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Preisliste - Travelhouse

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– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass,Visa, Impfvorschriften).– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichenoder behördlichen Anordnungen entgegen.Diese Person und Sie haften gegenüber MTCH bzw. der Buchungsstelle,die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie fürdie gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.5. Haftung5.1 Im AllgemeinenMTCH haftet als Veranstalter für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements.Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungenoder Ihren Mehraufwand, soweit es nicht möglich war, Ihnen vorOrt eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren und auch kein eigenesVerschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung bleibt jedochbeschränkt auf die Höhe des Reisepreises und erfasst nur den unmittelbarenSchaden. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungenoder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftetMTCH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhereGewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welcheMTCH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Sollten Sie voneiner Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Vertretungin den Schweizer Flughäfen oder an die Kontaktperson an derDestination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in derSchweiz und der Abfahrt des letzten Zugs/Busses weniger als 120 Minutenliegen, kann das Erreichen dieses Zugs/Busses nicht gewährleistetwerden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisa tion IhrerRückreise zu Ihrem Wohnort. Der Reiseveranstalter istgrundsätzlich nicht haftbar für Spesen, die aufgrund einer Flugverspätungentstanden sind. Verpasst ein Passagier einen Flug, entfällt fürden Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Wir sind jedoch beider Organisation eines Ersatzfluges gerne behilflich. Die Veranstaltervon MTCH haften in keinem Fall für Lohnausfälle o.ä.5.2 Unfälle, Erkrankungen und SchwangerschaftMTCH haftet als Veranstalter für Personenschäden, die aus schuldhafterNichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangementsdurch MTCH oder durch ein von MTCH beauftragtes Unternehmen(Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) verursachtwerden, in den letzt genannten Fällen unter der Voraussetzung, dassSie Ihre Schadenersatzansprüche an MTCH abtreten. In Haftungsfällen,die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzunganderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmenusw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhenach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalenAbkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. SolcheAnsprüche sind direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen geltendzu machen. Eine weitergehende Haftung von MTCH ist in diesenFällen ausgeschlossen. Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, sichvor der Buchung über die Transportbedingungen der Fluggesellschaftoder Reederei zu erkundigen. Wird Ihnen der Transport infolgeSchwangerschaft verweigert, wird jede Haftung abgelehnt.5.3 SachschädenMTCH haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungenvon Sachen entsteht und von MTCH oder einem von MTCH beauftragtenUnternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig,z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und SieIhre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an MTCHabtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbarenSchaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreisesfür die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhangmit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen(Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprücheauf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbareninternationalen Abkommen oder nationalen Gesetzenergeben. Die Veranstalter von MTCH übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommenvon persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld,Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auchfür Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigungoder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.5.4 Besondere VeranstaltungenAusserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen,Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden.Diese können aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risikenverbunden sein oder besondere physische Voraussetzungen verlangen.Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir lehnen dafürjegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wirals Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.5.5 SicherstellungUnser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der SchweizerReise branche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhangmit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträgesowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelleoder unter www.garantiefonds.ch.5.6 VersicherungenWir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Kombi-Versicherungspaketesinkl. einer Heilungskosten-, Unfall- und Reisegepäckversicherungabzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereitsmit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Eineentsprechende Versicherung bietet Ihnen Ihre Buchungsstelle an.5.7 Zu Ihrer SicherheitDas Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfälligesicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweisekönnen Sie selbst beim EDA (www.eda.admin.ch/reisehinweise)abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davonaus, dass Sie sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweiseinformiert haben und Ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind.5.8 Haftung für vermittelte LeistungenMTCH lehnt jegliche Haftung für vermittelte Leistungen vollumfänglichab. Es gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen des Dienstleistungserbringers.6. Schwierigkeiten während der Reise6.1 Probleme vor OrtEntsprechen die Leistungen nicht den gebuchten Leistungen bzw. derAuftragsbestätigung oder sind diese mit einem anderweitig erheblichenMangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, dies unverzüglichder Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen MTCH-Vertretungbekannt zu geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung fürdie spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglichtin den meisten Fällen, vor Ort für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Interventionzu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, vonder Kontaktperson vor Ort oder der örtlichen MTCH-Vertretung eineschriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und derenInhalt festhält. Die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche Vertretungist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungenanzuerkennen.6.2 Ersatzlösung innert 48 StundenSofern die Kontaktperson vor Ort bzw. die örtliche MTCH-Vertretungnicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert,müssen Sie den Pikettdienst in der Schweiz kontaktieren, um eineangemessene Lösung zu finden. Die Pikettnummer finden Sie in denReisedokumenten. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnendurch MTCH ersetzt, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichenHaftung von MTCH und gegen Originalbeleg. Sind die aufgetretenenMängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung derReise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann,so muss Ihnen die Kontaktperson vor Ort oder die örtliche MTCH-Vertretungeine entsprechende schriftliche Bestätigung der erfolgten Reklamationmit Auflistung der Gründe ausstellen. Die Kontaktpersonvor Ort bzw. die örtliche MTCH-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhaltund Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.6.3 Schriftliche BeanstandungIhre schriftliche Beanstandung und die Bestätigung der Kontaktpersonvor Ort bzw. der örtlichen MTCH-Vertretung senden Sie Ihrer Buchungsstelleoder MTCH AG, Abteilung Kundendienst, Sägereistr. 