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KBA - AUTEC GmbH & Co. KG

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46389 nach §22 StVZOAnlage 65 zum Gutachten Nr. 55155605 (8. Ausfertigung)Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ E 757Hersteller<strong>AUTEC</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>Seite 8 von 12Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3-türig und 5-türig).G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers undWegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird dieAnzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem obengenannten Bereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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