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EU-Polizeimissionen - Franziska Brantner

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Institut für Migrations- und SicherheitsstudienWir machen Wissen für Sie nutzbar.Differenz zwischen zugesagter Personalstärke auf <strong>EU</strong>-Ebene und erreichter Personalstärkeauf nationaler Ebene auf.Die Leitlinien für den Einsatz deutscher PVB im Rahmen internationaler Friedensmissionensehen die Aufteilung der 910 zugesagten Polizisten für internationale Friedensmissionenzwischen Bund und Ländern wie folgt vor:1. Bis zum 450. Polizisten werden die Polizisten zu einem Drittel vom Bund und zuzwei Dritteln von den Ländern gestellt.2. Ab dem 451. Polizisten werden die Polizisten zu je der Hälfte gestellt (AG IPM 2010:Leitlinien: 11).Den Beschluss ihrer Landesregierung vertreten die Landesinnenminister anschließend aufder Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK). Diese tritt zweimal jährlich zusammen. Beidringenden Entscheidungen findet die Abstimmung auch im Umlaufverfahren statt.Beschlüsse müssen immer einstimmig gefasst werden. Die Innenministerkonferenz (IMK)entscheidet, ob sich die Länder beteiligen.3.6. Aufbau neuer Einheiten3.6.1. X+30-KräfteVon den 910 Polizisten der <strong>EU</strong> im Jahr 2000 zugesagten Polizisten sollen 90 innerhalb von30 Tagen verfügbar sein. Hierbei handelt es sich um den deutschen Beitrag zu den 1.000Personen umfassenden „Rapid Deployment Forces“ der <strong>EU</strong>. Die vereinbartenPersonalbeiträge halten Bund und Länder „unter Berücksichtigung der erforderlichenQualifikationen jederzeit bereit und sorgen erforderlichenfalls für Nachbesetzungen“ (AGIPM 2010: Leitlinien: 30).Die X+30-KräfteDiese 90 schnell einsetzbaren Polizisten werden zu zwei Dritteln vomBund und zu einem Drittel von den Ländern gestellt. Die X+30-Kräftesetzen sich zusammen aus:- einem Grundmodul, welches die Kontingentleitung, Logistik sowieärztliche Versorgung umfasst;- einem grenzpolizeilichen Modul, das überwiegend von Bundespolizistengestellt wird- einem Ausbildungsmodul für lokale Polizeikräfte, das zu gleichen Teilenvon Bundes- und Landespolizisten besetzt wird;- einem Modul für polizeiliche Sonderaufgaben wie z.B. Entschärfungen,das ausschließlich aus Bundespolizisten besteht;- einem Modul für spezielle Ermittlungsteams wie z.B. Tötungsdelikte,Menschenrechtsverletzungen, das überwiegend von Landespolizistengestellt wird sowie- einem Modul für Personen- und Objektschutz (AG IPM 2010: Leitlinien:29).imss: <strong>EU</strong>-<strong>Polizeimissionen</strong>: Force Generation und Training im deutschen Kontext, März 201016

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