20,8152 Glattbrugg innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr. Erfolgt dieschriftliche Beanstandung nicht innert vorerwähnter Frist, erlöschensämtliche Schadenersatzansprüche. Allfällige Erschwerungen bei derAbklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung desSchadens gehen zu Lasten Ihres Ersatzanspruches.7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beendenSollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, sokann Ihnen MTCH den Reisepreis nicht zurückerstatten. Wir empfehlenIhnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die fürdie entstehenden Kosten aufkommt, wenn Sie die Reise aus einemdringenden Grund (wie z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwereErkrankung oder Tod von Angehörigen) vorzeitig abbrechen müssen.In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung/Unfall, schwere Erkrankung/Unfalloder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen dieKontaktperson vor Ort oder die örtliche MTCH-Vertretung soweit alsmöglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.8. MTCH kann die Reise nicht wie vereinbart durchführenoder muss die Reise vorzeitig abbrechen8.1 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung derReiseMTCH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogrammoder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.)zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. MTCHbemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. FallsMTCH gezwungen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,bei Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politischeUnruhen und kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche ausSicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen,Streiks, verspätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen,ist MTCH bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informierenund Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitigabgebrochen werden, ist MTCH befugt, von der RückerstattungIhrer Zahlung die von MTCH bereits gemachten und nachzuweisendenAufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende ErsatzforderungenIhrerseits sind ausgeschlossen.8.2 Minder- oder Mehrkosten bei ProgrammanpassungenMuss MTCH eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass einMinderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhaltenSie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss desVertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkosten,kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diesemehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnendas Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlosvom Vertrag zurückzutreten.8.3 ÜberbuchungsproblemeBei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren.Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen imRahmen von Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten.8.4 UnterbeteiligungFür einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eineMindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sichan einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondereUmstände vor, die MTCH vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderungder in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen,kann MTCH die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginnabsagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertigesErsatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm,erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen.Kosten für bereits ausgestellte Flugtickets werden nicht übernommen.Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.9. VerjährungSchadenersatzforderungen gegen MTCH, gleichgültig aus welchemGrund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt andem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.10. Datenschutz10.1 Sammlung, Weitergabe und Verwendung von InformationenBei MTCH können Sie sich sicher fühlen. MTCH hält sich bei der Bearbeitungvon Personendaten an das schweizerische Datenschutz- undFernmelderecht. Bei der Buchung einer Reise werden neben IhrenKontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert:Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel,Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden,Zahlungsinformationen, Geburts datum, Nationalität, Sprache, Präferenzenusw. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügungstellen. Mit der Buchung bestätigen Sie die Richtigkeit der angegebenenDaten. Ihre Daten werden zur Erbringung unserer Dienstleistungbearbeitet und – soweit nötig – zur Abwicklung eines Auftrages anDritte sowie innerhalb der Hotelplan Gruppe weitergeleitet. Wir behaltenuns vor, die Daten in der Hotelplan Gruppe zur Bereitstellungvon aktuellen Angeboten sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszweckenzu nutzen. MTCH kann Ihnen Angebote und Informationenzukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. WennSie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Siesich bitte an MTCH AG, Marketing, Sägereistr. 20, 8152 Glattbruggoder marketing@hotelplan.ch.10.2 Besonderes bei FlugreisenAuf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlichsein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern ausSicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln.Sie ermächtigen MTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesenZwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte«Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln,soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehörenz. B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse,Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datumder Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum,alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute,Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, allePNR-Änderungen in der Vergangenheit usw. Sie nehmen zur Kenntnis,dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denender Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebungentspricht.11. Reiseversicherung11.1 Annullierungskostenversicherung oder Kombi-PaketWir empfehlen Ihnen dringend bei der Buchung den Abschluss einerAnnullierungskostenversicherung oder eines Kombi-Paketes bei derEuropäischen Reiseversicherungs AG abzuschliessen, sofern Sie nichtbereits eine Versicherung mit genügender Deckung abgeschlossen haben.Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen aufmerksam durchund wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Versicherung. MTCH istnur Vermittlerin der Versicherung und schliesst jegliche Haftung aus.11.2 Zusätzliche VersicherungenDie Transportgesellschaften haften nur im Rahmen der bestehendeninternationalen Abkommen. Deshalb empfiehlt MTCH für einen zusätzlichenVersicherungsschutz zu sorgen:SOS-Schutz für Reisezwischenfälle: Sollten Sie während der Ferieneine schwere Erkrankung, schwere Verletzung erleiden oder sollte eineschwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person anihrem Wohnort (z.B. Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden)eintreten, organisiert und bezahlt der SOS-Schutz die Suche undBergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oderden Transport zurück in die Schweiz.Reisegepäck: Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherungabzuschliessen. Sie deckt die Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigungoder Zerstörung Ihres Gepäcks entstehen.Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unter www.hotelplan-suisse.ch/versicherung oder bei Ihrer Buchungsstelle.12. OmbudsmannVor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnenund MTCH sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranchegelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemenzwischen Ihnen und MTCH oder der Buchungsstelle, bei welcherSie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an:Ombudsman der Schweizer ReisebrancheEtzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Tel: +41 (0)44 485 45 35www.ombudsman-touristik.ch / info@ombudsman-touristik.ch13. Anwendbares Recht und GerichtsstandIm Verhältnis zwischen Ihnen und MTCH ist ausschliesslich schweizerischesRecht anwendbar. Klagen gegen MTCH können nur am Sitz vonMTCH AG in 8152 Glattbrugg, Sägereistrasse 20, angebracht werden.Im Falle von Auslegungsdifferenzen aufgrund von Unterschieden inden Formulierungen in den verschiedenen Sprachen ist die deutscheVersion massgebend.Mai 2013 / HPS-MTCH/d

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