13.07.2015 Aufrufe

Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht - Akademie im Park

Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht - Akademie im Park

Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht - Akademie im Park

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Führungsaufsicht</strong>§ 68b Abs. 1 Satz 2 StGB: "das verbotene o<strong>der</strong> verlangteVerhalten genau best<strong>im</strong>men""sich nicht an Orten aufzuhalten, die erfahrungsgemäß Menschen zumTreffpunkt dienen, die illegal Betäubungsmittel konsumieren o<strong>der</strong>handeln (§ 68b I Nr. 2)""Betäubungsmittel <strong>im</strong> Sinne des Betäubungsmittelgesetzes o<strong>der</strong>Gegenstände zur Aufbereitung von Betäubungsmitteln nicht zubesitzen, zu erwerben, bei sich zu führen, zu verwahren o<strong>der</strong> fürsich verwahren zu lassen (§ 68b I Nr. 5)""sich nicht in <strong>der</strong> Drogenszene aufzuhalten""die Anordnungen des Bewährungshelfers gewissenhaft zu erfüllen"zu unbest<strong>im</strong>mt:OLG Dresden 27.10.2009; OLG Hamm 28.09.201023

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!