Kapitel 03_Fundierung - Denkmalpflege TU-Wien
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Grundbruchsnachweis:Bemessungskriterium:Als Bemessungswiderstand gilt die aufgrund vonTeilsicherheitsbeiwerten für die Scherparameterberechnete Grundbruchslast. Der Nachweis derGrundbruchsicherheit wird erbracht durchQ ≤ Qf,dDabei ist Q die wirksame Sohldruckkraft und Qf,d derBemessungswert der Grundbruchslast.BerechnungsverfahrenDurch die Grundbruchberechnung wird dieGrundbruchslast Qf, ermittelt. Dabei wird angenommen,dass Lage und Richtung der Grundbruchslast mit derResultierenden der angreifenden Kräfte übereinstimmt.Ausmittig belastete Sohlflächen werden berechnet,indem mittig belastete Ersatzflächen A' eingeführtwerden. Dabei wird angenommen, dass nur dierechnerische Fläche A' die Last in den Baugrundüberträgt. Der über die Ersatzfläche A‘ hinausreichendeTeil des Fundamentkörpers wird in der Berechnung undbei der Konstruktion des GleitflächenbildesVernachlässigt.7