherren werden die Winkelböcke<br />
bzw. das Schnurgerüst zur Sicherung der<br />
Gebäudeecken während der Rohbauphase<br />
von uns aufgestellt. Das von den<br />
Bauherren beauftragte Vermessungsbüro<br />
überträgt die Gebäudeeckpunkte (gefluchtet)<br />
auf die Winkelböcke. Die Sockelhöhe wird ebenfalls<br />
mit den Bauherren gemeinsam vor Ort festgelegt. Sie kann<br />
jedoch von der zuständigen Baubehörde vorgeschrieben werden.<br />
5.3 Von uns werden ein Baustellen-WC und die notwendigen<br />
Gerüste bereitgestellt. Die Kosten hierfür sind im Festpreis<br />
enthalten.<br />
5.4 Das Bauvorhaben wird besenrein übergeben. Der angefallene<br />
Bauschutt aus der Kage-Vertragsleistung wird abgefahren und<br />
fachgerecht entsorgt.<br />
5.5 Für den Baustrom- und Bauwasseranschluss lassen wir<br />
unseren Bauherren jeweils ein Angebot über die Herstellung<br />
von einem unserer Fachunternehmen zukommen. Somit<br />
können die Bauherren selber entscheiden, ob sie einen unserer<br />
Fachbetriebe damit beauftragen oder gegebenenfalls ein<br />
anderes Unternehmen ihrer Wahl. Die Kosten der Herstellung für<br />
den Baustrom- und Bauwasseranschluss sowie Wasser-, Strom-<br />
und Gas- oder Heizölverbrauch bis zur Übergabe des Hauses<br />
sind von den Bauherren zu tragen. Als Baustromanschluss ist ein<br />
Baustromkasten nach VDE-Richtlinie mit 32A/400 V (für einen<br />
Kraneinsatz 63 A/400 V) bereitzustellen. Für das Bauwasser<br />
wird ein ¾“ Anschluss mit 5 bar Betriebsdruck benötigt.<br />
5.6 Die erforderlichen Anträge für die Hausanschlüsse Gas,<br />
Wasser und Strom werden ebenfalls im Namen der Bauherren<br />
durch die jeweiligen Fachunternehmen gestellt. Die Ausführungstermine<br />
zur Verlegung der Hausanschlüsse sind in<br />
Absprache mit der Bauleitung von den Bauherren mit den<br />
Energieversorgern zu koordinieren und zu veranlassen.<br />
6 Erdarbeiten<br />
6.1 Im Bereich des Bau-<br />
körpers wird der Mutter-<br />
boden bis 30,0 cm tief<br />
abgeschoben und seit-<br />
lich gelagert. Voraus-<br />
gesetzt werden ebenes<br />
Gelände, Bodenklasse<br />
1,3 und 4 gemäß DIN 18 300, kein Grund- und Schichtenwasser<br />
sowie ausreichende Lagermöglichkeiten für den Aushubboden.<br />
Bei nicht ausreichenden Lagermöglichkeiten oder auf Wunsch<br />
wird der Boden auf Kosten der Bauherren abgefahren.<br />
6.2 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird die Baugrube<br />
ausgehoben und der Boden ohne Umsetzen auf dem Grundstück<br />
gelagert. Nach Fertigstellung des Kellergeschosses wird der<br />
Arbeitsraum der Baugrube mit dem Aushubboden bis auf die<br />
vorhandene Geländehöhe wieder verfüllt, sofern der Boden dazu<br />
geeignet ist. Fehlender Boden ist durch die Bauherren zu liefern.<br />
Überschüssiger Boden steht den Bauherren zur freien Verfügung.<br />
Leistungen für zusätzliche Maßnahmen, z.B. Grundwasserabsenkung,<br />
Wasserhaltung, Drainage oder Bodenan- und abfuhr,<br />
sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden gesondert<br />
berechnet. Leistungen dieser Art werden vom zuständigen<br />
Bauleiter in Absprache mit den Bauherren vor Ort entschieden.