13.07.2015 Aufrufe

Schuldfähigkeit

Schuldfähigkeit

Schuldfähigkeit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Psychiatrischer MaßregelvollzugUnterbringungsziele bei Maßregeln nach §§63, 64 StGB:„…den Patienten, soweit möglich, zu heilen oder seinen Zustandsoweit zu bessern, dass er nicht mehr gefährlich ist.(§136 StVollzG)„Therapie und Unterbringung haben auch pädagogischenErfordernissen Rechnung zu tragen …unter größtmöglicherAnnäherung an allgemeine Lebens- und Arbeitsverhältnisse…“(§1 MRVG-NRW)„Dauer und Umfang der Freiheitsentziehung richten sich nach demErfolg der Therapie.“(§18 MRVG-NRW)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!