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Offener Brief - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

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- 2 -Nach Ansicht des BDIU sollten zudem einige weitere Änderungen und Vereinfachungenumgesetzt werden, die wir Ihnen im Folgenden gern darlegen möchten.Zuvor möchten wir uns Ihnen noch kurz vorstellen:Seit 1956 vertritt der <strong>Bundesverband</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Inkasso</strong>-<strong>Unternehmen</strong> e.V. (BDIU) dieInteressen der <strong>Inkasso</strong>branche gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Heute gehörendem Verband 552 <strong>Inkasso</strong>unternehmen an. Sie realisieren die Forderungen vonmehr als einer halben Million Auftraggebern aus allen Bereichen der Wirtschaft. Gemeinsamhalten sie ein Forderungsvolumen von über 24 Milliarden Euro, mehr als fünf MilliardenEuro führen sie pro Jahr dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück.Der BDIU ist der größte <strong>Inkasso</strong>verband in Europa und der zweitgrößte weltweit. Durchseine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FENCA und die Kooperation mitdem US-Partnerverband ACA International sind die BDIU-Mitglieder in ein weltweitesNetzwerk von mehreren tausend <strong>Inkasso</strong>unternehmen eingebunden.Unsere Anmerkungen:1. Gerichtliche Vertretung im InsolvenzverfahrenWie uns zur Kenntnis gelangt ist, existieren Pläne, die gerichtliche Vertretung der natürlichenPersonen durch alle geeigneten Personen und Stellen im Sinne des § 305 Abs. 1Nr. 1 InsO zuzulassen.Der BDIU sieht durchaus die Vorteile einer entsprechenden Regelung, vor allem diedurchgängige und einheitliche Vertretung der Schuldner im gesamten Verfahren. Es wirdallerdings auf klare Abgrenzungen zu achten sein, um nicht zu einer Verquickung derVertretungsbefugnisse im Bereich der InsO und dem 8. Buch der ZPO zu gelangen.Wenn der Weg der Erweiterung der Vertretungsbefugnisse der Schuldnerberater gewähltwird, wäre es aus Gründen der „Waffengleichheit“ unerlässlich, im selben Umfangeden <strong>Inkasso</strong>unternehmen die Vertretungsbefugnis für die Gläubiger im Rahmen ihrer<strong>Inkasso</strong>mandate zu gewähren.Das Bedürfnis von Schuldnern und Gläubigern zur durchgehenden und einheitlichen Vertretungim Insolvenzverfahren ist gleichwertig und daher auch gleich zu behandeln. Diezum Schutz der Rechtspflege erforderliche Sachkunde ist auf beiden Seiten gleichermaßenvorhanden.

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