Sondern über Wirkung. - Spies Hecker GmbH
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ColorNews 2009<br />
steuerfrei<br />
sachbezug statt gehaltserhöhung:<br />
Wie betriebe mitarbeiter<br />
steuergünstig belohnen<br />
und selbst gewinnen.<br />
Die nächsten Gehaltsverhandlungen liegen an?<br />
Schlagen Sie Ihren Mitarbeitern statt der regulären<br />
Gehaltserhöhung doch steuerbegünstigte Zuwendungen<br />
vor! Denn davon profitieren Ihr Team<br />
und Ihr Betrieb gleichermaßen. Ist bei Tankgutscheinen<br />
etwa eine feste Literanzahl und die Bezeichnung<br />
des Kraftstoffes festgelegt, können<br />
von Angestellten monatlich Gutscheine bis zu einer<br />
Freigrenze von maximal 44 Euro brutto steuer-<br />
und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden.<br />
Da die Sozialversicherungsabgaben hier für Arbeitnehmer<br />
und Unternehmer entfallen, hat das<br />
Kostenvorteile für alle Beteiligten. Einzige Voraussetzung:<br />
Auf den Gutscheinen sind keine Eurobeträge<br />
angegeben und sie sind der einzige Sachbezug,<br />
der für diese Freigrenze eingesetzt wird.<br />
Gleiches gilt für das Job-Ticket vom Arbeitgeber<br />
an den Arbeitnehmer: Auch hier beträgt die Freigrenze<br />
maximal 44 Euro. Überschreiten die Kosten<br />
des Tickets diesen Betrag, fallen auf den gesamten<br />
Betrag Steuern und auch Sozialver-<br />
sicherungsbeiträge an. Zahlt der Arbeitnehmer<br />
den Mehrbetrag aber selbst dazu, bleibt die Überlassung<br />
des Job-Tickets steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
Grenzen steuern<br />
Sie möchten feststellen, ob der Wert der angedachten<br />
Zuwendung an Ihre Mitarbeiter die monatliche<br />
44-Euro-Grenze <strong>über</strong>schreitet? Dann beachten<br />
Sie bei der Berechnung einen besonderen<br />
Spielraum: Nach den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien<br />
können Sie vom Zuwendungspreis vier Prozent<br />
abziehen. Kostet etwa ein Job-Ticket 45 Euro<br />
im Monat, reduziert sich der Wert bei der Berechnung<br />
um vier Prozent. Einzelheiten zu den Möglichkeiten<br />
und Regelungen von Mitarbeiterzuwendungen<br />
erläutert Ihr Steuerberater gerne.<br />
Mehr Informationen <strong>über</strong> aktuelles Steuerrecht<br />
erhalten Sie unter www.u-k-s.com.<br />
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