13.07.2015 Aufrufe

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF

Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PensionsService 2013Unfall-SpitalstagegeldIm Falle eines Spitalsaufenthaltes (Freizeitunfall) erhalten auch Pensionisten4 Euro ab dem ersten Tag, sofern <strong>der</strong> Aufenthalt mindestens4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308 Euro (= 77 Tage). Sollte einSpitalsaufenthalt, bei dem <strong>der</strong> Freizeitunfall schon länger als ein Jahrzurück liegt, notwendig sein, wird trotzdem – soweit <strong>der</strong> Höchstbetragvon 308 Euro (77 Tage) noch nicht ausgeschöpft ist – das Spitalgeldgeleistet.Ablebens-RisikoversicherungNach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines am 1. 1. 2000 imRuhestand befindlichen Mitglied <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong> werden folgendeVersicherungsleistungen erbracht:Im Falle einer Mitgliedsdauer vonMindestens 3 bis 10 Jahren ..........................875,00 EuroÜber 10 bis 25 Jahren ................................ 1.310,00 EuroÜber 25 Jahren .......................................... 1.745,00 EuroAnspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitgliedgewesen sind.Begräbniskostenbeitrags-VersicherungStirbt ein Mitglied des ÖGB, das am 1. Jänner 1972 noch nicht im Ruhestandwar, so wird ein Begräbniskostenbeitrag gewährt. Dieser beträgtbei einer Mitgliedschaftvon 3 bis 10 Jahren ........................................ 150,00 Eurovon 10 bis 20 Jahren ...................................... 160,00 Eurovon 20 bis 30 Jahren .................................... 170,00 Eurovon über 30 Jahren ...................................... 180,00 EuroMitglie<strong>der</strong>, die am 1. 1. 1972 bereits im Ruhestand waren, sind mit einemBegräbniskostenbeitrag von 105,00 Euro versichert.Verhaltensregeln nach Eintritt des Versicherungsfalles1. Bitte richten sie alle Anfragen <strong>und</strong> Mitteilungen im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Solidaritätsversicherung unter Angabe ihrerMitgliedsnummer (ÖGBcard) an ihre Landesgruppe20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!