Kapitel 03_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien
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Fundamentertüchtigungen:Eine Fundamentertüchtigung ist erforderlich:A Wenn die Grundbruchsicherheit nicht eingehaltenwird. (Im Bestand sind einige Gründerzeithäuser mitzu geringer Einbindetiefe bzw. Grundbruchsicherheitvorhanden – Ab dem Zeitpunkt wo das bekannt wirdbesteht HANDLUNGSBEDARF)B wenn die Einbindetiefe zu gering istC wenn die <strong>Fundierung</strong>stiefe eine neuenNachbarhauses unterhalb der bestehendenFundamentkante liegtD wenn Zusatzlasten (Grenze bei +10%) auf diebestehenden Fundamente wirksam werden unddadurch die Bodenpressung zu hoch wird.- Unterfangung- DSV Verfahren- Eingeschmatzte BodenplatteMITTELWAND:Hier sind genaue Bestandsuntersuchungen notwendig. DieLasten werden auf wenige Pfeiler bzw.Mauerwerksquerschnitte zwischen den Kamingruppengestützt.15