(4,65 MB) - .PDF - Gemeinde Hopfgarten - Land Tirol
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Das gleiche galt eine „Meile weit bis auf den Lauterbach<br />
“ d. h. über Brixen hinauf. Einkauf und Verkauf<br />
außerhalb des Marktes war streng verboten. Erst<br />
im Jahre 1490 erhielten Leute von Brixen und Kirchberg<br />
das Recht des freien Verkaufes. Für Itter, <strong>Hopfgarten</strong>-<strong>Land</strong><br />
und Westendorf blieb noch immer die<br />
sog. “Bannmeile“. Die Brixner und Kirchberger<br />
durften aber nichts nach Kitzbühel verkaufen, das<br />
war ja „Ausland“. (Das Brixental war ja damals ein<br />
Teil des Erzstiftes Salzburg, während Kitzbühel noch<br />
zu Bayern gehörte).<br />
Wie viele andere Märkte im Bereiche von Burgen<br />
hatte auch <strong>Hopfgarten</strong> einen „Burgfried“, innerhalb<br />
dessen Gemarkung während der Jahrmärkte und Gerichtstage<br />
die „Freyung“ lag, in der der Marktfriede<br />
mit strengen Bestimmungen gewährleistet wurde.<br />
Marktbesucher standen unter besonderem Schutz<br />
und an ihnen begangene Verbrechen wurden scharf<br />
geahndet. Nur schwere Verbrecher (Mörder und Verbannte)<br />
wurden festgenommen. So waren während<br />
des Burgfriedens das Zücken von Waffen, ja sogar<br />
Scheltworte verboten, das Marktgericht schaute<br />
zum Rechten und kontrollierte regelmäßig Preise und<br />
Qualität der Waren, es überwachte aber auch die Gewichte,<br />
die Ellenstäbe und Maßkandl der Händler.<br />
Der Markt reichte einst nur vom Mittersbach<br />
(„Mesnergraben“) bis zum Hausbach („Högergraben“).<br />
Der damalige Marktplatz stimmte mit dem<br />
heutigen überein. Am Ende des sogenannten Marktfriedens<br />
war der Gatterer mit dem Gattern, der den<br />
Weg versperrte, angebracht.. Ebenso war zur Nachtzeit<br />
auch die obere Straße beim Meierhofe abgesperrt.<br />
Die Bürger wollten ihre Ruhe genießen. In der<br />
Nacht duldeten sie kein Gerumpel mit schweren Botenwägen<br />
und Überlandsfahrten. Die Lärmbekämpfung<br />
klappte hundertprozentig.<br />
<strong>65</strong>0 Jahre Markt <strong>Hopfgarten</strong><br />
Als Bürger wurden nur die Bewohner von Städten<br />
und Märkten bezeichnet. Sie besaßen Haus und Hof,<br />
genossen alle Marktrechte und lebten von Handel<br />
und Gewerbe. Daneben bildete auch der landwirtschaftliche<br />
Grundbesitz eine wichtige Existenzgrundlage.<br />
Einen Teil der Marktbevölkerung bildeten die Inwohner,<br />
vor allem Handwerksgesellen und Lehrlinge,<br />
die im Hause ihres Meisters wohnten. Die Rechte<br />
dieser „Ingehäuser“ - in der Mundart „Ikais“ genannt<br />
- waren beschränkt. Die Bürger wachten nämlich<br />
eifersüchtig über ihre Privilegien.<br />
Die Aufnahme in die Marktgenossenschaft, also in<br />
die Gemeinschaft der vollberechtigten Bürger,<br />
konnte durch Geburt, durch Zuzug, durch Niederlassung<br />
auf Grund eines Gewerbes oder durch Heirat<br />
mit einer Bürgerswitwe erworben werden.<br />
Das Bürgerrecht setzte damals allerdings den ordentlichen<br />
Wohnsitz im marktlichen Gemeinwesen voraus.<br />
Der Markt wurde ausschließlich von Gewerbsleuten<br />
bevölkert: Bader, Gschmeidler, (Tuchschnitt),<br />
Krämer, Färber, Metzger, Bäcker, Schuster, Glaserer,<br />
Kupferschmied, Salitterer, Weißgerber, Fischer, Hutterer,<br />
Ölbrenner, Abdecker u.a. und selbstverständlich<br />
die Hotelerie von damals, die Wirte und die<br />
Bräu.<br />
OSR Johann Grass<br />
(Fortsetzung in der Maiausgabe des Hopfgartner Blattl)<br />
April 2012 7