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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZOAnlage 64 zum Gutachten Nr. 55155605 (6. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 10 von 15A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:Ventilfarbe:keineVentillänge [mm]: 43BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgabenund Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.Au9 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig fürFahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ Lucas CN2 6465/2 in Verbindung mitBremsscheibendurchmesser 321 mm an Achse 1.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).B11Nur zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibe 333x32mm (Sattel 2FN 4223 Ate).Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeF23Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse(Einzelradaufhängung).Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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