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(4,65 MB) - .PDF - Gemeinde Hopfgarten - Land Tirol

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Das gleiche galt eine „Meile weit bis auf den Lauterbach<br />

“ d. h. über Brixen hinauf. Einkauf und Verkauf<br />

außerhalb des Marktes war streng verboten. Erst<br />

im Jahre 1490 erhielten Leute von Brixen und Kirchberg<br />

das Recht des freien Verkaufes. Für Itter, <strong>Hopfgarten</strong>-<strong>Land</strong><br />

und Westendorf blieb noch immer die<br />

sog. “Bannmeile“. Die Brixner und Kirchberger<br />

durften aber nichts nach Kitzbühel verkaufen, das<br />

war ja „Ausland“. (Das Brixental war ja damals ein<br />

Teil des Erzstiftes Salzburg, während Kitzbühel noch<br />

zu Bayern gehörte).<br />

Wie viele andere Märkte im Bereiche von Burgen<br />

hatte auch <strong>Hopfgarten</strong> einen „Burgfried“, innerhalb<br />

dessen Gemarkung während der Jahrmärkte und Gerichtstage<br />

die „Freyung“ lag, in der der Marktfriede<br />

mit strengen Bestimmungen gewährleistet wurde.<br />

Marktbesucher standen unter besonderem Schutz<br />

und an ihnen begangene Verbrechen wurden scharf<br />

geahndet. Nur schwere Verbrecher (Mörder und Verbannte)<br />

wurden festgenommen. So waren während<br />

des Burgfriedens das Zücken von Waffen, ja sogar<br />

Scheltworte verboten, das Marktgericht schaute<br />

zum Rechten und kontrollierte regelmäßig Preise und<br />

Qualität der Waren, es überwachte aber auch die Gewichte,<br />

die Ellenstäbe und Maßkandl der Händler.<br />

Der Markt reichte einst nur vom Mittersbach<br />

(„Mesnergraben“) bis zum Hausbach („Högergraben“).<br />

Der damalige Marktplatz stimmte mit dem<br />

heutigen überein. Am Ende des sogenannten Marktfriedens<br />

war der Gatterer mit dem Gattern, der den<br />

Weg versperrte, angebracht.. Ebenso war zur Nachtzeit<br />

auch die obere Straße beim Meierhofe abgesperrt.<br />

Die Bürger wollten ihre Ruhe genießen. In der<br />

Nacht duldeten sie kein Gerumpel mit schweren Botenwägen<br />

und Überlandsfahrten. Die Lärmbekämpfung<br />

klappte hundertprozentig.<br />

<strong>65</strong>0 Jahre Markt <strong>Hopfgarten</strong><br />

Als Bürger wurden nur die Bewohner von Städten<br />

und Märkten bezeichnet. Sie besaßen Haus und Hof,<br />

genossen alle Marktrechte und lebten von Handel<br />

und Gewerbe. Daneben bildete auch der landwirtschaftliche<br />

Grundbesitz eine wichtige Existenzgrundlage.<br />

Einen Teil der Marktbevölkerung bildeten die Inwohner,<br />

vor allem Handwerksgesellen und Lehrlinge,<br />

die im Hause ihres Meisters wohnten. Die Rechte<br />

dieser „Ingehäuser“ - in der Mundart „Ikais“ genannt<br />

- waren beschränkt. Die Bürger wachten nämlich<br />

eifersüchtig über ihre Privilegien.<br />

Die Aufnahme in die Marktgenossenschaft, also in<br />

die Gemeinschaft der vollberechtigten Bürger,<br />

konnte durch Geburt, durch Zuzug, durch Niederlassung<br />

auf Grund eines Gewerbes oder durch Heirat<br />

mit einer Bürgerswitwe erworben werden.<br />

Das Bürgerrecht setzte damals allerdings den ordentlichen<br />

Wohnsitz im marktlichen Gemeinwesen voraus.<br />

Der Markt wurde ausschließlich von Gewerbsleuten<br />

bevölkert: Bader, Gschmeidler, (Tuchschnitt),<br />

Krämer, Färber, Metzger, Bäcker, Schuster, Glaserer,<br />

Kupferschmied, Salitterer, Weißgerber, Fischer, Hutterer,<br />

Ölbrenner, Abdecker u.a. und selbstverständlich<br />

die Hotelerie von damals, die Wirte und die<br />

Bräu.<br />

OSR Johann Grass<br />

(Fortsetzung in der Maiausgabe des Hopfgartner Blattl)<br />

April 2012 7

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