13.07.2015 Aufrufe

Offener Brief - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Offener Brief - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Offener Brief - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 5 -Insgesamt ein Drittel von 720 Teilnehmern einer Befragungsrunde unter sich in derWohlverhaltensphase befindenden Verbrauchern im Jahr 2009 leisten Zahlungen zurTilgung ihrer Schulden. Bemerkenswert an den Ergebnissen ist insbesondere, dass dieQuote der Personen, die noch immer oder auch erstmals nach Ablauf von drei Jahrenregelmäßig einen Betrag zur Begleichung ihrer Schulden abführten, von 22,5 Prozent auf28,3 Prozent anstieg. Die monatlich abgeführte Summe blieb dabei innerhalb der erstenund der folgenden drei Jahre mit ca. 180 € ungefähr gleich 1 .6. Verkürzung der WohlverhaltensperiodeMit äußerster Besorgnis sieht der BDIU die Pläne zur Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrensauf drei Jahre.Dabei stimmt der BDIU grundsätzlich den Überlegungen im Koalitionsvertrag zu, beigescheiterten Selbständigen das unternehmerische Potential möglichst schnell wieder zuaktivieren und ihnen einen "fresh start" zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, dürfenaber die Belange der Gläubiger nicht neuerlich außer Acht gelassen werden.6. 1.Grundlegend ist anzumerken, dass jede Verkürzung der Wohlverhaltensperiode die Befriedigungschancender Gläubiger, die im Insolvenzverfahren ohnehin nicht sonderlichgroß, aber - wie bereits dargelegt - durchaus vorhanden sind, weiter senkt. Dies trifftneben den Privatgläubigern insbesondere die Handwerker, die Einzelunternehmer unddie kleinen und mittleren <strong>Unternehmen</strong>, die durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiodewieder aktiviert werden sollen.6. 2.Jede Verkürzung der Wohlverhaltensperiode würde dem Wirtschaftsstandort Deutschlandals Gründerland schaden. Wer sich entschließt, die für unsere Volkswirtschaft bedeutsameselbstständige Tätigkeit aufzunehmen, wird in seiner Entscheidung maßgeblichdadurch beeinflusst, wie sicher sein Anspruch auf die Gegenleistung ist, die er aufgrundseiner unternehmerischen Tätigkeit zu beanspruchen hat. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrenskönnte Gründer eher demotivieren denn motivieren.1 Vgl. a.a.O., Seite 44: „Befriedigung der (Alt-)Gläubiger: Von den 720 Teilnehmern (…) führten 116 Personen bereitsvor drei Jahren einen monatlichen Betrag zur Tilgung ihrer Schulden ab und daran hat sich auch zum heutigen Tagnichts geändert. 46 Personen bezahlten damals, mussten aber ihrer Zahlungen einstellen. 88 Betroffene wiederumgeben jetzt an, einen Betrag abzuführen, wiewohl sie vor drei Jahren hierzu nicht in der Lage waren“.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!