BAULEISTUNGSBESCHREIBUNG
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6.3 Bei Häusern ohne Kellergeschoss wird der Mutterboden im<br />
Bereich des Baukörpers abgeschoben und zur eigenen Verwendung<br />
des Bauherren auf dem Grundstück gelagert. In unserem<br />
Leistungsumfang sind 30 cm Füllboden und das Ausheben der<br />
Streifenfundamente enthalten.<br />
6.4 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird das eventuell erforderliche,<br />
lagenweise verdichtete Kiesbett unter der Fundamentplatte<br />
gesondert nach Aufwand berechnet, da die Kosten hierfür von<br />
den jeweiligen Grundstücksverhältnissen abhängen und nicht<br />
pauschal ermittelt werden können.<br />
7 Gründung / Wärmegedämmte Sohle<br />
7.1 Bei Häusern mit Kellergeschoss wird eine bis zu 20 cm<br />
starke Stahlbetonbodenplatte gem. statischer Berechnung der<br />
Güteklasse C20/25 XC2 mit jeweils einer Lage oberer und unterer<br />
Bewehrung eingebaut. Es ist je Lage eine Bewehrungsmatte bis<br />
zur Größe Q 257 A berücksichtigt. Unterhalb dieser Bodenplatte<br />
wird eine Sauberkeitsschicht mittels einer Kunststoffnoppenbahn<br />
eingebaut. Darunter wird eine 6 cm starke Perimeterdämmung,<br />
Wärmeleitgruppe 040, eingebaut. Der<br />
erforderliche Fundamenterder wird aus<br />
Edelstahl außen um den Keller eingebaut<br />
und in den Hausanschlussraum geführt.<br />
7.2 Bei Häusern ohne Kellergeschoss<br />
erfolgt die Gründung über eine bis zu 20<br />
cm starke Stahlbetonbodenplatte gem.<br />
statischer Berechnung der Güteklasse<br />
C20/25 XC2 mit jeweils einer Lage<br />
oberer und unterer Bewehrung. Es ist<br />
je Lage eine Bewehrungsmatte bis zur<br />
Größe Q 257 A berücksichtigt. Unterhalb<br />
dieser Bodenplatte wird eine Sauberkeitsschicht mittels einer<br />
Kunststoffnoppenbahn eingebaut. Darunter wird eine 10 cm<br />
starke Perimeterdämmung, Wärmeleitgruppe 040, eingebaut.<br />
Unsere Häuser ohne Keller erreichen einen U-Wert von 0,19 W/<br />
(m²K) für die erdberührten Sohlplatten. Die Kellersohle erreicht<br />
standardmäßig einen U-Wert von 0,23 W/(m²K).<br />
Der zwingend erforderliche Frostschutz der Sohlplatte für Häuser<br />
ohne Keller wird durch ein Ringfundament aus Ortbeton der<br />
Güteklasse C20/25 XC2 oder Stahlfaserbeton gewährleistet.<br />
Ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl wird in das<br />
Ringfundament eingebaut.<br />
8 Maurer- und Betonarbeiten<br />
8.1 Kellergeschoss (wenn vorhanden)<br />
8.1.1 Das Kelleraußenmauerwerk wird gemäß statischer<br />
Berechnung in Kalksandstein, ca. 30,0 cm breit, hergestellt. Die<br />
Kellerinnenwände werden ebenfalls in Kalksandstein ausgeführt<br />
und sind je nach statischer Berechnung 24,0, 17,5 oder 11,5 cm<br />
breit.<br />
8.1.2 Die lichte Rohbauhöhe beträgt ca. 2,25 m. Eine Geschoss-<br />
erhöhung ist gegen Mehrpreis möglich.<br />
8.1.3 Von außen erhält die bis zu 20 cm starke Kellerdecke im<br />
sichtbaren Bereich einen gemauerten Sockel aus dem Stein der<br />
Verblendschale.<br />
8.1.4 Die Abdichtung des Kelleraußenmauerwerkes<br />
gegen Bodenfeuchte<br />
und nicht stauendes Sickerwasser<br />
erfolgt gemäß DIN 18195<br />
Teil 4 (PCI, Remmers, Ceresit, Deitermann<br />
oder gleichwertig). Durch eine<br />
horizontale Sperrschicht wird das<br />
Kelleraußenmauerwerk gegen aufsteigende<br />
Feuchtigkeit geschützt.<br />
8.1.5 Die Stahlbetonkellerdecke mit einer Gesamtstärke von bis zu<br />
20,0 cm wird aus Betonfiligrandeckenelementen mit Aufbeton in<br />
der Güteklasse C20/25 XC1 gemäß statischer Berechnung hergestellt.<br />
Standardmäßig sind bis zu 10 kg Bewehrungsanteil je Quadratmeter<br />
Kellerdecke enthalten.<br />
8.1.6 Die Kelleraußenwände erhalten eine 12 cm starke<br />
Perimeterdämmung der Wärmeleitgruppe 040 und erreichen<br />
damit einen U-Wert von 0,29 W/(m²K). Somit sind die Anforder-<br />
ungen gemäß EnEV 2009 erfüllt. Der innerhalb der Lichtschächte<br />
sichtbare Kellerwandbereich mit Perimeterdämmung wird mit<br />
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