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Geschäftsbericht 2012 der Stadtwerke Porta Westfalica GmbH

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Anhang 35Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unterEinbeziehung <strong>der</strong> Buchführung und den Lagebericht <strong>der</strong><strong>Stadtwerke</strong> <strong>Porta</strong> <strong>Westfalica</strong> <strong>GmbH</strong>, <strong>Porta</strong>, für das Geschäftsjahrvom 1. Januar bis 31. Dezember <strong>2012</strong> geprüft.Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch dieEinhaltung <strong>der</strong> internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschlussund Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichenVorschriften und den ergänzenden Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages sowie die Einhaltung <strong>der</strong> Pflichtennach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong>gesetzlichen Vertreter <strong>der</strong> Gesellschaft. Unsere Aufgabe istes, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> von uns durchgeführten Prüfungeine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<strong>der</strong> Buchführung und über den Lagebericht sowieüber die interne Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGabzugeben.Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGBunter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßigerAbschlussprüfung vorgenommen. Danach ist diePrüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeitenund Verstöße, die sich auf die Darstellung des durchden Jahresabschluss unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung und durch den Lagebericht vermitteltenBildes <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslagewesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erkanntwerden und dass mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit beurteiltwerden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG inallen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei <strong>der</strong> Festlegung<strong>der</strong> Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über dieGeschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtlicheUmfeld <strong>der</strong> Gesellschaft sowie die Erwartungen übermögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfungwerden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogeneninternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angabenin Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowiein <strong>der</strong> internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGüberwiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. DiePrüfung umfasst die Beurteilung <strong>der</strong> angewandten Bilanzierungsgrundsätzeund <strong>der</strong> wesentlichen Einschätzungen<strong>der</strong> gesetzlichen Vertreter, die Würdigung <strong>der</strong> Gesamtdarstellungdes Jahresabschlusses und des Lageberichts sowiedie Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung <strong>der</strong>Konten in <strong>der</strong> internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und<strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind <strong>der</strong>Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichereGrundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung<strong>der</strong> Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungengeführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenenErkenntnisse entspricht <strong>der</strong> Jahresabschluss dengesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungendes Gesellschaftsvertrages und vermittelt unterBeachtung <strong>der</strong> Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>der</strong> Gesellschaft.Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong>Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken <strong>der</strong> zukünftigenEntwicklung zutreffend dar.Die Prüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Pflichten zur Entflechtung in<strong>der</strong> internen Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG hatzu keinen Einwendungen geführt.Düsseldorf, den 24. Mai 2013EversheimStuible Treuberater <strong>GmbH</strong>WirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaftFaaschWirtschaftsprüferSchellhornWirtschaftsprüfer

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