Niederschrift über die Sitzung des Schul- und ... - Stadt Ansbach
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6. <strong>Schul</strong>bedarfsplanung; Antrag Freie Wähler<br />
Der Antrag der Freien Wähler lautet:<br />
„Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> beabsichtigt in den kommenden Jahren z. B. in Verbindung mit den Forderungen<br />
nach Ganztagsschulen größere Investitionen in den Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulbereich<br />
(vgl. Investitions<strong>über</strong>sicht, Haushaltsplan 2009, S. 742).<br />
Die Forderung nach einem raschen, flächendeckenden Aufbau von Ganztagsschulen ist pädagogisch<br />
wie gesellschaftspolitisch äußerst sinnvoll <strong>und</strong> notwendig. <strong>Ansbach</strong> hat bereits<br />
erste Schritte in <strong>die</strong> richtige Richtung geleistet.<br />
Allerdings fehlt – wie es <strong>die</strong> letzten beiden Anträge in der <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 24.03.2009<br />
eindrucksvoll belegten – ein schlüssiges, Kosten <strong>und</strong> bedarf berücksichtigen<strong>des</strong> Konzept im<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulbereich. Wegen mangelhafter Vorbereitung soll am Ende einer anstrengenden<br />
<strong>Stadt</strong>ratssitzung <strong>über</strong> Investitionen im 6-stelligen Bereich entschieden werden,<br />
ohne dass vorher der Bedarf, <strong>die</strong> räumlichen <strong>und</strong> finanziellen Rahmenbedingungen eingehend<br />
geprüft wurden.<br />
An <strong>die</strong>sem Beispiel wird deutlich, dass ein <strong>Schul</strong>bedarfsplan in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong>, der längerfristig<br />
ausgerichtet ist, dringend erforderlich ist.<br />
Zur Information ein paar Fakten, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Dringlichkeit unterstreichen:<br />
Seit Einführung der 6-stufigen Realschule 2001 wurden in Bayern alle 540 Teilhauptschulen<br />
(<strong>die</strong> letzten mit dem kommenden <strong>Schul</strong>jahr) <strong>und</strong> dar<strong>über</strong> hinaus 77 bislang voll ausgebaute<br />
Hauptschulen geschlossen. Die Hauptschulstandorte gingen von 1642 auf heute nur mehr<br />
1022 zurück – ein Rückgang um 38 %!<br />
Ebenfalls berücksichtigt werden muss der Rückgang der Schülerzahlen in Folge <strong>des</strong> demografischen<br />
Wandels, der erst in den nächsten Jahren richtig zum Tragen kommen wird.<br />
Wir Freien Wähler fordern angesichts <strong>die</strong>ser Entwicklungen:<br />
1. Die schnellstmögliche Erstellung eines <strong>Schul</strong>bedarfsplanes für <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> in<br />
Verbindung mit einer Projektgruppe, bestehend aus Mitgliedern der im <strong>Stadt</strong>rat vertretenen<br />
Parteien oder Gruppierungen, der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>und</strong> <strong>des</strong> staatlichen<br />
<strong>Schul</strong>amts in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong>.<br />
2. Da <strong>die</strong> Entwicklung im Landkreis ähnlich dramatisch verläuft <strong>und</strong> auf <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong><br />
Einfluss hat, ist eine entsprechende Expertenr<strong>und</strong>e ebenfalls zustreben.<br />
3. Die geplanten Investitionen in einzelne <strong>Schul</strong>en sind auf der Basis eines <strong>Schul</strong>bedarfsplanes<br />
neu zu <strong>über</strong>denken <strong>und</strong> zu konkretisieren, damit Fehlinvestitionen vermieden<br />
werden.<br />
Die geplanten Maßnahmen sollen sich im Augenblick auf den Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Hauptschulbereich<br />
beschränken, da hier dringender Handlungsbedarf besteht. Natürlich muss ergänzend das<br />
gesamte <strong>Schul</strong>wesen in <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Landkreis zunehmend in den Fokus kommunalpolitischer<br />
Aktivitäten gerückt werden.<br />
Es ist zwar populistisch <strong>und</strong> vordergründig plausibel, sich für den längst notwendigen Ausbau<br />
von Ganztagesschulen einzusetzen, doch darf es nicht bei politischen Absichtserklärungen<br />
bleiben (vgl. Gr<strong>und</strong>satzrede <strong>des</strong> Bayerischen Kultusministers am 28.01.2009 in der<br />
Hanns-Seidel-Stiftung in München).“<br />
Herr Schwarzbeck erläutert dazu, dass ein detailliert ausgearbeiteter <strong>Schul</strong>bedarfplan gefestigter<br />
gesetzlicher Voraussetzung für <strong>die</strong> verschiedenen <strong>Schul</strong>arten bedürfe. Insbesondere<br />
<strong>die</strong> Problematik „Hauptschule“ sowie <strong>die</strong> Einführung der Ganztageszüge (Ganztagesschulen)<br />
führe derzeit zu einem ständigen Wandel der Voraussetzungen.<br />
Nach den Geburtenzahlen blieben <strong>die</strong> Einschulungen in <strong>Ansbach</strong> in den nächsten fünf Jahren<br />
voraussichtlich annähernd gleich. Der Übertritt von Schülern in weiterführende <strong>Schul</strong>en<br />
könne nie vorausgesagt werden. Aus <strong>die</strong>sen Gründen würde es auch mit einem <strong>Schul</strong>bedarfsplan<br />
in einigen <strong>Schul</strong>richtungen immer wieder zu räumlichen Problemen kommen. Soweit<br />
möglich müsse dabei mit schulorganisatorischen Maßnahmen reagiert werden.<br />
Bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Ansbach</strong> sei selbstverständlich bekannt, welche <strong>Schul</strong>gebäude Sanierungsbedarf<br />
hätten. Der Sanierungsbedarf sei in der mittelfristigen Finanzplanung dokumentiert. Die<br />
gewählten <strong>Stadt</strong>räte müssen bei der jeweiligen Haushaltsplanung entsprechend der Dring<br />
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