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Umwelterklärung 2009 - Viessmann

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5 Umweltaspekte24/255.2.3 LärmemissionenLärmemissionen sind fertigungsbedingtvornehmlich am Standort Werk 1 Allendorfrelevant, da hier metallbearbeitende Fertigungsprozessestattfinden. Am Standort Werk2 Allendorf finden vornehmlich lärmarmeMontagetätigkeiten statt.Der Produktionsbereich des Standortes Werk 1Allendorf befindet sich im ausgewiesenenIndustriegebiet der Gemeinde Allendorf (Eder).Im Vorfeld der Umbaumaßnahmen wurde imApril 2005 eine Prognose zu den Geräuschimmissionenan der lärmsensibelsten Stelle desWerkes – der südlichen Werksgrenze – durchSachverständige des TÜV Rheinland erstellt.Bei der Beurteilung wurden sowohl Lärmemissionendurch Fertigungsprozesse als auch verkehrsbedingteLärmemissionen berücksichtigt.In ihrer Beurteilung kommen die Sachverständigenzu dem Ergebnis, dass die maßgeblichenImmissionsrichtwerte eingehalten werden.Weitere Lärmemissionen gehen vom LKW-Verkehrzur Anlieferung bzw. Abholung von Güternaus. Durch den Neubau des Regionallagers hatder LKW-Verkehr insgesamt zugenommen, daaber gleichzeitig die Anlieferstelle für Fertigwarenaus den Gruppenfirmen von einemlärmsensibleren Bereich an der südlichenWerksgrenze in das Regionallager verlegtwurde, hat die Lärmbelastung für dieNachbarschaft insgesamt abgenommen.5.2.4 Einleitung von AbwasserWaschwässer aus der Teilereinigung undKühlschmierstoffe aus den Metallbehandlungsprozessenwerden nach Gebrauch in denbetriebseigenen Abwasserbehandlungsanlagen(Ultrafiltrationsanlagen) gereinigt. DasAbwasser, dessen Sauberkeit der regelmäßigenKontrolle durch ein unabhängiges Institutunterliegt, wird erst nach Überprüfung derTrübung und Einstellung der pH-Wertes in dieKanalisation eingeleitet.Die Einhaltung der Abwassergrenzwerte imAblauf der Abwasserbehandlungsanlagenwird gemäß Eigenkontrollverordnung zweimaljährlich durch einen unabhängigen Sachverständigenüberprüft. Die Messergebnissebestätigen die Einhaltung der Grenzwerte derErlaubnisbescheide entspr. Anhang 40 Abwasserverordnung.In der folgenden Darstellung sind die Messergebnissedes Sachverständigeninstituts aus2008, die mit dem Eigenkontrollbericht andie zuständige Behörde geleitet wurden, imVergleich zu den Grenzwerten nach Anhang 40Abwasserverordnung dargestellt:Messergebnisse 2008ParameterGrenzwertUF-AnlageBauabteilungUF-AnlageCenter FeinblechKohlenwasserstoff (mg/l) 20,0 < 1,00 –¹Zink (mg/l) 2,0 0,05 0,14Nickel (mg/l) 0,5 < 0,10 < 0,10Chrom (mg/l) 0,5 < 0,05 0,10AOX² (mg/l) 1,0 0,04 0,02Messergebnisse AbwasserUF-Anlagen¹ Kein Grenzwert im Erlaubnisbescheid festgelegt² Summenparameter für „Absorbierbare Organische Halogenverbindungen“Zusätzlich zu den behördlichen Kontrollen erfolgenmonatlich Überprüfungen der Abwasserinhaltsstoffedurch das werkseigene Labor.Die Messberichte bestätigen die Einhaltungder Grenzwerte.

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