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Geschäftsbericht 2012 der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH

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34AnhangAnhangForm und Darstellung von Bilanz und Gewinn- undVerlustrechnungDer Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriftendes Dritten Buches des Handelsgesetzbuches(HGB) erstellt.Die Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bilanz wurde gemäß § 265 Absatz 5 HGBum folgende Positionen erweitert:• For<strong>der</strong>ungen gegen Gesellschafter• Empfangene Ertragszuschüsse• Genussrechtskapital• Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternFür die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahrengewählt worden. Gesetzlich gefor<strong>der</strong>teAngaben zu einzelnen Posten <strong>der</strong> Bilanz und <strong>der</strong> GewinnundVerlustrechnung werden grundsätzlich im Anhanggemacht.Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständesind zu Anschaffungskosten, vermin<strong>der</strong>t umplanmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Bewertung<strong>der</strong> Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskostenabzüglich planmäßiger Abschreibungen.Kapitalzuschüsse werden im Jahr des Zuganges abgesetzt.Bei den selbst erstellten Anlagen werden neben den Fertigungs-und Materialkosten Gemeinkosten im gefor<strong>der</strong>tenUmfang aktiviert.Die Gasversorgungsanlagen ab Zugangsjahr 1999 und diegemeinsamen Anlagen werden entsprechend ihrer jeweiligenNutzungsdauer linear abgeschrieben, alle übrigenAnlagen soweit wie möglich degressiv zu den steuerlichzulässigen Höchstsätzen mit dem späteren Übergangauf die lineare Abschreibung zum günstigsten Zeitpunkt.Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2009 wurden ausschließlichlinear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter(151,00 € bis 1.000,00 €) werden ab dem Zugangsjahr 2008in einem Jahressammelposten erfasst und über fünf Jahrelinear aufgelöst. Für Sachanlagen, die bereits zu Beginndes Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren und degressivabgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrechtgemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und diedegressive Abschreibung fortgeführt. Die Beteiligungensind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorrätewerden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung desNie<strong>der</strong>stwertprinzips bewertet; länger lagernde Vorrätesind abgewertet. Bei den For<strong>der</strong>ungen werden erkennbareEinzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Darüberhinaus wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch einePauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.Nach dem 01. Januar 2003 vereinbarte Baukostenzuschüssewurden 2009 unter dem Posten „Son<strong>der</strong>posten für Investitionszuschüsse“ausgewiesen und über die Nutzungsdauer<strong>der</strong> bezuschussten Vermögensgegenstände zugunsten <strong>der</strong>sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Ab dem 01. Januar2010 erfolgt <strong>der</strong> Ausweis <strong>der</strong> Baukostenzuschüsse einheitlichunter dem Posten „Empfangene Ertragszuschüsse“.Bei <strong>der</strong> Auflösung <strong>der</strong> Baukostenzuschüsse wurde grundsätzlicheine Gesamtdauer von 20 Jahren unterstellt. DieAuflösung wird hierbei linear über die Gesamtdauer bzw.über die verbleibende Restdauer zugunsten <strong>der</strong> Umsatzerlösevorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alleerkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. IhrAnsatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischerBeurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgenpassiviert. Die Gesellschaft ist Mitglied <strong>der</strong> Versorgungsanstaltdes Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (VBL), Karlsruhe. Die Zusatzversorgungskassehat die Aufgabe, durch Versicherung<strong>der</strong> Arbeitnehmer ihrer Mitglie<strong>der</strong> eine zusätzliche Alters-,Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgungnach Maßgabe ihrer Satzung zu gewähren.Im Sinne <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung handelt essich um eine Direktversicherung bei einer Pensionskasse.Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dassdie Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht mehrnachkommen kann, eine Einstandspflicht <strong>der</strong> Gesellschaft.Nach Auffassung des Hauptfachausschusses des Instituts<strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. liegt beidieser Art <strong>der</strong> Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtungvor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGBein Passivierungswahlrecht besteht. Da es sich hierbei umein Wahlrecht ohne Rechtsverpflichtung handelt, hat dieGesellschaft für das Berichtsjahr von <strong>der</strong> Bildung entsprechen<strong>der</strong>Rückstellungen keinen Gebrauch gemacht. DieVerpflichtung beträgt 3.016 T€.

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