Kapitel 03_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien
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Im KG ist es unbedingt erforderlich, eine Untersuchung derEinbindetiefe der Außen- und Mittelwände vorzunehmen.Die Einbindetiefe sollte im Regelfall 1 m betragen.Kleinere Einbindetiefen unter 0,5 m sind gefährlich. DieUntersuchung der Fundamenttiefe ist Bestandteil des<strong>Fundierung</strong>sbefundes und vor der Ausschreibungdurchzuführen, da sehr kostenwirksame Maßnahmenentstehen können, die darzustellen sind.3