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BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG

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6.3 Bei Häusern ohne Kellergeschoss wird der Mutterboden im<br />

Bereich des Baukörpers abgeschoben und zur eigenen Verwendung<br />

des Bauherren auf dem Grundstück gelagert. In unserem<br />

Leistungsumfang sind 30 cm Füllboden und das Ausheben der<br />

Streifenfundamente enthalten.<br />

6.4 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird das eventuell erforderliche,<br />

lagenweise verdichtete Kiesbett unter der Fundamentplatte<br />

gesondert nach Aufwand berechnet, da die Kosten hierfür von<br />

den jeweiligen Grundstücksverhältnissen abhängen und nicht<br />

pauschal ermittelt werden können.<br />

7 Gründung / Wärmegedämmte Sohle<br />

7.1 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird eine bis zu 20 cm<br />

starke Stahlbetonbodenplatte gem. statischer Berechnung der<br />

Güteklasse C20/25 XC2 mit jeweils einer Lage oberer und unterer<br />

Bewehrung eingebaut. Es ist je Lage eine Bewehrungsmatte bis<br />

zur Größe Q 257 A berücksichtigt. Unterhalb dieser Bodenplatte<br />

wird eine Sauberkeitsschicht mittels einer Kunststoffnoppenbahn<br />

eingebaut. Darunter wird eine 6 cm starke Perimeterdämmung,<br />

Wärmeleitgruppe 040, eingebaut. Der<br />

erforderliche Fundamenterder wird aus<br />

Edelstahl außen um den Keller eingebaut<br />

und in den Hausanschlussraum geführt.<br />

7.2 Bei Häusern ohne Kellergeschoss<br />

erfolgt die Gründung über eine bis zu 20<br />

cm starke Stahlbetonbodenplatte gem.<br />

statischer Berechnung der Güteklasse<br />

C20/25 XC2 mit jeweils einer Lage<br />

oberer und unterer Bewehrung. Es ist<br />

je Lage eine Bewehrungsmatte bis zur<br />

Größe Q 257 A berücksichtigt. Unterhalb<br />

dieser Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht mittels einer<br />

Kunststoffnoppenbahn eingebaut. Darunter wird eine 10 cm<br />

starke Perimeterdämmung, Wärmeleitgruppe 040, eingebaut.<br />

Unsere Häuser ohne Keller erreichen einen U-Wert von 0,19 W/<br />

(m²K) für die erdberührten Sohlplatten. Die Kellersohle erreicht<br />

standardmäßig einen U-Wert von 0,23 W/(m²K).<br />

Der zwingend erforderliche Frostschutz der Sohlplatte für Häuser<br />

ohne Keller wird durch ein Ringfundament aus Ortbeton der<br />

Güteklasse C20/25 XC2 oder Stahlfaserbeton gewährleistet.<br />

Ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl wird in das<br />

Ringfundament eingebaut.<br />

8 Maurer- und Betonarbeiten<br />

8.1 Kellergeschoss (wenn vorhanden)<br />

8.1.1 Das Kelleraußenmauerwerk wird gemäß statischer<br />

Berechnung in Kalksandstein, ca. 30,0 cm breit, hergestellt. Die<br />

Kellerinnenwände werden ebenfalls in Kalksandstein ausgeführt<br />

und sind je nach statischer Berechnung 24,0, 17,5 oder 11,5 cm<br />

breit.<br />

8.1.2 Die lichte Rohbauhöhe beträgt ca. 2,25 m. Eine Geschoss-<br />

erhöhung ist gegen Mehrpreis möglich.<br />

8.1.3 Von außen erhält die bis zu 20 cm starke Kellerdecke im<br />

sichtbaren Bereich einen gemauerten Sockel aus dem Stein der<br />

Verblendschale.<br />

8.1.4 Die Abdichtung des Kelleraußenmauerwerkes<br />

gegen Bodenfeuchte<br />

und nicht stauendes Sickerwasser<br />

erfolgt gemäß DIN 18195<br />

Teil 4 (PCI, Remmers, Ceresit, Deitermann<br />

oder gleichwertig). Durch eine<br />

horizontale Sperrschicht wird das<br />

Kelleraußenmauerwerk gegen aufsteigende<br />

Feuchtigkeit geschützt.<br />

8.1.5 Die Stahlbetonkellerdecke mit einer Gesamtstärke von bis zu<br />

20,0 cm wird aus Betonfiligrandeckenelementen mit Aufbeton in<br />

der Güteklasse C20/25 XC1 gemäß statischer Berechnung hergestellt.<br />

Standardmäßig sind bis zu 10 kg Bewehrungsanteil je Quadratmeter<br />

Kellerdecke enthalten.<br />

8.1.6 Die Kelleraußenwände erhalten eine 12 cm starke<br />

Perimeterdämmung der Wärmeleitgruppe 040 und erreichen<br />

damit einen U-Wert von 0,29 W/(m²K). Somit sind die Anforder-<br />

ungen gemäß EnEV 2009 erfüllt. Der innerhalb der Lichtschächte<br />

sichtbare Kellerwandbereich mit Perimeterdämmung wird mit<br />

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