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Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF

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PensionsService 2013hältnismäßige Teil des Pflegegeldes, wobei <strong>der</strong> Kalen<strong>der</strong>monat einheitlichmit 30 Tagen anzunehmen ist.(4) Wenn eine Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld wegfällt,ist das Pflegegeld zu entziehen; wenn eine für die Höhe des Pflegegeldeswesentliche Verän<strong>der</strong>ung eintritt, ist das Pflegegeld neu zu bemessen.(5) Die Entziehung o<strong>der</strong> Neubemessung des Pflegegeldes wird mitdem auf die wesentliche Verän<strong>der</strong>ung folgenden Monat wirksam. Vondiesem Gr<strong>und</strong>satz gelten, abgesehen von den Bestimmungen des§ 48 Abs. 2, folgende Ausnahmen:1. die Entziehung o<strong>der</strong> Herabsetzung des Pflegegeldes wegeneiner Verän<strong>der</strong>ung im Ausmaß des Pflegebedarfes wird mitAblauf des Monats wirksam, <strong>der</strong> auf die Zustellung des Bescheidesfolgt, mit dem die Entziehung o<strong>der</strong> Herabsetzungausgesprochen wurde;2. die Erhöhung des Pflegegeldes wegen einer Verän<strong>der</strong>ung imAusmaß des Pflegebedarfes wird mit Beginn des Monatswirksam, <strong>der</strong> auf die Geltendmachung <strong>der</strong> wesentlichen Verän<strong>der</strong>ungo<strong>der</strong> die amtswegige ärztliche Fest stell ung folgt;3. die Neubemessung des Pflegegeldes, die sich auf Gr<strong>und</strong> vongesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> alljährlichen Anpassung<strong>der</strong> nach § 7 auf das Pflegegeld anzurechnenden Leistungenergibt, wird mit Beginn des Monats wirksam, in dem diese Än<strong>der</strong>ungeingetreten ist.Die Fälle <strong>der</strong> <strong>Post</strong> AG, <strong>Post</strong>bus AG, A1 Telekom AG <strong>und</strong> Bedienstetedes VfGH sind am 1. 1. 2012 von <strong>der</strong> BVA übernommen worden.Anspruchsvoraussetzungen§ 4 (1) Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen <strong>der</strong> übrigen Anspruchsvoraussetzungen,wenn auf Gr<strong>und</strong> einer körperlichen, geistigen o<strong>der</strong>psychischen Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> einer Sinnesbehin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ständigeBetreuungs- <strong>und</strong> Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestenssechs Monate andauern wird o<strong>der</strong> würde.48

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