Bewertungsgrundlagen g g g für die Besteuerung
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Workshop in Valjevo zum Thema: <strong>Bewertungsgrundlagen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Besteuerung</strong>Bewertungsverfahren für den ErbfallGrundsätzlich wird vom im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit desGrundstücks zu erzielenden Preis (gemeinen Wert nach §9 BewG) ausgegangen (§177BewG)Unbebaute GrundstückeDie Bewertung unbebauter Grundstücke bestimmt sich nach der Fläche und denBodenrichtwerten nach §192 Baugesetzbuch oder nach den Werten vergleichbarerGrundstückeBodenwert (§179 BewG) = Bodenrichtwert (§196 Baugesetz)* X Grundstücksgrösse in m²Valjevo 10.05.2012Beratende Ingenieure für Geoinformatik und Vermessungswesenwww.bigv.deBeratender Ingenieur Dipl. Ing. (FH) Hans-Peter Link10