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Bewertungsgrundlagen g g g für die Besteuerung

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Workshop in Valjevo zum Thema: <strong>Bewertungsgrundlagen</strong> für <strong>die</strong> <strong>Besteuerung</strong>Bewertungsverfahren für den Einheitswertunbebaut oder mit sonstigen Gebäuden bebaute Grundstücke für <strong>die</strong> sich keine Mieteermitteln lässtSachwert (§83-90 BewG)(§83 BewG) Wert des Grundstücks = Bodenwert + Gebäudewert + Aussenanlagen+-±Bodenwert = Bodenrichtwert* X Grundstücksgrösse in m² =Gebäudewert = (§85 BewG) durchschnittliche Herstellungskosten (1964)Wertminderung des Gebäudes wegen Alters (§86 BewG)Ermäßigung oder Erhöhung wegen tatsächlicher Umstände (§88 BewG)+ Wert der Aussenanlagen durchschnittliche Herstellungskosten (1964) (§89 BewG)- Angleichung an den gemeinen Wert (§90 BewG)= Einheitswert (Sachwert) (1964)Valjevo 10.05.2012Beratende Ingenieure für Geoinformatik und Vermessungswesenwww.bigv.deBeratender Ingenieur Dipl. Ing. (FH) Hans-Peter Link9

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