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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZOAnlage 65 zum Gutachten Nr. 55155605 (8. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 7 von 12A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem, elektronischem Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mitElektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrückegeeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A84 Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung vonWinterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlichKettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendetwerden.B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßigausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oderBedienungsanleitung).B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mman Achse 1.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,Roadster.CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart <strong>Co</strong>upé.DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somitsteuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist dieVerwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mitentsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere isterforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zuinformieren.F38F39Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.F42 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an derVorderachse.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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