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Prüfungssprogramm und Wegleitung

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Prüfungsprogramm <strong>und</strong> <strong>Wegleitung</strong>für die praktische Lehrabschlussprüfung Bäcker-KonditorGültig ab 1.1.2001 gemäss Beschluss aller kantonalen Lehrlingsobmänner <strong>und</strong> derGeschäftsleitung des Schweizerischen Bäcker-Konditorenmeister-Verbandes vom 13. 11.1997.zuhanden der Lehrbetriebe, Kandidaten <strong>und</strong> Experten(Die <strong>Wegleitung</strong> gilt für die Angehörigen beider Geschlechter in gleicher Weise)Allgemeine Hinweise Die Prüfungszeit beträgt 16 St<strong>und</strong>en. Nach dieser Zeit wird die Prüfung abgebrochen. Eswerden nur Produkte bewertet, die innerhalb der Prüfungszeit hergestellt worden sind.Angefangene Produkte werden bis zum Ausführungsstand bewertet.Nur in begründeten Fällen wie unerwarteter Stromausfall, Maschinenpannen oder Unfällenkann eine Zeitüberschreitung toleriert werden. Die Anzahl der in einer Position festgelegten Sorten <strong>und</strong> Stücke (z.B. 4 Sorten Patisserie à 10Stück) ist minimal einzuhalten. Produkte dürfen nicht ein zweites Mal hergestellt werden. Zusätzliche, nicht verlangte Arbeiten werden an der Prüfung nicht bewertet. Alle Hefeteige mit Ausnahme der tourierten Hefeteige, müssen während der Prüfunghergestellt <strong>und</strong> gebacken werden. Fertigmehle, Backvormischungen, Backpasten, Fertigcremen, zugekaufte Patisseriebödeli,Konfektsbödeli usw. sind an der Prüfung nicht gestattet. Bei Verwendung derselben, ist dasProdukt als nicht ausgeführt zu beurteilen. Betriebseigene Mehlmischungen sind erlaubt. Bei Prüfungsbeginn muss das Rezeptbuch den Experten unaufgefordert vorgelegt werden.Mindestanforderungen: 100 Rezepte; alle an der Prüfung hergestellten Produkte müssen imRezeptordner vorhanden sein. Der Lehrling hat zu Beginn der praktischen Prüfung den Experten die gewählten Arbeiten ineinem Prüfungsprogramm, ohne Zeitangabe, abzugeben. Der Prüfungsablauf innerhalb derPrüfungszeit ist Sache des Lehrbetriebes <strong>und</strong> des Kandidaten. Die notwendigen Räumlichkeiten <strong>und</strong> Einrichtungen sind dem Kandidaten an denPrüfungstagen in ausreichendem Masse zur Verfügung zu stellen. Die Benützung aller Maschinen <strong>und</strong> Geräte ist gestattet. Der Kandidat muss jedoch dieMaschinen selbständig bedienen können. Das Arbeiten über Kühl- <strong>und</strong> Tiefkühlanlagen ist erlaubt. Bewertet werden nur Produkte, diewährend der Prüfung hergestellt <strong>und</strong> gebacken werden. Sämtliche Arbeiten müssen vom Kandidaten ohne Beihilfe ausgeführt werden. Mindestens ein Experte überwacht dauernd die Ausführung der Prüfungsarbeiten. ZweiExperten beurteilen die Prüfungsarbeiten. Der 1. Experte muss an beiden Tagen eingesetztwerden. Die Prüfung muss durch angemessene Pausen unterbrochen werden.Im Anschluss an die Prüfung ist eine Auswahl aller Produkte in ansprechender Form zupräsentieren. Die übrigen Produkte werden rechtzeitig von den Experten für den Verkauf freigegeben.Der Lehrling kommentiert in einem Fachgespräch seine Arbeiten. Es dürfen nur diebeiden Experten, der Kandidat, der Ausbildungsverantwortliche <strong>und</strong> der Betriebsinhaberteilnehmen. Es dürfen keine Noten bekanntgegeben werden <strong>und</strong> keine Angaben überBestehen oder Nichtbestehen der Prüfung gemacht werden.© Schweizer Bäcker-Konditorenmeister-Verband 1

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