Aktuelle Fragen der Führungsaufsicht - Akademie im Park
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<strong>Aktuelle</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>Führungsaufsicht</strong>§ 68b Abs. 1 Nr. 7 - "Melden"„sich einer psychotherapeutischen Behandlung zur Bearbeitung seinerSexualproblematik zu unterziehen und zu diesem Zweck binnen 4Wochen nach seiner Entlassung den Namen des in Abst<strong>im</strong>mung mitdem zuständigen Bewährungshelfer beauftragtenPsychotherapeuten <strong>der</strong> StVK mitzuteilen, damit die StVK in weitererAbst<strong>im</strong>mung mit dem Psychotherapeuten die Zeit und die Dauer <strong>der</strong>ambulanten Behandlung ausgestalten kann“.… keinerlei konkrete Anweisung zur Meldung be<strong>im</strong> BewH, und nur einesolche wäre vom gesetzlichen Zweck des § 68b I Nr. 7 umfasst. …nicht ausreichend, dass <strong>der</strong> Angeklagte aus dem Zweck <strong>der</strong> Weisungauf das verlangte Verhalten schließen kann.… lässt die Möglichkeit offen, dass <strong>der</strong> Angeklagte nicht persönlichbe<strong>im</strong> Bewährungshelfer erscheint, son<strong>der</strong>n sich lediglich telefonischbei ihm meldet.OLG München 26.03.2009 (Freispruch § 145a StGB)36