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Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht - Akademie im Park

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<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Führungsaufsicht</strong>§ 68b Abs. 1 Nr. 10 - "Suchtmittelverbot" - KostenDer vermögenslose und überschuldete VU wird <strong>im</strong> nachHaftentlassung kein Einkommen erzielen können, ausdem er über Lebensunterhalt und Schuldendienst hinausbis zu achtmal jährlich Urin- und bis zu zwe<strong>im</strong>al jährlichHaarprobenscreenings finanzieren könnte. Keine an<strong>der</strong>enKostenträger ersichtlich. Sollten sich die wirtschaftlichenVerhältnisse so verbessern, dass ihm zugemutet werdenkann, die Kosten nach dem Veranlasserprinzip selbst zutragen, nachträgliche Entscheidung möglich.OLG München, 19.07.2012, NStZ-RR 2012, 324; ähnlich: OLGThüringen 16.05.2011; OLG Karlsruhe 05.08.2010 NStZ-RR 2011, 3042

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