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Sondern über Wirkung. - Spies Hecker GmbH

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ColorNews 2009<br />

steuerfrei<br />

sachbezug statt gehaltserhöhung:<br />

Wie betriebe mitarbeiter<br />

steuergünstig belohnen<br />

und selbst gewinnen.<br />

Die nächsten Gehaltsverhandlungen liegen an?<br />

Schlagen Sie Ihren Mitarbeitern statt der regulären<br />

Gehaltserhöhung doch steuerbegünstigte Zuwendungen<br />

vor! Denn davon profitieren Ihr Team<br />

und Ihr Betrieb gleichermaßen. Ist bei Tankgutscheinen<br />

etwa eine feste Literanzahl und die Bezeichnung<br />

des Kraftstoffes festgelegt, können<br />

von Angestellten monatlich Gutscheine bis zu einer<br />

Freigrenze von maximal 44 Euro brutto steuer-<br />

und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden.<br />

Da die Sozialversicherungsabgaben hier für Arbeitnehmer<br />

und Unternehmer entfallen, hat das<br />

Kostenvorteile für alle Beteiligten. Einzige Voraussetzung:<br />

Auf den Gutscheinen sind keine Eurobeträge<br />

angegeben und sie sind der einzige Sachbezug,<br />

der für diese Freigrenze eingesetzt wird.<br />

Gleiches gilt für das Job-Ticket vom Arbeitgeber<br />

an den Arbeitnehmer: Auch hier beträgt die Freigrenze<br />

maximal 44 Euro. Überschreiten die Kosten<br />

des Tickets diesen Betrag, fallen auf den gesamten<br />

Betrag Steuern und auch Sozialver-<br />

sicherungsbeiträge an. Zahlt der Arbeitnehmer<br />

den Mehrbetrag aber selbst dazu, bleibt die Überlassung<br />

des Job-Tickets steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

Grenzen steuern<br />

Sie möchten feststellen, ob der Wert der angedachten<br />

Zuwendung an Ihre Mitarbeiter die monatliche<br />

44-Euro-Grenze <strong>über</strong>schreitet? Dann beachten<br />

Sie bei der Berechnung einen besonderen<br />

Spielraum: Nach den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien<br />

können Sie vom Zuwendungspreis vier Prozent<br />

abziehen. Kostet etwa ein Job-Ticket 45 Euro<br />

im Monat, reduziert sich der Wert bei der Berechnung<br />

um vier Prozent. Einzelheiten zu den Möglichkeiten<br />

und Regelungen von Mitarbeiterzuwendungen<br />

erläutert Ihr Steuerberater gerne.<br />

Mehr Informationen <strong>über</strong> aktuelles Steuerrecht<br />

erhalten Sie unter www.u-k-s.com.<br />

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