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EU-Polizeimissionen - Franziska Brantner

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Institut für Migrations- und SicherheitsstudienWir machen Wissen für Sie nutzbar.immaterielle Belastungen, wie beispielsweise die Gefahr für Leben und Gesundheit oderauch Einschränkungen des sozialen Umfelds, zu berücksichtigen. Was als Belastung gilt, istin der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) geregelt. Der Tagessatz derhöchsten Stufe beträgt zurzeit 110 Euro (§58a(2) BBesG). Die Höhe des AVZ wird meisthalbjährlich überprüft und vom BMI gemeinsam mit AA, BMF und BMVg „entsprechend derjeweiligen aktuellen Lage im Missionsgebiet“ festgesetzt (AG IPM 2010: Leitlinien: 55). DerAVZ wird steuerfrei gezahlt (§3 (64) Einkommenssteuergesetz). WeitereErschwerniszulagen wie Dienst zu ungünstigen Zeiten oder eine Mehrarbeitsvergütungwerden nicht gewährt (AG IPM 2010: Leitlinien: 55). Bei Heimaturlaub oder anderenAbwesenheitszeiten im Missionsgebiet (z.B. Dienstreisen im Auftrag des Mandatgebers)wird die Zahlung des AVZ trotz weiterlaufender Aufwendungen (u.a. für doppelteHaushaltsführung) eingestellt (AG IPM 2010: Leitlinien: 55, 56). Sofern der Mandatgeber,hier die Europäische Union, Tagegelder zahlt, werden diese in vollem Umfang auf denAuslandsverwendungszuschlag angerechnet (§58a(4) BBesG).Zusätzlich zur Auslandsbesoldung bekommen die Beamten ein Auslandstrennungsgeld inForm von Auslandsreisekosten gezahlt. Mit diesen Geldern können die Polizisten Kosten fürÜbernachtung und Verpflegung im Ausland begleichen (AG IPM 2010: Leitlinien: 56). Auchdiese Gelder werden mit Leistungen des Mandatgebers verrechnet. Zu diesemAuslandstrennungsgeld gehören auch Reisebeihilfen, die den Polizisten eine vierteljährlicheHeimfahrt ermöglichen.2.5.2. HaushaltEine finanzielle Entschädigung der Bundesländer für die Abstellung und den Dienstausfallihrer Polizeibeamtinnen und -beamten ist nicht vorgesehen. Der Beitrag der Länder fälltunter das allgemeine Solidaritätsprinzip.Bis Ende 2008 wurden die auslandsbedingten Mehrkosten, zu denen auch derAuslandsverwendungszuschlag (AVZ) gehört, aus Mitteln des AA bestritten (Kapitel 0502,Titel 687 65-022, Bundeshaushalt 2008). In 2008 wurden 8.100.000 € für diesen Zweckreserviert. Im Jahr 2008 wurden darüber hinaus Auslandseinsätze auch aus demStabilitätspakt Südosteuropa (Kosovo) und Afghanistan (Kapitel 0502, Titel 687 65 und 68729, Bundeshaushalt 2009) finanziert. Die Kosten für andere zivile Experten, z.B. dasZentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) werden ebenfalls vom AA getragen(Kapitel 0502, Titel 685 42, Bundeshaushalt 2009).Die für auslandsbedingte Mehrkosten reservierten Gelder wurden 2009 in den Haushalt desBMI (Kapitel 0625, Titel 532 01) verschoben. Gründe hierfür könnten bürokratischeErleichterungen oder Kompetenzdifferenzen zwischen AA und BMI sein. Die Verschiebungder Gelder erklärt, warum sich das Volumen des Krisenmanagementtitels des AA von rund 8Millionen in 2008 auf 4 Millionen in 2009 halbiert hat. Das AA übernimmt weiterhin denZuschlag für zivile Experten. Im Jahr 2009 wurden hierfür 4 Millionen € reserviert (Kapitel0502, Titel 687 74, Bundeshaushalt 2009). Bisher wurden die in diesem Titel bereitgestelltenMittel nie vollkommen ausgeschöpft. Sollten einmal nicht genügend Mittel aus diesem Titelzur Verfügung stehen, stünde auch der allgemeine Titel, der für Maßnahmen im Rahmen derVereinten Nationen vorgesehen ist, zur Verfügung.imss: <strong>EU</strong>-<strong>Polizeimissionen</strong>: Force Generation und Training im deutschen Kontext, März 201010

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