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EU-Polizeimissionen - Franziska Brantner

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Institut für Migrations- und SicherheitsstudienWir machen Wissen für Sie nutzbar.Schlussfolgerungen des Europäischen Rats in Santa Maria de Feira,2000 (Auszug)„Als Endziel bis zum Jahr 2003 sollten die Mitgliedstaaten im Rahmeneiner freiwilligen Zusammenarbeit insbesondere in der Lage sein, bis zu5000 Polizeibeamte für internationale Missionen im gesamten Spektrumvon Konfliktpräventions- und Krisenbewältigungsoperationen und zurDeckung des spezifischen Bedarfs in den einzelnen Phasen dieserOperationen bereitzustellen. Im Rahmen der Zielvorgaben für das <strong>EU</strong>-Gesamtpotential sagen die Mitgliedstaaten zu, daß sie innerhalb von30 Tagen bis zu 1000 Polizeibeamte bestimmen und einsetzen können.“3.5. Beteiligung der Bundesländer: der Königsteiner SchlüsselNach dem Kabinettsbeschluss tritt das BMI mit den Ländervertretern derLandesinnenministerien in der AG IPM in Kontakt, um auf informelle Weile mit ihnen zueruieren, wie viele Polizisten sie möglicherweise für die Mission entsenden könnten. DieLandesvertreter der AG IPM stimmen sich untereinander ab und erarbeiten eine Vorlage fürihre Landesinnenminister, die diese Thematik dann in ihren Landesregierungen diskutieren.Als Entscheidungsgrundlage für die Personalstärke bzw. die Aufteilung der zu entsendendenPolizisten unter den Ländern dient der sog. Königsteiner Schlüssel. Die Landesregierungenentscheiden ob und wenn ja, wie viele Länderpolizisten sie entsenden; zusammen mit demAA hat das BMI zuvor die Vorlage für das Kabinett über die Zahl der zu entsendendenBundespolizisten entworfen.Der Königsteiner SchlüsselDer Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils beigemeinsamen Finanzierungen. Die Bezeichnung geht zurück auf dasKönigsteiner Staatsabkommen der Länder von 1949, mit dem dieserSchlüssel zur Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungeneingeführt worden ist. Heute geht der Anwendungsbereich desKönigsteiner Schlüssels weit über den Forschungsbereich hinaus.Zahlreiche Abkommen bzw. Vereinbarungen greifen inzwischen aufdiesen Schlüssel zurück. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus demSteueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl derLänder zusammen. Die Berechnung des Königsteiner Schlüssels wirdjährlich vom Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenzdurchgeführt; der Schlüssel wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.(www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/koenigsteiner-schluessel-2010.pdf;Abruf: 30.11.2009)Mit diesem Schlüssel versucht man, die notwendigen zu entsendenden Polizisten möglichstgerecht unter den sehr heterogenen Ländern aufzuteilen. Der Königsteiner Schlüsselberücksichtigt deshalb zum einen die finanzielle und zum anderen die demographischeStärke eines Bundeslandes. Wurde beschlossen, den Königsteiner Schlüssel anzuwenden,ist dieser Beschluss grundsätzlich verpflichtend. Allerdings gibt es keineSanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass ein Bundesland seine Personalzusagen nichteinhält. In diesem Fall springt in der Regel der Bund oder ein anderes Land ein und füllt dieimss: <strong>EU</strong>-<strong>Polizeimissionen</strong>: Force Generation und Training im deutschen Kontext, März 201015

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